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Brandre­fe­ren­da­rin­nen und Brandre­fe­ren­da­re (m/w/d)

Arbeitgeber: Institut der Feuerwehr NRW

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Sicherheit und Ordnung
Ort
Münster
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Arbeitszeit
Vollzeit
Bewerbungsfrist
31.07.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Höherer Dienst
Kontakt

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  • eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einem Stellenangebot haben
  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Das Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen in Münster (IdF NRW) stellt jedes Jahr mehrere

Brandreferendarinnen und Brandreferendare (m/w/d)

zur Ausbildung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes Nordrhein-Westfalen ein.

Die Einstellungen sind zum 01.04.2026 und 01.10.2026 vorgesehen.

Das IdF NRW ist mit einem Personalbestand von etwa 230 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die größte deutsche Feuerwehraus- und -fortbildungseinrichtung. Bei einer Kapazität von ca. 300 Internatsplätzen werden hier die verschiedensten Veranstaltungen für berufliche und ehrenamtliche Angehörige der öffentlichen und privaten Feuerwehren angeboten und durchgeführt. Informieren Sie sich hierzu gerne auch auf unserer Webseite unter www.idf.nrw.de.

Es erwartet Sie eine interessante und abwechslungsreiche Ausbildung, in der Sie auf die zukünftigen Leitungsaufgaben des feuerwehrtechnischen Dienstes vorbereitet werden. Die Ausbildung dauert zwei Jahre und gliedert sich in Abschnitte bei verschiedenen Feuerwehren, einer Verwaltungsbehörde und zentralen Ausbildungseinrichtungen im Bundesgebiet. Sie ermöglicht eine Einstellung in das Amt der Besoldungsgruppe A 13 (Anlage 1 der Landesbesoldungsordnung A) und eine berufliche Entwicklung in den darauffolgenden Beförderungsämtern. Die Personalauswahl ist auf eine anschließende Tätigkeit als Dozentin oder Dozent am Institut der Feuerwehr NRW am Standort Münster oder am Standort Kreis Düren unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe bzw. Lebenszeit ausgerichtet. Eine Übernahme in den Landesdienst nach Beendigung der Ausbildung wird angestrebt, kann jedoch nicht zugesichert werden.

In der Zeit der Ausbildung sind Sie Beamtin/Beamter auf Widerruf und erhalten Anwärterbezüge nach dem Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW).

Anforderungsprofil für den Vorbereitungsdienst:

  • a) ein an einer Universität, einer technischen Hochschule oder einer anderen gleichstehenden Hochschule mit der Diplom-Prüfung oder einem Mastergrad abgeschlossenes Hochschulstudium aus dem technischen, naturwissenschaftlichen oder einem anderen für die Feuerwehren geeigneten Bereich oder
  • b) ein in einem Akkreditierungsverfahren als für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 als geeignet eingestuftes, mit einem Mastergrad abgeschlossenes Fachhochschulstudium in einer der unter Buchstabe a genannten Fachrichtungen oder einem anderen für die Feuerwehren geeigneten Bereich.Das Abschlusszeugnis ist spätestens 6 Wochen vor dem Einstellungstermin einzureichen.
  • Erfüllung der allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen gem. § 7 Beamtenstatusgesetz.
  • Allgemeine Dienstfähigkeit für den feuerwehrtechnischen Dienst Der Nachweis erfolgt durch amtsärztliches Gutachten (Einstellungsuntersuchung). Dieses darf zum Zeitpunkt der Einstellung nicht älter als 3 Monate sein.
  • Atemschutztauglichkeit – Gerätegruppe III (ehemals G26.3) Der Nachweis ist zur Einstellungsuntersuchung mitzubringen.
  • Nachweis über Masernschutzimpfungen (gem. § 20 Abs. 9 Infektions-schutzgesetz) Der Nachweis wird bei Ausbildungsbeginn gesondert abgefragt.
  • Sportabzeichen mindestens in Silber (aus dem Jahr 2025)
  • Besitz der Führerscheinklasse B ist erforderlich, C ist wünschenswert

Die mit der Funktion verbundenen Aufgaben erfordern ein hohes Maß an Fachkompetenz, Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Problemlösungskompetenz sowie methodisch-didaktischen Fähigkeiten und Personalführungskompetenz.Darüber hinaus verfügen Sie über persönliche Integrität, Teamfähigkeit und hohe Flexibilität. Kenntnisse und Erfahrungen in der Erwachsenenbildung sind von Vorteil.

Auswahlverfahren:

Das Auswahlverfahren besteht aus einem schriftlichen sowie mündlichen Verfahren. Dem Vorstellungsgespräch ist ein Online-Eignungstest vorgeschaltet, der von einem externen Anbieter durchgeführt wird. Eine Teilnahme ist in dem Zeitraum vom 11. bis zum 29. August 2025 möglich. Der Eignungstest dauert 4-5 Stunden und kann grundsätzlich nur einmal im Halbjahr absolviert werden.

Das mündliche Auswahlverfahren wird voraussichtlich in dem Zeitraum vom 27. bis zum 30. Oktober 2025 stattfinden.

Bewerberinnen und Bewerber, die nach dem Eignungstest nicht als geeignet eingestuft wurden oder das mündliche Auswahlverfahren nicht bestanden haben, können sich frühestens nach Ablauf eines Jahres nach Mitteilung des Ergebnisses des Auswahlverfahrens erneut bewerben. Für das erfolgreiche Bestehen des mündlichen Auswahlverfahrens müssen mindestens 60 % der möglichen Auswahlpunkte erreicht werden.

Uns liegt die berufliche Entwicklung von Frauen besonders am Herzen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Außerdem freuen wir uns ganz besonders über Bewerbungen von Menschen, von denen bisher noch zu wenige bei uns arbeiten: Menschen mit Schwerbehinderung, ihnen gleichgestellte Menschen sowie Menschen mit einer Migrationsgeschichte.

Für nähere Informationen zu den ausgeschriebenen Stellen stehen Ihnen die Ausbildungsleitung des Instituts der Feuerwehr NRW

Herr Beckmann unter der Rufnummer (0251) 3112 – 3102und in Verfahrensfragen

Frau Krekeler unter der Rufnummer (0251) 3112 - 4128gerne zur Verfügung.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann bewerben Sie sich bis zum 31.07.2025 über das digitale Bewerbungsportal des Landes NRW. Eine Bewerbung ist ausschließlich unter dem nachfolgenden Link möglich:

https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534478

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