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Be­schäf­tig­te / Be­schäf­tig­ter im all­ge­mei­nen Voll­zugs­dienst bei der Mut­ter-Kind-Ein­rich­tung des Jus­tiz­voll­zugs­kran­ken­hau­ses NRW (m/w/d)

Arbeitgeber: Justizvollzugskrankenhaus NRW

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Sicherheit und Ordnung
Ort
Fröndenberg
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Arbeitszeit
Vollzeit
Bewerbungsfrist
31.12.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Einfacher Dienst
Kontakt
Frau Würfel (Ausbildungsleitung)
Telefon:  02373 758-254

Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Stellenangebote, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Bewerbungsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus dem Stellenangebot, wenn Sie:

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  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Bei der Mutter-Kind-Einrichtung des Justizvollzugskrankenhauses NRW in Fröndenberg ist ab sofort eine Stelle als „Beschäftigte/r im allgemeinen Vollzugsdienst“ (m/w/d) zu besetzen.

Einstellungsvoraussetzung für die oben ausgeschriebenen Stellen ist eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Erzieher*in oder zum/zur Heilerziehungspfleger*in oder Kinderpfleger*in mit der Weiterbildung zur (sozial)pädagogischen Fachkraft.

Die Einstellung erfolgt zunächst befristet im Beschäftigtenverhältnis. Eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis ist beabsichtigt; insofern muss die Bereitschaft bestehen, die zweijährige Ausbildung für Beamte im allgemeinen Vollzugsdienst (Laufbahngruppe 1.2) zu absolvieren.

Behördenbeschreibung:

Das Justizvollzugskrankenhaus NRW ist seit 1986 in Betrieb und das größte seiner Art in Deutschland. Unter Beachtung der berechtigten Sicherheitserwartungen der Bevölkerung gewährleisten wir die gesundheitliche Versorgung der Inhaftierten des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Mutter-Kind-Einrichtung beim Justizvollzugskrankenhaus NRW (MKE) ist die einzige Einrichtung des offenen Vollzuges für 16 inhaftierte Mütter und insgesamt 20 Kindern im Alter von 0 – 6 Jahren in Nordrhein-Westfalen. Die Einrichtung ist einerseits eine Justizvollzugsanstalt für zu Haftstrafen verurteilte Frauen und andererseits für die Unterbringung der Kinder eine Einrichtung der stationären Jugendhilfe. Grundlage dieser Hilfe zur Erziehung sind die §§ 27 ff, 34 und 19 SGB VIII.

Einstellungsvoraussetzungen:

Nähere Informationen zum Berufsbild und zu den Einstellungsvoraussetzungen der Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes können dem nachfolgend aufgeführten Link entnommen werden:

https://www.justiz.nrw.de/Karriere_neu/berufsbilder_2019/berufe_im_justizvollzug/12beamter_im_allgemeinen_vollzugsdienst/index.php

Die Stellenausschreibung finden Sie außerdem unter www.jvk.nrw.de. Bitte reichen Sie zu Ihrer Bewerbung auch die dort hinterlegten Erklärungen und den Fragebogen per E-Mail ein.

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