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Rich­ter / Rich­te­rin (m/w/d)

Arbeitgeber: Finanzgericht Münster

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Recht
Ort
Münster
Arbeitszeit
Vollzeit oder Teilzeit
Bewerbungsfrist
31.12.2026
Laufbahn / Entgeltgruppe
Höherer Dienst
Kontakt
RaFG Dr. Böwing-Schmalenbrock
Telefon:  0251 3784 226

Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Stellenangebote, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Bewerbungsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus dem Stellenangebot, wenn Sie:

  • eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einem Stellenangebot haben
  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Das Finanzgericht Münster nimmt - auch jenseits aktueller Stellenausschreibungen - laufend Interessenbekundungen für eine Einstellung als Finanzrichter/in entgegen.

Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Dr. Böwing-Schmalenbrock als Personaldezernent für den richterlichen Dienst unter 0251 3784 226 gerne zur Verfügung.

S. hierzu auch https://www.fg-muenster.nrw.de/behoerde/karriere/index.php

ARBEITEN MIT SINN! Diese Herausforderungen erwarten Sie:

Als Richterin / Richter entscheiden Sie nicht nur über den Ausgang eines Verfahrens, sondern über die Schicksale von Menschen. Im Namen des Volkes sprechen Sie Recht und bleiben dabei objektiv und unvoreingenommen. So sorgen Sie maßgeblich für die Aufrechterhaltung des Rechtsfriedens.

Bei Ihrer täglichen Arbeit sind Sie unabhängig, nur dem Gesetz verpflichtet und unterliegen keinen Weisungen; Sie arbeiten interessen- und mandatsunabhängig.

Sie prüfen Sachverhalte aus den unterschiedlichsten Lebensbereichen, lösen Konflikte und treffen sachgerechte Entscheidungen. Dabei wirken Sie vermittelnd auf die Beteiligten einer Auseinandersetzung ein und unterbreiten Vorschläge für eine einvernehmliche Lösung.

SIND SIE BEREIT? Ihre Qualifikationen auf einen Blick:

Zu unseren langjährigen Einstellungsvoraussetzungen gehören zwei

  • mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossene Staatsexamina, wünschenswert jeweils mit Prädikat (9,0 Punkte),
  • vertiefte Kenntnisse des formellen und materiellen Steuerrechts sowie
  • grundsätzlich einschlägigen berufliche Erfahrungen nach dem zweiten Staatsexamen
    • (z.B. aus einer beratenden Tätigkeit als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin und/oder Steuerberater/in,
    • aus einer Tätigkeit im höheren Dienst der Finanzverwaltung
    • oder aus einer richterlichen Tätigkeit in anderen Gerichtszweigen).

Für Ihre Verbeamtung müssen Sie außerdem noch die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes
  • Absolute Bereitschaft, für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
  • Zum Zeitpunkt der Einstellung regelmäßig noch nicht 42 Jahre alt
  • Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht

Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen von Menschen unabhängig von ethnischer Herkunft, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.

LEGEN SIE LOS! Ihre Perspektiven bei uns:

Sie werden zunächst in ein Richterverhältnis auf Probe berufen. Ihr Berufseinstieg erfolgt hier in der Besoldungsgruppe R 1 der Landesbesoldungsordnung R zum Landesbesoldungsgesetz. Nach der Probezeit erfolgt Ihre Ernennung zur Richterin / zum Richter auf Lebenszeit und eine Verplanung auf einer Stelle der Besoldungsgruppe R 2.

Als Richterin / Richter unterliegen Sie nicht der gesetzlichen Sozialversicherung, sondern genießen stattdessen die Vorzüge der Beamtenversorgung und der Beihilfeberechtigung.

Ihnen stehen vielfältige Einsatz und Entwicklungsmöglichkeiten offen, z. B. Beförderungen zur Vorsitzenden Richterin / zum Vorsitzenden Richter am Finanzgericht (R 3).

Ebenso haben Sie die Möglichkeit, an oberste Bundesgerichte und Ministerien abgeordnet oder an europäische und internationale Institutionen zugewiesen zu werden.

Übernehmen Sie auf Wunsch auch gerne Aufgaben in der Aus- und Fortbildung, z. B. als Dozentin / Dozent in der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen.

Weitere Informationen

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