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Aus­bil­dung zur/zum Ver­wal­tungs­wirt:in (m/w/d) im Be­am­ten­ver­hält­nis zum 01.09.2026

Arbeitgeber: Bezirksregierung Köln

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Verwaltung und Büro
Ort
Köln
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Arbeitszeit
Vollzeit oder Teilzeit
Bewerbungsfrist
30.09.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Ausbildung & Studium
Kontakt
Herr Röder
Telefon:  0221 147 2980

Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Stellenangebote, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Bewerbungsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus dem Stellenangebot, wenn Sie:

  • eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einem Stellenangebot haben
  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Zum 01.09.2026 können mehrere Ausbildungsplätze zur/zum Verwaltungswirt:in (m/w/d) in dem Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt des allgemeinen inneren Verwaltungsdienstes (ehemals mittlerer Dienst) angeboten werden.

Was macht man als Regierungssekretär:in?

Als Regierungssekretär:in kannst Du in jedem Bereich eingesetzt werden. Du hast eine Vielfalt an Aufgaben und bist an spannenden und abwechslungsreichen Verwaltungstätigkeiten beteiligt. Dabei ist der Schwerpunkt Deiner Arbeit gesetzliche Vorschriften umzusetzen und zu berücksichtigen. Du bist sowohl zuständig für die Verwaltung von Akten als auch für die Vorbereitung von Schriftstücken. Um die Zukunft der Region durch Deine Arbeit mitzugestalten kannst Du, z.B. in den folgenden Bereichen eingesetzt werden:

  • Personalwesen,
  • Organisation,
  • Verkehrswesen
  • Gesundheitswesen,
  • Kommunalaufsicht,
  • Wirtschaftsförderung,
  • Städtebau,
  • Schulaufsicht,
  • Umweltschutz,
  • Arbeitsschutz,
  • Geobasis NRW

Wie wirst Du auf Deine künftigen Tätigkeiten vorbereitet?

  • Beginn: jedes Jahr zum 01.09.
  • Dauer: 2 Jahre
  • Bereits zum Ausbildungsstart: Beamt:in auf Widerruf
  • Ausbildungsabschnitte: Gliederung in eine theoretische Ausbildung am Institut für öffentliche Verwaltung (IöV) in Hilden und in fachpraktische Ausbildungsabschnitte bei der Bezirksregierung Köln und anderen Behörden.

Was musst Du mitbringen?

  • Fachoberschulreife oder gleichwertiger, anerkannter Bildungsabschluss
  • Nicht vollendetes 42. Lebensjahr am Ende des Vorbereitungsdienstes; Ausnahmen: Anerkannte Schwerbehinderung bzw. gleichgestellt, Nachweis von Pflege- und Erziehungszeiten, Nachweis von Freiwilligendienst1
  • Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates bzw. eines mit EU-Rechtsabkommen2
  • Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen (z. B. charakterliche, gesundheitliche und fachliche Eignung)
  • Führungszeugnis ohne Eintragung

Was verdienst Du bei uns?

  • Während der Ausbildung (Besoldungsgruppe AW A6): monatliche Bezüge in Höhe von 1.499,78 € brutto (im Beamtenverhältnis entspricht dies bei der Steuerklasse I einer Nettobesoldung von ca. 1.450 €) zzgl. Familienzuschlag (Stand: 06/2025).Nach abgeschlossener Ausbildung (Besoldungsgruppe A6): monatliche Bezüge in Höhe von 3.026,58 € brutto (im Beamtenverhältnis entspricht dies bei der Steuerklasse I einer Nettobesoldung von ca. 2.610 €) zzgl. Familienzuschlag (Stand: 06/2025).

Wie bewirbst Du Dich?

Für den Ausbildungsgang kannst Du Dich über das Bewerbungsportal des Ministeriums des Innern online bewerben.Die Bewerbungsfrist für den Ausbildungsbeginn 2026 endet zum 30.09.2025.Alle qualifizierten Bewerber:innen werden zunächst zu einem Online-Test eingeladen. Je nach Ergebnis des Tests folgt ein mündlicher Auswahltermin.

Wir haben Dein Interesse geweckt?

Bewirb Dich bis zum 30.09.2025 unter

www.ausbildung-bezirksregierungen-nrw.de/BVPlus/

Wir weisen vorsorglich daraufhin, dass die Stellenausschreibung aktuell dem Haushaltsvorbehalt unterliegt.

Wir freuen uns auf Deine Bewerbung!

1 Zu weiteren Ausnahmen, vgl. § 14 Abs. 5 Landesbeamtengesetz NRW.

2 Zu weiteren Staatsangehörigkeiten, die die Voraussetzung erfüllen, vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 1 b) und 1 c) Beamtenstatusgesetz.

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