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Aus­bil­dungs­platz als Kraft­fahr­zeug­me­cha­tro­ni­ke­rin / Kraft­fahr­zeug­me­cha­tro­ni­ker mit der Fach­rich­tung Per­so­nen­kraft­w­agen­tech­nik (w/m/d)

Arbeitgeber: Polizeipräsidium Essen

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Handwerk und Produktion
Ort
Essen
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Arbeitszeit
Vollzeit oder Teilzeit
Bewerbungsfrist
28.05.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Ausbildung & Studium
Kontakt
Frau Martens
Telefon:  0201 829 2203

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  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Das Polizeipräsidium Essen hat zum 01.08.2025 einen Ausbildungsplatz alsKraftfahrzeugmechatronikerin/Kraftfahrzeugmechatroniker mit der Fachrichtung Personenkraftwagentechnik (w/m/d) zu besetzen.

Das Polizeipräsidium Essen ist mit ca. 2.200 Beschäftigten für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Essen und Mülheim an der Ruhr verantwortlich.

Kraftfahrzeugmechatronikerin/Kraftfahrzeugmechatroniker ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO). Die duale Ausbildung dauert 3 ½ Jahre und findet im Ausbildungsbetrieb, in der überbetrieblichen Lehrwerkstatt sowie in der Berufsschule statt.

Die Ausbildung beginnt am 01.08.2025. Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG).

Diese Voraussetzungen müssen Sie mitbringen:

  • Schulabschluss Fachoberschulreife

Das ist wünschenswert:

  • Durchgeführtes berufsbezogenes Praktikum im Bereich Kfz
  • Gute allgemeine Auffassungsgabe und Lernfähigkeit
  • Gutes technisches Verständnis
  • Logisches Denkvermögen und Innovationsfreude
  • Hohe Belastbarkeit und Teamfähigkeit

Interesse geweckt?

Für Ihre aussagekräftige Bewerbung nutzen Sie bitte das Bewerbungsportal

Stellenanzeige: Ausbildungsplatz Kraftfahrzeugmechatronikerin/Kraftfahrzeugmechatroniker mit der Fachrichtung Personenkraftwagentechnik (w/m/d) | Jobportal | Polizei Nordrhein-Westfalen

Der Bewerbung sind mindestens beizufügen:

  • ein Anschreiben
  • ein aktueller Lebenslauf
  • Kopien der letzten zwei Zeugnisse
  • ggf. ein Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung i. S. d. § 2 SGB IX.

Unvollständige Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.

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