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Mitarbeiter (m/w/d) im Kommunalen Ordnungsdienst
Arbeitgeber: Stadt Ratingen
Kurzinfo
- Tätigkeitsfeld
- Sicherheit und Ordnung
- Ort
- Ratingen
Karte anschauen - Arbeitszeit
- Vollzeit oder Teilzeit
- Bewerbungsfrist
- 30.09.2025
- Laufbahn / Entgeltgruppe
- Mittlerer Dienst
- Kontakt
-
Herr Baumann
Telefon: 02102/550-3255
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- oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten
Die Stadt Ratingen ist mit rund 88.000 Einwohnern die größte Stadt im Kreis Mettmann. Ratingen hat viel zu bieten: eine Altstadt mit historischem Flair, eine landschaftlich schöne Lage zwischen Rhein und Ruhr, attraktive Kultur- und Freizeitangebote in der Stadt selbst und in den benachbarten Großstädten, hervorragende Verkehrsverbindungen und eine moderne Infrastruktur – kurz: ein hohes Maß an Lebensqualität.
Das Ordnungsamt der Stadt Ratingen ist mit seinen ca. 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer der am stärksten wahrgenommenen Dienstleister für die Anliegen der Einwohnerinnen und Einwohner unserer Stadt. Neben dem Bereich der Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten ist der Außendienst, der unter anderem die Sicherheit und Ordnung bei einer Vielzahl von Veranstaltungen in der Stadt sicherstellt, auch bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs maßgeblich beteiligt.
Das Ordnungsamt der Stadt Ratingen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Mitarbeiter (m/w/d)
im Kommunalen Ordnungsdienst
Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere:
- Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung des kommunalen Ordnungsdienstes
- Überwachung und Kontrolle von Straßen- und Parkanlagen sowie sonstiger öffentlicher Flächen zur Verhinderung von Verschmutzungen und störendem Verhalten wie z.B. Lagern, Lärmen, aggressives Betteln etc.
- Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs, incl. der Einleitung von Abschleppmaßnahmen
- Begehen und Kontrolle verwahrloster Wohnungen sowie Einleitung sich daraus ergebender Maßnahmen
- Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen (PsychKG), incl. Anwendung unmittelbaren Zwanges
- Gaststätten-, Jugendschutz- und Veranstaltungskontrollen (Volksfeste, Trödelmärkte, Wochenmärkte etc.)
- Fertigung von Berichten, Statistiken sowie ggf. zeugenschaftlichen Aussagen vor Gericht
- Aktionen mit der Polizei im Rahmen der Ordnungspartnerschaft sowie Amtshilfe für Behörden z.B. bei Kontrollen und Razzien
Sie bringen folgende Voraussetzungen mit:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich der öffentlichen Verwaltung (Verwaltungsfachangestellte / Verwaltungsfachangestellter oder Verwaltungslehrgang I - ehem. Angestelltenlehrgang I - bzw. die Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt - früherer mittlerer Dienst)
oder
- eine mindestens dreijährige abgeschlossene Berufsausbildung vorzugsweise im kaufmännischen Bereich oder im Bereich Schutz und Sicherheit sowie mindestens zweijährige Berufserfahrung
- uneingeschränkte Fahrerlaubnis der EU-Norm B (vormals Klasse III)
- gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit sowie PC-Kenntnisse (MS-Office)
- Fähigkeit im Team zu arbeiten und umsichtig zu agieren sowie in Konfliktsituationen deeskalierend zu reagieren
- nach Untersuchung durch den ärztlichen Dienst die Eignung für den Außendienst
- in unmittelbarer Umgebung Ihren Wohnsitz zu haben (es muss eine kurzfristige Erreichbarkeit -maximal 30 Minuten- der Dienststelle gegeben sein)
Es besteht die Verpflichtung:
- zum Tragen der Dienstkleidung
- zur Arbeit außerhalb der üblichen Bürozeiten, auch an Wochenenden und Feiertagen; in der Zeit von Ende April bis Anfang Oktober ist zusätzlich ein Dreischichtbetrieb freitags und samstags von 06.00 Uhr bis 01.00 Uhr bzw. perspektivisch bis 02.00 Uhr vorgesehen. Ansonsten muss der Dienst im Zweischichtbetrieb an allen Wochentagen von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr gewährleistet werden können.
- Rufbereitschaft (Bereitschaftsdienst)
- zur Mehrarbeit im Rahmen der Zulässigkeit nach dem Arbeitszeitgesetz, Zeitausgleich erfolgt im Rahmen der tariflichen Normen
- zur regelmäßigen Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen sowie am Deeskalations-, Eigensicherungs- und Kommunikationstraining
Wir bieten Ihnen:
ein sicheres Beschäftigungsverhältnis mit einem Beschäftigungsumfang von 39 bzw. 41 Stunden/Woche. Teilzeit ist möglich. Dabei sind alle Teilzeitmodelle denkbar, die gewährleisten, dass die erforderliche Arbeitszeit abgedeckt wird
eine Vergütung abhängig von den persönlichen Voraussetzungen nach EG 6 – 8 TVöD, bei Vorliegen der Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 1, zweites Einsteigsamt nach A 8 LBesG NRW
betriebliche Altersvorsorge
vielseitige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
umfangreiche und kostenlose Angebote zur betrieblichen Gesundheitsförderung
kostengünstiges Jobticket für Beschäftigte
Für Rückfragen steht Ihnen der Abteilungsleiter Herr Baumann unter der Telefonnummer 02102/ 550-3255 zur Verfügung.
Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Koch, Telefon 02102/550-1119.
Bewerbungen von Frauen sind unter Berücksichtigung der Zielsetzung der Stadt Ratingen zur Frauenförderung ausdrücklich erwünscht. Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes und für Schwerbehinderte und den Schwerbehinderten gleichgestellte Menschen unter Beachtung der Bestimmungen des SGB IX.
Begrüßt werden Bewerbungen von qualifizierten Personen unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Alter, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrem Geschlecht oder einer etwaigen Behinderung.
Sind Sie interessiert? Dann senden Sie bitte Ihre Bewerbung mit einem aussagekräftigen Anschreiben, tabellarischem Lebenslauf, Kopien der Fahrerlaubnis und Zeugniskopien unter Angabe der Stellenkennziffer 32.20 (div) über das Bewerbungsportal der Stadt Ratingen.
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