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Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes (m/w/d)
Arbeitgeber: Oberlandesgericht Hamm
Kurzinfo
- Tätigkeitsfeld
- Gesundheit, Sport u. Soziales
- Ort
- Hamm
Karte anschauen - Arbeitszeit
- Vollzeit oder Teilzeit
- Bewerbungsfrist
- 14.07.2025
- Laufbahn / Entgeltgruppe
- Gehobener Dienst
- Kontakt
-
Friederike Schönhals
Telefon: 02381 272 4703
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Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes
im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm
(mit den Landgerichten Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund, Essen, Hagen, Münster, Paderborn und Siegen)
Ihre Aufgaben:
An jedem Sitz eines Landgerichts gibt es einen ambulanten Sozialen Dienst. Er besteht aus den Fachbereichen Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe.
Die Klientel in den Fachbereichen Bewährungshilfe und Führungsaufsicht setzt sich aus straffällig gewordenen Menschen mit vielfältigen Problemlagen, insbesondere psychischen und physischen Beeinträchtigungen, Sucht, Überschuldung und Arbeitslosigkeit sowie sozialer Desintegration und verringerter sozialer Kompetenz zusammen.Ziel ist es, die soziale Integration der Probandinnen und Probanden zu fördern und sie zu unterstützen, ein Leben ohne Straftaten zu führen. Bewährungshilfe und Führungsaufsicht leisten somit einen wichtigen Beitrag zur inneren Sicherheit.
Die Gerichtshilfe wendet sich sowohl an beschuldigte und verurteilte Personen als auch an Verletzte und Geschädigte. Im Rahmen der psychosozialen Prozessbegleitung gewährleistet die Gerichtshilfe eine qualifizierte Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung verletzter Personen während des gesamten Ermittlungs- und Strafverfahrens.
Ihre Qualifikationen:
Erfolgreiches Bachelor-, Master- oder Diplom-Studium der Fachrichtung Sozialarbeit oder Sozialpädagogik – inklusive staatlicher Anerkennung.
Nach der Einstellung als Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes (m/w/d) im Angestelltenverhältnis ist zu gegebener Zeit die Übernahme in das Beamtenverhältnis beabsichtigt. Hierfür gelten die folgenden allgemeinen Voraussetzungen:
• hauptberufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst als Sozialarbeiter/-in bzw. Sozialpädagoge/-in nach dem Studium (mindestens 2,5 Jahre),• zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Probe sind Sie noch nicht 42 Jahre alt; als Mensch mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Mensch mit Behinderung (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) sind Sie noch nicht 45 Jahre alt,• Sie sind Deutsche bzw. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder haben die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union,• Sie treten ein für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes,• Sie sind dienstfähig aus amtsärztlicher Sicht und• Sie verfügen über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse.
Ihre Perspektiven:
Grundsätzlich starten Sie bei uns zunächst für 2 Jahre im Angestelltenverhältnis.
Falls Sie unter Berücksichtigung dieser 2 Jahre im Angestelltenverhältnis noch keine hauptberufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst als Sozialarbeiter/-in bzw. Sozialpädagoge/-in nach dem Studium von 2,5 Jahren nachweisen können, verlängert sich dieser Zeitraum entsprechend. Danach werden Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen in das Beamtenverhältnis - zunächst auf Probe - berufen.
Als Tarifbeschäftigte / Tarifbeschäftigter werden Sie in die Entgeltgruppe S 15 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder eingruppiert.
Als Beamtin / Beamter erhalten Sie eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 9 der Landesbesoldungsordnung A zum Landesbesoldungsgesetz. Außerdem unterliegen Sie nicht der gesetzlichen Sozialversicherung, sondern genießen stattdessen die Vorzüge der Beamtenversorgung und der Beihilfeberechtigung.
Über uns:
Bei der Justiz.NRW arbeiten rund 43.000 Menschen bei 204 Gerichten, 19 Staatsanwaltschaften und drei Generalstaatsanwaltschaften, 336 Justizvollzugseinrichtungen, fünf Jugendarrestanstalten und 19 Dienststellen des ambulanten Sozialen Dienstes gemeinsam für ein Ziel: Ein gerechtes Miteinander in der Gesellschaft. In ganz unterschiedlichen Berufsfeldern kann sich hier jeder auf seinen eigenen Karriereweg machen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren dabei von unterschiedlichen Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung, einer guten Work-Life-Balance, sicheren Arbeitsplätzen und der Möglichkeit der Verbeamtung.Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.
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