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Schulpsychologe / Schulpsychologin (m/w/d)
Arbeitgeber: Rhein-Erft-Kreis
Kurzinfo
- Tätigkeitsfeld
- Gesundheit, Sport u. Soziales
- Ort
- Bergheim
Karte anschauen - Arbeitszeit
- Teilzeit
- Bewerbungsfrist
- 07.08.2025
- Laufbahn / Entgeltgruppe
- Höherer Dienst
- Kontakt
-
Janika Hoffmann
Telefon: 0221 1473113
Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Stellenangebote, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Bewerbungsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus dem Stellenangebot, wenn Sie:
- eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einem Stellenangebot haben
- oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten
In der Schulpsychologischen Beratungsstelle Rhein-Erft-Kreis ist ab dem 01.10.2025 die Stelle
einer Schulpsychologin / eines Schulpsychologen (m/w/d)
in Teilzeit mit 25 Stunden wöchentlich befristet bis zum 31.08.2026 zu besetzen.
Die Schulpsychologische Beratungsstelle bietet für alle Schülerinnen und Schüler von Schulen des Rhein-Erft-Kreises, ihren Erziehungsberechtigten und allen schulischen Mitarbeitenden individuelle Beratung bei schulischen Fragestellungen sowie präventive Unterstützungsangebote an. Zum Angebotsspektrum gehören auch Fallberatungsgruppen, Supervision und Fortbildung für Teams und Kollegien. Zudem erhalten Schulen Unterstützung im Bereich der schulischen Krisenprävention bzw. -intervention.
Aufgabengebiet:
Das Aufgabengebiet besteht aus der psychologisch fundierten Beratung und Diagnostik im Einzelfall in allen Schulformen in Zusammenarbeit mit Lehrkräften und anderen schulischen Mitarbeitenden. Die einzelfallübergreifende Arbeit findet in Form von schulinternen und schulübergreifenden Beratungsformaten (Einzel-Coaching von Schulmitarbeitenden in Belastungssituationen, Fallberatungs- und Supervisionsgruppen) und Fortbildungsmaßnahmen statt. Schulen erhalten Unterstützung bei der Entwicklung, Umsetzung und Evaluation von Förder- und Schutzkonzepten und bei der Entwicklung von Konzepten zur Förderung der Teamentwicklung und Zusammenarbeit im multiprofessionellen Team.
Beschäftigungsverhältnis:
Die Beschäftigung erfolgt im Rahmen eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses auf der Grundlage des Tarifvertrages der Länder (TV-L) in der Entgeltgruppe 13 TV-L.
Anforderungsprofil:
Voraussetzung:
1. Abgeschlossenes Studium der Psychologie
- an einer Universität mit Diplom oder Masterabschluss
- an einer Fachhochschule mit Mastergrad (Nach Einstufung in einem Akkreditierungsverfahren als ein f. d. höheren Dienst eingestuftes Studium)
2. möglichst 1-jährige Tätigkeit nach dem erfolgreichen Abschluss des Fachstudiums, die der Vorbildung des Bewerbers/der Bewerberin entspricht und die ihm/ihr die Eignung zur selbständigen Tätigkeit in seiner/ihrer Laufbahn vermittelt hat.
Folgende weitere fachliche und persönliche Kompetenzen sind erwünscht:
- Überdurchschnittliche Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
- Fundierte Kenntnisse und Erfahrung im Bereich der pädagogischen und klinischen Psychologie, insbesondere professionelle Beratungskompetenzen
- Kenntnisse und Erfahrung im Bereich Organisationspsychologie und Fortbildung
- Fähigkeit zu systemischer Analyse und Vorgehensweise
- Besitz der Erlaubnis zum Führen eines Pkws
Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) sowie von Bewerberinnen und Bewerbern mit Einwanderungsgeschichte sind gewünscht.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte bis spätestens 07.08.2025 (Es gilt der Eingangsstempel der Bezirksregierung Köln) per E-Mail in einem PDF-Dokument (max. 5 MB) an
bewerbung.schulpsychologie@brk.nrw.de
oder per Post an
Bezirksregierung KölnDezernat 47-Psy-REKz. H. Frau HoffmannZeughausstraße 2-1050606 Köln
Wenn Sie eine Bewerbung auf dem Postweg übersenden, beachten Sie bitte, dass eingereichte Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens vernichtet und nicht zurückgesandt werden. Verzichten Sie daher bitte auf die Übersendung von Originaldokumenten und Bewerbungsmappen.
Weitere Informationen
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