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Psy­cho­lo­gin / Psy­cho­lo­ge (m/w/d) im Jus­tiz­voll­zug bei der Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt Aa­chen

Arbeitgeber: Justizvollzugsanstalt Aachen

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Recht
Ort
Aachen
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Arbeitszeit
Vollzeit oder Teilzeit
Bewerbungsfrist
11.07.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Höherer Dienst
Kontakt
Guido Plum

Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Stellenangebote, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Bewerbungsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus dem Stellenangebot, wenn Sie:

  • eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einem Stellenangebot haben
  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Bei der Justizvollzugsanstalt Aachen sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere befristete Stellen im Bereich des Psychologischen Dienstes zu besetzen. Gegebenenfalls ergeben sich bis zur Einstellung auch unbefristete Beschäftigungsmöglichkeiten.

Nähere Informationen zur Behörde oder zum Aufgabenfeld finden Sie unter:

A. Beschreibung der Behörde

Die Justizvollzugsanstalt Aachen ist eine Anstalt des geschlossenen Männervollzuges und verfügt über insgesamt 788 Haftplätze. In der Justizvollzugsanstalt Aachen sind aktuell etwa 400 Bedienstete beschäftigt.

Es besteht im Einzelnen folgende Zuständigkeit:

  • Untersuchungs-, Auslieferungs- und Durchlieferungshaft an Erwachsenen,
  • Freiheitsstrafe bis 3 Monate,
  • Freiheitsstrafe (Regelvollzug) mit einer Vollzugsdauer von mehr als 3 bis einschließlich 9 Monaten,
  • Freiheitsstrafe (Regelvollzug) mit einer Vollzugsdauer von mehr als 18 bis einschließlich 36 Monaten,
  • Freiheitsstrafe mit einer Vollzugsdauer von mehr als 36 Monaten bei Gewalt- und Sexualstraftätern sowie Freiheitsstrafen von mehr als 60 Monaten mit einer Vollzugsdauer von mehr als 36 Monaten entsprechend dem Ergebnis des Einweisungsverfahrens,
  • Strafgefangene mit angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung,
  • Sozialtherapeutische Abteilung (34 Behandlungsplätze).

B. Art der Stelle

Zu besetzen sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt voraussichtlich mehrere befristete Vollzeitstelle für Dipl.-Psychologinnen bzw. Dipl.-Psychologen oder Psychologinnen (M. Sc.) bzw. Psychologen (M. Sc.). Die Einstellung erfolgt als Beschäftigte/r in Entgeltgruppe 13 TV-L. Es ist sehr wahrscheinlich, dass sich bis zum Einstellungsverfahren weitere - auch unbefristete - Beschäftigungsmöglichkeiten ergeben.

Bei beiderseitigem Interesse und entsprechend freien Stellenanteilen ist eine Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses (auch in Teilzeit) über das angegebene Befristungsende hinaus grundsätzlich möglich.

C. Aufgaben/Tätigkeiten

Die Tätigkeiten der zu besetzenden Stelle richten sich nach den Richtlinien für die Fachdienste bei den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen AV d. JM vom 18. Dezember 2015 (2400 – IV. 54) – in der Fassung vom 06. Juli 2017 –.

Die allgemeinen Aufgaben des psychologischen Dienstes umfassen unter anderem:

  • Psychologische Untersuchungen von Inhaftierten und Abgabe gutachterlicher Stellungnahmen oder Gutachten u. a. zu Fragen hinsichtlich der Eignung von Inhaftierten für vollzugsöffnende Maßnahmen, einer Verlegung in den offenen Vollzug, einer vorzeitigen Entlassung oder der Indikation für Behandlungsmaßnahmen wie z. B. Sozialtherapie oder Psychotherapie,
  • Mitwirkung bei den Behandlungsuntersuchungen und der Erstellung von Vollzugsplänen,
  • Mitwirkung bei der Aufhebung von Sicherungsmaßnahmen,
  • Psychologische Beratung und Betreuung von Inhaftierten,
  • Psychologische Interventionen bei Verhaltensauffälligkeiten.
  • Weitere Aufgaben können u. a. sein:
    • Moderation von Behandlungsgruppen (nach entsprechenden justizinternen Fortbildungen),
    • Psychologische Betreuung von Wohngruppen,
    • Mitwirkung am Ausbau anstaltsinterner Behandlungsangebote,
    • Beratung von Kolleginnen und Kollegen,
    • Mitwirkung bei der Personalauswahl.

Darüber hinaus können Einzelaufgaben aus anderen Anstaltsbereichen zugewiesen werden.

D. Anforderungsprofil

1. Fachkompetenz

  • Für die Einstellung wird ein wissenschaftliches Hochschulstudium mit erfolgreichem Abschluss als Dipl.-Psychologe / Dipl.-Psychologin oder Master of Science im Fachbereich Psychologie vorausgesetzt. Voraussetzung für eine Einstellung von Psychologinnen und Psychologen im Justizvollzug NRW ist ein zweijähriger Master. Bewerberinnen und Bewerber mit einjährigem Master können nicht berücksichtigt werden.
  • Es werden fundierte berufsspezifische Fachkenntnisse, insbesondere in der Psychodiagnostik und der klinischen Psychologie erwartet.
  • Fachkenntnisse und Erfahrungen im Gebiet der forensischen Psychologie, insbesondere Kenntnisse in Methoden forensischer Diagnostik und Prognostik, sowie in der Behandlung von Straftätern sind erwünscht.
  • Vorliegen einer Approbation als Psychologische Psychotherapeutin bzw. Psychologischer Psychotherapeut nach dem Psychotherapeutengesetz oder eine entsprechende weit fortgeschrittene Ausbildung wäre wünschenswert, ist jedoch nicht zwingend erforderlich. In allen psychologischen Aufgabengebieten ist Supervision gewährleistet.

2. Persönliche und soziale Kompetenz

Erwartet werden

  • eine gute Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit,
  • Teamfähigkeit, Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit und Sozialkompetenz,
  • selbständiges Arbeiten sowie Flexibilität und Effizienz bei der Entwicklung von Problemlösungen,
  • Bereitschaft und Fähigkeit sich in neue Aufgabenfelder und Fachgebiete einzuarbeiten,
  • Motivations- und Einsatzbereitschaft,
  • Selbstvertrauen und Belastbarkeit auch in Stresssituationen,
  • Integrität und Verantwortungsbewusstsein,
  • situationsangemessener Umgang mit Nähe und Distanz,
  • Fähigkeit zur kritischen Selbstbetrachtung sowie Bereitschaft zur Weiterentwicklung,
  • Bereitschaft zur beruflichen Weiterbildung und Supervision.

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Das Land Nordrhein-Westfalen ist weiter bestrebt, die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu fördern. Bewerbungen von geeigneten Schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 Absatz 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.

E. Bewerbung

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte per E-Mail an poststelle@jva-aachen.nrw.de oder auf dem Postweg - bis zum 11.07.2025 - an die

Leiter der Justizvollzugsanstalt Aachen Krefelder Str. 251 52070 Aachen

Bewerbungsunterlagen

Der aussagekräftigen Bewerbung sind beizufügen:

  • Bewerbungsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde
  • Schulentlassungszeugnis
  • Abschlusszeugnis des Studiums
  • Arbeitszeugnisse über bisherige Beschäftigungen

Für Rückfragen im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren oder zum Aufgabengebiet steht Ihnen Herr Plum (Leiter des Psychologischen Dienstes) unter der Telefonnummer 0241/9173 – 114 zur Verfügung.

Bitte reichen Sie keine Originaldokumente ein und verzichten Sie auf Bewerbungsmappen, da die Unterlagen nicht zurückgesandt und nach Abschluss des Verfahrens unter Berücksichtigung des Datenschutzes vernichtet werden. Eventuell angefallene Reisekosten werden durch die Justizvollzugsanstalt Aachen nicht erstattet.

Datenschutz

Mit der Zusendung Ihrer Bewerbung erteilen Sie das Einverständnis, dass die für das Auswahlverfahren erforderlichen personenbezogenen Daten vorübergehend gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten und Bewerbungsunterlagen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen gelöscht bzw. vernichtet.

Dieses Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden. Ihre Bewerbung kann in diesem Fall nicht mehr im laufenden Auswahl- und Einstellungsverfahren berücksichtigt werden.

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