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Hauswart (m/w/d) für die Stadthalle Brakel im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung
Arbeitgeber: Stadt Brakel
Kurzinfo
- Tätigkeitsfeld
- Sonstige Bereiche
- Ort
- Brakel
Karte anschauen - Anstellungsdauer
- Unbefristet
- Bewerbungsfrist
- 31.07.2025
- Laufbahn / Entgeltgruppe
- Arbeiter
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Die Stadt Brakel sucht Sie!!!
Die Stadt Brakel sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Hauswart (m/w/d) für die Stadthalle Brakel zur Unterstützung des Hausmeistersim Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung
Zum Aufgabenspektrum des Arbeitsplatzes gehören insbesondere:
- Vorbereitung, Betreuung und Begleitung von Veranstaltungen überwiegend an Wochenenden in der Stadthalle Brakel
- Kontrolle der Aufbauten unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
- Bedienung der Haustechnik
- Unterstützung bei Wartungs- und allgemeinen Hausmeistertätigkeiten
Ihre Qualifikationen:
- Sie verfügen idealerweise über eine abgeschlossene handwerkliche Ausbildung
- Sie verfügen idealerweise über Erfahrung im Umgang mit Tonübertragungs-, Licht- und Lüftungsanlagen
- Sie arbeiten selbständig, detailgenau und sorgfältig
- Sie kennen sich mit EDV-Programmen der Bürokommunikation aus (insbesondere Microsoft Office, Internet/E-Mail, elektronische Terminverwaltung)
- Sie sind team- und kommunikationsfähig
- Sie können sich und Ihre Aufgaben gut organisieren und priorisieren
Wir bieten:
- eine leistungsrechte Vergütung gem. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
- ein interessantes Aufgabenfeld mit abwechslungsreichen Tätigkeiten,
- als zertifiziertes „familienfreundliches Unternehmen“ u.a. flexible, familiengerechte Arbeitszeiten im Rahmen einer Gleitzeitregelung
Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Bitte senden Sie uns keine Bewerbungen per Post oder E-Mail zu, sondern nutzen Sie ausschließlich das Bewerberportal der Stadt Brakel.
Der Stadtverwaltung Brakel ist die berufliche Gleichstellung von Männern und Frauen wichtig. In unterrepräsentierten Bereichen sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines/einer Bewerbers/Bewerberin liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen schwerbehinderten Menschen sind ausdrücklich erwünscht.