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Schulpsychologinnen / Schulpsychologen (m/w/d) im Regierungsbezirk Düsseldorf (m/w/d)
Arbeitgeber: Bezirksregierung Düsseldorf
Kurzinfo
- Tätigkeitsfeld
- Sonstige Bereiche
- Ort
- Düsseldorf
Karte anschauen - Arbeitszeit
- Teilzeit
- Bewerbungsfrist
- 26.08.2025
- Laufbahn / Entgeltgruppe
- Höherer Dienst
- Kontakt
-
Elodie Pernak
Telefon: 0211 475 4459
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- oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten
Wir suchen
zum nächst möglichen Zeitpunkt eine Schulpsychologin / einen Schulpsychologen (m/w/d) an der Schulpsychologischen Beratungsstelle im Kreis Kleve.
ÜBER UNS
Der Regierungsbezirk Düsseldorf ist mit rund 5,2 Millionen Einwohnern bei einer Fläche von 5.300 km² der dichtest besiedelte und einwohnerstärkste in Deutschland. In diesem besonderen Umfeld nimmt die Bezirksregierung Düsseldorf seit über 200 Jahren als staatliche Mittelbehörde und allgemeine Vertretung der Landesregierung im Bezirk Aufgaben fast aller Landesministerien wahr.
WIR BIETEN
ein vielfältiges und chancengerechtes ArbeitsumfeldUnterstützung bei der Vereinbarkeit von Beruf und FamilieArbeitsplatzsicherheitumfangreiches Weiterbildungsangebot
IHRE AUFGABEN SIND GEMÄß Runderlass (BASS 21 – 01 Nr. 15):
- Unterstützung von Schulen bei der Entwicklung, Umsetzung und Evaluation von systemisch angelegten Förderkonzepten und Angeboten der Beratung zur Vorbeugung, Vermeidung und Bewältigung von Lernschwierigkeiten, Lernstörungen und Verhaltensstörungen sowie zu besonderen Begabungen;
- intervenierende Beratung und Krisenintervention bei Störungen des allgemeinen Schullebens;
- Unterstützung von Schulen insbesondere in Regionen mit schwierigen sozialräumlichen Bedingungen bei der Entwicklung, Umsetzung und Evaluation niedrigschwellig angelegter Beratungsangebote für Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern;
- Einzelfallhilfe für Schülerinnen und Schüler zur Vorbeugung und Vermeidung von Lernschwierigkeiten und auffälligen Verhaltensweisen sowie – wenn erforderlich – zur Intervention auf der Grundlage psychologischer Diagnoseverfahren, sofern die jeweiligen Schüle-rinnen und Schüler nicht spezieller psychotherapeutischer oder medizinischer Behandlung bedürfen, soweit geboten und möglich gemeinsam mit den Lehrkräften, den in der Schule tätigen Fachkräften und den Eltern, auch im Rahmen von Hilfen zur Erziehung im Sinne des SGB VIII;
- Schullaufbahnberatung auch im Hinblick auf individuelle Förderung, Persönlichkeitsentwicklung und Gesundheitsvorsorge der Schülerinnen und Schüler;
- Beratung und Unterstützung von Lehrkräften und in der Schule tätigen pädagogischen Fachkräften bei der Lösung von psychosozialen Problemstellungen;
- Mitwirkung bei der Fortbildung und Supervision von Lehrkräften, insbesondere bei denen, die Beratungsaufgaben im Sinne des RdErl. "Beratungstätigkeit von Lehrerinnen und Lehrern in der Schule" (BASS 12 – 21 Nr. 4) erfüllen sowie bei der Ausbildung von Schulleiterinnen und Schulleitern;
- Zusammenarbeit mit anderen Beratungsdiensten zur Beratung und Förderung von Schülerinnen und Schülern, insbesondere mit Einrichtungen der Jugendhilfe und der örtlichen Erziehungsberatung sowie Initiierung und ggf. auch Koordination von mit diesen Diensten abgestimmten Hilfeleistungen.
IHR PROFIL
fachlich
- ein abgeschlossenes Diplomstudium der Psychologie oder ein konsekutives zehnsemestriges Masterstudium ("M.Sc. in Psychologie", keine spezialisierten Studienabschlüsse der Psychologie) nach Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Psychologie oder
- ein mit einem Mastergrad abgeschlossenes, in einem Akkreditierungsverfahren als ein für den höheren Dienst geeignet eingestuftes Studium an einer Fachhochschule im Fach Psychologie.
- Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Studienabschlüssen müssen einen Nachweis über die Gleichwertigkeit (Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)) vorlegen.
Im Falle eines Bachelor-/ Master-Abschlusses muss ein Schwerpunkt erkennbar sein, der die Vermittlung von psychologischem Grundlagenwissen garantiert. I. d. R. sollten diese Studiengänge mindestens 6 Semester Bachelor und mindestens 4 Semester Master Inhalte umfasst haben.
Die mit den Bewerbungsunterlagen einzureichenden Nachweise werden bei einer eventuell erforderlichen Vorauswahl zur Entscheidung herangezogen. Das ist dann der Fall, wenn das Bewerberfeld reduziert werden muss. Hierbei erfolgt die Vorauswahl in Form der Bestenauslese durch Auswertung der Abschlussnoten sowie folgender Kenntnisse und Erfahrungen aus:
- Haupt-/Masterstudieninhalten und/oder wissenschaftlichen Tätigkeiten in den Fachbereichen
- Pädagogische/Entwicklungspsychologie oder Schulpsychologie
- Klinische oder Organisationspsychologie
- Psychodiagnostik von Kindern und Jugendlichen
- Berufspraxis/Praktikum im pädagogisch- oder klinisch-psychologischen Bereich
- zusätzlichen Qualifikationen in Beratungs- und/oder Interventionsmethoden
Als Nachweis gelten schriftliche Bescheinigungen Dritter wie Zeugnisse, Scheine/ Studiennachweise, (Fortbildungs-)Zertifikate/Teilnahmebescheinigungen, Praktikumsberichte oder Arbeitsverträge/Nachweise entsprechender Tätigkeiten.
persönlich
Kooperationskompetenz (Team- und Konfliktfähigkeit)Zuverlässigkeit und Sorgfalthohes Maß an Selbständigkeit, Belastbarkeit und FlexibilitätBereitschaft zur Weiterbildung
KONDITIONEN
Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrags der Länder (TV-L). Die Stufenzuordnung erfolgt je nach spezifischer Berufserfahrung.
Es handelt sich um eine Stelle im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen in der gemeinsamen Laufbahn des schulpsychologischen Dienstes im Landesdienst der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen.
Die Stelle ist befristet bis zum 31.12.2026 mit einer Stundenzahl von 29,5 Stunden wöchentlich.
ALLGEMEINES
Die Bezirksregierung Düsseldorf tritt für ein wertschätzendes und vorurteilsfreies Arbeitsumfeld ein, das Talente auf Grund ihrer Leistungen schätzt - unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung, sexueller Orientierung und sozialer Herkunft.
Wir haben deshalb die Charta der Vielfalt unterzeichnet.
Wir verfolgen offensiv das Ziel zur beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Als moderne Landesbehörde setzen wir auf qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber, um gegenwärtig und in Zukunft einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern in unserer Verwaltung sicherzustellen. Wir wollen weibliche und männliche Fachkräfte gleichermaßen ansprechen und ermutigen sich zu bewerben.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter behinderter Menschen sind erwünscht. Zur Berücksichtigung einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung weisen Sie diese bitte durch geeignete Unterlagen nach.
Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Erwartete Kompetenzen im Bereich der Kommunikationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit und Wertschätzung werden im Rahmen eines durch die Bezirksregierung Düsseldorf durchgeführten Assessmentcenters überprüft.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Auswahlverfahren 1 bis 1 ½ Stunden in Anspruch nehmen und in Form eines Vortrages, Rollenspiels und Interviews durchgeführt wird.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Leiterin der Beratungsstelle Frau Britta Baumanns (Tel.: 02821 / 85495) zur Verfügung, sowie Frau Bonde (Tel.: 0201 / 8840132) und Frau Dicks (Tel.: 0151 236 157 84) als Fachbeauftragte für Schulpsychologie. Die Ansprechpersonen aus dem Personaldezernat der Bezirksregierung Düsseldorf sind Frau Pernak (Tel.: 0211 / 4754459) und Frau Roth (Tel.: 0211 / 4759133).
Ihre Bewerbung richten Sie bitte per E-Mail bis zum 26.08.2025 an die E-Mailadresse:
dez47.schulpsychologie@brd.nrw.de
Aktenzeichen: 47.Z-SPSY-KLE
DATENSCHUTZ
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass die für das Auswahlver-fahren erforderlichen personenbezogenen Daten durch die Bezirksregierung Düsseldorf gespeichert und verarbeitet werden. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen gelöscht. Sie können Ihr Einverständnis jederzeit widerrufen. In diesem Falle kann Ihre Bewerbung nicht mehr im weiteren Auswahlverfahren berücksichtigt werden. Weitere datenschutzrechtliche Informationen können Sie unserer Internetseite entnehmen.
Dort finden Sie auch die Anforderungen und Möglichkeiten für den Versand einer verschlüsselten E-Mail.
Hinweise:
- das Anschreiben und sämtliche Anlagen sind im pdf-Format beizufügen;
- es können nur Bewerbungen mit vollständigen Nachweisen (Lebenslauf, Zeugnisse, Berufsausbildung, Arbeitszeugnisse, Studienunterlagen, Beurteilungen, relevante Fortbildungsmaßnahmen, Lizenzen usw.) berücksichtigt werden;
- Ihre Bewerbung sollte eine Telefonnummer enthalten, unter der Sie auch kurzfristig zu erreichen sind.
- vor Einstellung ist ein ausreichender Impfschutz gegen Masern (§ 20 Abs. 8 S. 2 i. V. m. Abs. 9 S. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)) oder eine Masernimmunität bzw. Impfkontraindikation (§ 20 Abs. 9 S. 1 Nr. 2 IfSG) nachzuweisen.
Weitere Informationen
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