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Forst­wir­tin / Forst­wirt (m/w/d), 3 Aus­bil­dungs­plät­ze zum 01.08.2026

Arbeitgeber: Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen - Regionalforstamt Niederrhein

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Umwelt und Verwaltung
Ort
Wesel
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Arbeitszeit
Vollzeit oder Teilzeit
Bewerbungsfrist
15.10.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Ausbildung & Studium
Kontakt
Herr Vetter
Telefon:  025191797283

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Wald und Holz NRW besetzt im RFA Niederrhein zum 01.08.2026

3 Ausbildungsplätze für den Beruf „Forstwirtin/Forstwirt“ (m/w/d).

Einstellungsvoraussetzung: Hauptschulabschluss

Ausbildungszeit:

Die Ausbildung dauert 3 Jahre und endet mit der Abschlussprüfung vor der Landwirtschaftskammer.

Die Berufsausbildung kann bei Vertragsabschluss unter bestimmten Voraussetzungen des/der Auszubildenden von drei auf zwei Jahre gekürzt werden (§ 8 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz).

Bewerben Sie sich gerne mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, letztes Schulzeugnis) bis zum 15. Oktober 2025 über das Online-Bewerbungsportal des Landes NRW BVplus

https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534683

Bewerbungen für mehrere Ausbildungsforstämter sind grundsätzlich möglich. Geben Sie jedoch bitte Ihre oberste Priorität an, denn vor Beginn der Auswahlverfahren muss man sich für ein Ausbildungsforstamt entscheiden.

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.wald-und-holz.nrw.de.

Hinweis:

Die eingehenden Bewerbungen werden einer Vorauswahl unterzogen. Danach folgt eine mehrstufiges Bewerbungsverfahren.

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen sind erwünscht. Dies gilt auch für Gleichgestellte im Sinne des § 2 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) oder Personen, die danach gleichgestellt werden können (Grad der Behinderung von mindestens 30).

Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.

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