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eine Beiständin bzw. einen Beistand (w, m, d) beim Jugendamt
Arbeitgeber: Stadt Duisburg
Kurzinfo
- Tätigkeitsfeld
- Verwaltung und Büro
- Ort
- Duisburg
Karte anschauen - Arbeitszeit
- Vollzeit oder Teilzeit
- Bewerbungsfrist
- 27.07.2025
- Laufbahn / Entgeltgruppe
- Gehobener Dienst
- Kontakt
-
Roland Schupritt/Jugendamt
Telefon: 0203/283-7637
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Duisburg – kontrastreich und lebendig: Naherholungsgebiete, Industriekultur, kulturelle Angebote, sportliche Highlights und eine attraktive Arbeitgeberin.
Die Stadt Duisburg sucht für das Jugendamt, Sachgebiet "Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss, Beurkundungen“, Regionalstelle Nord
eine Beiständin bzw. einen Beistand (w, m, d)
Das Jugendamt bietet ein vielfältiges und interessantes Arbeitsfeld in einer teamorientierten Organisationsstruktur. Der Bereich Beistandschaften ist im Jugendamt Duisburg in zwei Regionalstellen aufgeteilt.
Ihre Aufgabenschwerpunkte
- Beratung und Unterstützung
- bei der Vaterschaftsfeststellung
- bei der Realisierung von Unterhaltsansprüchen für minderjährige Kinder, junge Volljährige und den betreuenden Elternteil
- bei Fragen zur gemeinsamen elterlichen Sorge
- Beistandschaften führen in den Aufgabenbereichen, insbesondere
- alleinerziehende Eltern beraten und unterstützen
- Vaterschaftsfeststellungen
- Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
Ihre fachlichen Kompetenzen
Für Beamtinnen und Beamte:
- die Laufbahnbefähigung der anerkannten Laufbahnen gem. der Ausbildungsverordnung erstes Einstiegsamt Laufbahngruppe 2 allgemeiner nichttechnischer Verwaltungsdienst (Bachelor) des Landes NRW (VAP2.1)
- und eine anschließende mindestens 2-jährige dienliche Berufserfahrung nach Erwerb der o. a. Qualifikation
Für Beschäftigte:
- verwaltungsspezifische Ausbildung mit zweiter Verwaltungsprüfung (ehemals Angestelltenlehrgang II) oder
- erfolgreich abgeschlossene Qualifizierung zur Verwaltungsfachwirtin bzw. zum Verwaltungsfachwirt oder
- eine abgeschlossene Hochschulbildung (Bachelor oder Diplom FH) des Studienfaches Betriebswirtschaftslehre oder mit juristischer Prägung/Vertiefung; in diesen Fällen behalten wir uns die Nachqualifizierung im Verwaltungslehrgang II, oder
- eine verwaltungsspezifische Ausbildung mit erster Verwaltungsprüfung (Verwaltungslehrgang I) sowie eine Befreiung von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht und gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen im Hinblick auf die Wertigkeit der Funktion
- und eine anschließende mindestens 2-jährige dienliche Berufserfahrung nach Erwerb der jeweiligen o. a. Qualifikation
Ihre persönlichen Kompetenzen
- Kenntnisse im Unterhalts-, Familien- und Sozialrecht bzw. die Bereitschaft, sich diese Kenntnisse kurzfristig anzueignen
- PC-Kenntnisse bzw. die Bereitschaft, sich diese anzueignen
- sicheres Auftreten und kommunikative Kompetenz
- Teamfähigkeit
- Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit
- selbständiges Arbeiten
- die besonders sensible Situation der Ratsuchenden erfordert ein hohes Maß an Beratungskompetenz der Beiständin bzw. des Beistandes, dazu gehören:
- aktives Zuhören
- Erkennen und Verstehen von Lebensumständen
- rechtliche Lösungen entwickeln
- Hilfsangebote unterbreiten
- es besteht die Verpflichtung zur Teilnahme an kollegialer Praxisberatung/Supervision
Wir bieten Ihnen
- einen krisensicheren Arbeitsplatz
- eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexibles und mobiles Arbeiten
- tarifrechtliche Sonderzahlungen
- eine qualifizierte Personalentwicklung
- eine moderne Arbeitsplatzausstattung
- vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
- ein innovatives Gesundheitsmanagement
- attraktive Mobilitätsangebote
- Corporate Benefits
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann senden Sie uns Ihre Bewerbung in deutscher Sprache – bestehend aus Anschreiben, Lebenslauf, Nachweise der geforderten Qualifikationen sowie Arbeitszeugnisse/dienstliche Beurteilungen – ausschließlich in digitaler Form als PDF-Datei über unsere Karriereseite www.duisburg.de/karriere unter Angabe der Kennziffer 51-42/91/417 (234.4) bis zum 27.07.2025.
Diversität und Chancengleichheit sind uns wichtig. Alle Bewerbungen - unabhängig von ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Geschlecht, Weltanschauung oder Behinderung - sind ausdrücklich erwünscht.
Bewerbungen von Frauen werden in der Auswahlentscheidung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW sowie des Gleichstellungsplans der Stadt Duisburg (www.duisburg.de/frauenbuero) besonders berücksichtigt.
Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerbende besonders berücksichtigt.
Sie haben keine Möglichkeit Ihre Bewerbung online einzureichen? Dann rufen Sie uns an – wir finden eine Lösung.
Sie haben noch Fragen zum Bewerbungsverfahren?
Hierfür steht Ihnen Janna Ruiters, Amt für Personal- und Organisationsmanagement, Telefon 0203/283-983039, gerne zur Verfügung.
Sie benötigen weitere Informationen oder haben Fragen zu Ihrer künftigen Tätigkeit?
Dann wenden Sie sich bitte an Roland Schupritt, Jugendamt, Telefon 0203/283-7637.
Weitere Informationen
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