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In­stru­men­tal­lehr­kraft im Fach Trom­pe­te (und ggf. Po­sau­ne) (m/w/d)

Arbeitgeber: Stadt Wesel

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Kunst und Kultur
Ort
Wesel
Karte anschauen
Arbeitszeit
Teilzeit
Bewerbungsfrist
29.06.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Gehobener Dienst
Kontakt
Kathrin Siemons
Telefon:  0281 203 2210

Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Stellenangebote, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Bewerbungsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus dem Stellenangebot, wenn Sie:

  • eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einem Stellenangebot haben
  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Bei der Hansestadt Wesel ist zum 1. September 2025 im Fachbereich Schule, Sport und Kultur, Team Musik- und Kunstschule eine Teilzeitstelle als

Instrumentallehrkraft im Fach Trompete (und ggf. Posaune) (m/w/d)

unbefristet

mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 14,0 Unterrichtsstunden (45 Minuten) inklusive 1,14 Stunden Ferienüberhang zu besetzen. Dieses Deputat umfasst ggf. außer dem Instrumentalunterricht noch andere Stellenanteile wie z. B. Jekits, Bläserklasse, Ensemble/Spielkreisleitung.

Die Musik- und Kunstschule der Stadt Wesel ist von regionaler Bedeutung. Derzeit werden ca. 1.300 Schüler*innen von über 30 Lehrkräften ausgebildet. Ein großzügig ausgestattetes historisches Gebäude mit Konzertsaal und Unterrichtsräumen bietet ausgezeichnete Rahmenbedingungen. Die Musik- und Kunstschule ist organisatorisch dem Fachbereich Schule, Sport und Kultur zugeordnet und befindet sich mit Jekits in Kooperation mit 6 Grundschulen.

Aufgabenschwerpunkte:

  • Gruppen- und Einzelunterricht in allen Altersstufen und Leistungsbereichen im Fach Trompete
  • Vorbereitung der Schüler*innen auf Orchesterteilnahme und Kammermusik

Ihre Voraussetzungen:

  • Abgeschlossenes einschlägiges Studium
  • Unterrichtserfahrung
  • Nachweis eines Masern-Impfschutzes bzw. einer Masern-Immunität

Weitere Anforderungen:

  • Eine zusätzliche Qualifikation z.B. für Posaune ist wünschenswert, aber kein Ausschlusskriterium. In diesem Fall erhöht sich das Stundendeputat auf 20,0 Stunden inkl. 1,63 Stunden Ferienüberhang.
  • Teamfähigkeit und Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Kollegium
  • Offenheit für neue pädagogische Entwicklungen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Eigeninitiative
  • Allgemeine EDV-Kenntnisse, Erfahrungen im Online-Unterricht sowie digitale Fähigkeiten
  • Dienstzeiten auch außerhalb der normalen Unterrichtszeiten, z. B. am Wochenende bei VeranstaltungenMitarbeit bei der Selbstverwaltung
  • Führerschein der Klasse B

Dafür bieten wir:

  • einen interessanten Arbeitsplatz mit Gestaltungsmöglichkeiten, bei dem man offen für konstruktive Vorschläge und Neuerungen ist
  • arbeiten in einem motivierten Team, in dem das Miteinander großgeschrieben wird
  • eine unbefristete Stelle sowie Fortbildungsmöglichkeiten
  • Bezahlung nach Entgelt-Gr. 9 b TVöD
  • 30 Tage Jahresurlaub
  • Teilnahme an der leistungsorientierten Bezahlung
  • Möglichkeit des Dienstfahrrad-Leasings
  • betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen
  • ein Ferienprogramm für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren in den Sommerferien
  • ein umfangreiches Fortbildungsprogramm inklusive eigener Sport- und Weiterbildungsangebote
  • die Nutzung einer externen Mitarbeitendenberatung - ein anonymes und kostenfreies Unterstützungsangebot in allen Lebenslagen

Für Informationen stehen Ihnen in fachlichen Fragen Frau Beinke-Bornemann, Tel. (0281) 23890, und in arbeitsrechtlichen Fragen Frau Siemons, Tel. (0281) 203-2210, gerne zur Verfügung.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers (m/w/d) liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden gemäß Sozialgesetzbuch IX bei entsprechender gleicher fachlicher und persönlicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Der Schutz Ihrer Daten ist auch der Stadtverwaltung Wesel ein wichtiges Anliegen. Daher informiere ich Sie darüber, dass Ihre Bewerberdaten im Rahmen des Auswahlverfahrens gespeichert werden und berechtigte Personen einen Zugang zu diesen Daten erhalten.

Sie haben Interesse?Dann reichen Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit den entsprechenden Nachweisen bis zum 29.06.2025 über das Online-Bewerbungsformular (jobs.wesel.de) ein.Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

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