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Sachbearbeiter*in im Kommunalen Ordnungsdienst (m/w/d)
Arbeitgeber: Stadt Hilden
Kurzinfo
- Tätigkeitsfeld
- Sicherheit und Ordnung
- Ort
- Hilden
Karte anschauen - Arbeitszeit
- Vollzeit oder Teilzeit
- Bewerbungsfrist
- 18.05.2025
- Laufbahn / Entgeltgruppe
- Mittlerer Dienst
- Kontakt
-
Kevin Kletzka
Telefon: 02103/72-1167
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- oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten
Sie haben Lust mit Ihren verwaltungs- und ordnungsrechtlichen Kenntnissen unser Ordnungsamt zu unterstützen? Sie suchen eine abwechslungsreiche Tätigkeit, bei der Sie sowohl draußen unterwegs und auch im Büro eingesetzt werden?
Wir suchen für unser Ordnungsamt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n
Sachbearbeiter*in im Kommunalen Ordnungsdienst (m/w/d)
Die Stelle ist ab dem 01.07.2025 unbefristet in Vollzeit zu besetzen.
Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe A9 Landesbesoldungsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ausgewiesen. Bei Tarifbeschäftigten kann die Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 9a des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst erfolgen.
Ihr Aufgabengebiet:
- Präsenz („Bestreifung“) in den Stadtbezirken
- Vornahme eigenständiger Ermittlungen sowie Einleitung/Durchführung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, z.B.
- bei nicht genehmigten Sondernutzungen und unzulässiger Nutzung von Straßen, Wegen und Anlagen,
- bei auffälligem Verhalten von Personen und Personengruppen
- bei Verschmutzungen und Vermüllung
- Einleitung und Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren in eigener Zuständigkeit
- Überwachung von Großveranstaltungen
- Überwachung des Einzelhandels, von Gaststätten und Spielhallen etc.
- Mitwirkung bei behördenübergreifenden Maßnahmen, z.B. in Kooperation mit der Polizei
- Amts- und Vollzugshilfe für Dritte, z.B. Aufenthaltsermittlungen, Schulzuführungen sowie Maßnahmen nach dem PsychKG
- Zudem Marktmeistertätigkeiten zu einem Stellenanteil von ca. 10 % im rollierenden Einsatzwechsel mit anderen Mitarbeitenden im Kommunalen Ordnungsdienst auf den Hildener Wochenmärkten (aktuell mittwochs, freitags und samstags)
- Überwachung der Marktordung einschl. Überwachung des Auf- und Abbaus
- Vergabe von Standplätzen und Bearbeitung/Verwaltung eingehender Standplatz-Bewerbungen
Eine Änderung der Aufgabenzuordnung, z.B. aufgrund der Einführung neuer Strukturen und Arbeitsweisen, bleibt vorbehalten.
Bei Fragen rund um das Aufgabengebiet melden Sie sich gerne bei Frau Karberg 02103 – 72 1328 oder daniela.karberg@hilden.de.
Ihr Profil:
Das müssen Sie zwingend mitbringen:
- Erfolgreich abgeschlossene Laufbahnprüfung für die Laufbahngruppe 1.2. des allgemeinen Verwaltungsdienstes oder erfolgreich abgeschlossener Verwaltungslehrgang I / Abschluss als Verwaltungsfachangestellte*r oder
- erfolgreicher Abschluss als Justizfachangestellte*r
(in den oben genannten Fällen erfolgt die Eingruppierung in die EG 9a TVöD bzw. A9 LBesG NRW)
oder alternativ
- eine vergleichbare juristische Ausbildung (hier erfolgt die Eingruppierung in die EG 8 TVöD)
sowie
- einen Führerschein der Klasse B/BE (vormals Klasse 3)
Wir erwarten zudem:
- Fachliche Kompetenz hinsichtlich der Kenntnisse in der Anwendung von Rechtsvorschriften auf konkrete (hier ordnungs-)rechtliche Sachverhalte
- Eine überdurchschnittliche soziale Kompetenz hinsichtlich der Fähigkeit, zielorientiert in einer Teamstruktur zusammenzuarbeiten. Eine überzeugende Konfliktfähigkeit sowie Kommunikationsfähigkeit runden Ihr Profil ab.
- Eine überdurchschnittliche persönliche Kompetenz hinsichtlich Stressstabilität, Eigenmotivation sowie Kreativität und Flexibilität. Sie sind zudem bereit, auch an Wochenenddiensten und Sonderkontrollen außerhalb der regulären Dienstzeiten sowie der Sonderdienstzeiten als Marktmeisterin / Marktmeister teilzunehmen.
- Eine grundlegende digitale Kompetenz hinsichtlich der adäquaten Bedienung von MS-Office-Produkten.
Sie haben noch Fragen zu dem Anforderungsprofil, dem Bewerbungsverfahren oder der Stadt Hilden als Arbeitgeberin? Dann melden Sie sich gerne bei Herrn Kletzka unter 02103 / 72-1167 bzw. bewerbung@hilden.de.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Karriereportal bis zum 18.05.2025!