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Aus­bil­dung zum/zur Brand­meis­ter­an­wär­ter/in (m/w/d)

Arbeitgeber: Stadt Düren

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Sicherheit und Ordnung
Ort
Düren
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Arbeitszeit
Vollzeit oder Teilzeit
Bewerbungsfrist
30.09.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Ausbildung & Studium
Kontakt

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  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Ausbildung zum/zur Brandmeisteranwärter*in (m/w/d)

BEI DER STADTVERWALTUNG DÜREN ...sorgen ca. 1.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeden Tag dafür, dass sich die etwa 95.000 Menschen, die in Düren leben, gut beraten, umfassend betreut und rundum sicher fühlen. Genau deshalb ist der Arbeitsalltag in unserer Stadtverwaltung abwechslungsreich und vielseitig. Um diese verschiedenen Aufgaben in den unterschiedlichen Bereichen wie Technik, Soziales oder der Verwaltung zu erledigen, arbeiten bei uns Personen aus zahlreichen Berufsgruppen. In 16 Ausbildungsberufen bilden wir aktuell über 100 Nachwuchskräfte aus. Außerdem ist bei uns echtes Teamwork gefragt! Denn die verschiedenen Ämter müssen perfekt zusammenarbeiten – dazu gehören natürlich die Kolleginnen und Kollegen, die gemeinsam an einem Ziel arbeiten und dabei mit den Bürgerinnen und Bürgern kooperieren.

Du suchst eine Tätigkeit, die sinnstiftend und systemrelevant ist und die Perspektive auf einen sicheren Arbeitsplatz bietet? Du besitzt Teamgeist und bewahrst in herausfordernden Situationen einen klaren Kopf? Dann komm zu uns! Die Ausbildung beginnt jeweils zum 01.05., 01.10. und 01.11.2026.

Voraussetzungen:

  • Mind. Hauptschulabschluss oder gleichwertig anerkannter Abschluss
  • Eine für den feuerwehrtechnischen Dienst geeignete Gesellenprüfung oder Berufsausbildung
  • Höchstalter von grundsätzlich 40 Jahren zum Ausbildungsbeginn
  • EU-Staatsbürgerschaft
  • Erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren, gesundheitliche Eignung für den Dienst der Feuerwehr, Führungszeugnis ohne Eintragungen

Erwartungen:

  • Leistungs- und Einsatzbereitschaft
  • Teamfähigkeit und soziale Kompetenz
  • Psychische Stabilität und physische Belastbarkeit
  • Bereitschaft zum Schichtdienst (24-Stunden-Dienst)

Ausbildungsverlauf:

Die Ausbildung dauert 18 Monate, kombiniert Theorie und Praxis miteinander und findet an einer umliegenden Feuerwehrschule sowie auf der Feuerwache statt. Sie gliedert sich in vier Abschnitte:

  • Grundausbildung und theoretische Rettungssanitäter*innenausbildung
  • Rettungssanitäter*innenausbildung im Krankenhaus und auf der Feuerwache mit anschließender Prüfung (Berufspraktische Ausbildung Teil 1)
  • Ausbildung für Sonderfunktionen (Berufspraktische Ausbildung Teil 2)
  • Vorbereitung auf die Laufbahnprüfung und Ablegung der Laufbahnprüfung

Ausbildungsinhalte:

  • Allgemeine und fachbezogene Grundlagen (z.B. Beamtenrecht, Organisation der Feuerwehr, Grundlagen der Physik, Brand- und Löschlehre, Baukunde).
  • Fahrzeug- und Gerätekunde
  • Atemschutz
  • Einsatzlehre (z.B. Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistung)
  • Vorbeugender Brandschutz
  • Sprechfunker*innenausbildung
  • Gefährliche Stoffe und Güter (radioaktive, biologische und chemische Stoffe)
  • Maschinist*innenausbildung
  • Fahrer*innenausbildung (Klasse C)

Wir bieten:

  • Einen sicheren und systemrelevanten Arbeitsplatz im Beamtenverhältnis auf Widerruf
  • Gehalt von ca. 1.500€/Monat (Stand 2025)
  • Übergangsweise ein Anwärtersonderzuschlag (ca. 1.350€/Monat - Stand 2025)
  • Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe bei positivem Ausbildungsverlauf
  • Urlaubsanspruch von 30 Tagen/Jahr
  • Job- bzw. Deutschlandticket
  • Gesundheitsförderung
  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

INTERESSIERT?

Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung, die Du bis zum 30.09.2025 über unser Bewerberportal einreichst. Weitere Gründe, die für die Stadt Düren als Deine zukünftige Arbeitgeberin sprechen, und zusätzliche Infos findest Du unter: www.dueren.de/ausbildung

Bewerbungen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte sind ausdrücklich erwünscht. Bewerbungen von Schwerbehinderten werden ebenfalls begrüßt. Die Bewerbungen von Frauensind ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes besonders berücksichtigt.

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