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Sach­be­ar­bei­tung (w, m, d) in der Ar­beits­grup­pe "Ge­wer­be­un­ter­sa­gungs­ver­fah­ren und be­son­de­re er­laub­nis­pflich­ti­ge Ge­wer­be" beim Bür­ger- und Ord­nungs­amt

Arbeitgeber: Stadt Duisburg

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Verwaltung und Büro
Ort
Duisburg
Karte anschauen
Arbeitszeit
Teilzeit
Anstellungsdauer
Unbefristet
Bewerbungsfrist
19.10.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Gehobener Dienst | A10 / TVöD-VKA E 9c
Kennziffer
32-32-3/360 (322)
Kontakt
Herr Wolsing
Telefon:  +49 203 283-983079

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Duisburg – kontrastreich und lebendig: Naherholungsgebiete, Industriekultur, kulturelle Angebote, sportliche Highlights und eine attraktive Arbeitgeberin.

Die Stadt Duisburg sucht für das Bürger- und Ordnungsamt, Gaststätten- und Gewerbeangelegenheiten, Veranstaltungen eine

<br/> Sachbearbeitung (w, m, d) in der Arbeitsgruppe "Gewerbeuntersagungsverfahren und besondere erlaubnispflichtige Gewerbe"


Das Sachgebiet "Gaststätten- und Gewerbeangelegenheiten, Veranstaltungen" bietet ein interessantes und verantwortungsvolles Aufgabenspektrum. Im Mittelpunkt stehen sowohl die Belange der Gewerbetreibenden als auch die der Bürgerinnen und Bürger. Das Sachgebiet zeichnet sich dabei in besonderem Maße durch eine gute und kollegiale Zusammenarbeit aus.

Ihre Aufgabenschwerpunkte

  • Erlaubnisse für Prostitutionsgewerbe nach dem ProstSchG erteilen oder versagen
  • Stellvertretungserlaubnisse für Prostitutionsgewerbe erteilen, versagen und widerrufen
  • die Zuverlässigkeit von im Prostitutionsbetrieb tätigen Personen prüfen und entscheiden
  • die Einhaltung der Vorschriften nach dem ProstSchG überwachen (auch durch Vor-Ort-Kontrollen) und etwaige Verstöße zur Ahndung als Ordnungswidrigkeit für das Rechtsamt aufbereiten
  • illegale Prostitutionsbetriebe durch Recherchen und Vor-Ort-Kontrollen ermitteln sowie entsprechender ordnungsbehördlicher Maßnahmen veranlassen (z. B. Zwangsmittel- oder und Bußgeldverfahren)
  • Verstöße gegen die Zulassungspflicht gem. § 1 Handwerksordnung (HwO) insbes. durch Vor-Ort-Kontrollen ermitteln und gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1. e) Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) zur Ahndung für das Rechtsamt aufbereiten
  • sonstige handwerksrechtliche Verstöße (§§ 117 und 118 HwO) zur Ahndung für das Rechtsamt aufbereiten
  • Handwerksuntersagungen nach § 16 Handwerksordnung durchführen und bei Nichteinhaltung mit Zwangsmitteln durchsetzen
  • Stellungnahmen für das Rechtsamt bei Klage- und Eilverfahren fertigen
  • Beschwerden bearbeiten und Anfragen anderer Behörden beantworten

Ihre fachlichen Kompetenzen

Für Beamtinnen und Beamte:

  • die Laufbahnbefähigung der anerkannten Laufbahnen gem. der Ausbildungsverordnung erstes Einstiegsamt Laufbahngruppe 2 allgemeiner nichttechnischer Verwaltungsdienst (Bachelor) des Landes NRW (VAP2.1) oder

Für Beschäftigte:

  • verwaltungsspezifische Ausbildung mit zweiter Verwaltungsprüfung (ehemals Angestelltenlehrgang II) oder
  • erfolgreich abgeschlossene Qualifizierung zur Verwaltungsfachwirtin bzw. zum Verwaltungsfachwirt oder
  • eine abgeschlossene Hochschulbildung (Bachelor oder Diplom FH) des Studienfaches Betriebswirtschaftslehre oder mit juristischer Prägung; in diesen Fällen behalten wir uns eine Nachqualifizierung gemäß den Inhalten des Verwaltungslehrgangs II vor, oder
  • eine verwaltungsspezifische Ausbildung mit erster Verwaltungsprüfung (Verwaltungslehrgang I) sowie eine Befreiung von der Ausbildungs- und Prüfungspflichtundgleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen im Hinblick auf die Wertigkeit der Funktion

Ihre persönlichen Kompetenzen

  • Kenntnisse im Gewerbe-, Verwaltungs- und Ordnungsrecht sowie weiteren Spezialgesetzen bzw. die Bereitschaft, sich kurzfristig in die Rechtsmaterie einzuarbeiten (insbes. ProstSchG, HwO, SchwarzArbG, GewO, OBG, OwiG, VwVfG NRW, VwVG NRW und VwGO)
  • sichere schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
  • Überzeugungs- und Durchsetzungsvermögen sowie Verhandlungsgeschick und sicheres und freundliches Auftreten im Umgang mit Gewerbetreibenden, Prostituierten, Wachpersonen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Gerichten und anderen Behörden
  • eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung, Eigeninitiative und die Fähigkeit, sowohl selbstständig als auch teamorientiert zu arbeiten
  • Bereitschaft zur Weiterbildung im Aufgabenbereich
  • sicherer Umgang mit MS-Office-Anwendungen
  • Bereitschaft, auch Außenkontrollen außerhalb der üblichen Dienstzeiten wie z. B. am Wochenende durchzuführen

Wir bieten Ihnen

  • einen krisensicheren Arbeitsplatz
  • eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexibles und mobiles Arbeiten
  • tarifrechtliche Sonderzahlungen
  • eine qualifizierte Personalentwicklung
  • eine moderne Arbeitsplatzausstattung
  • vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
  • ein innovatives Gesundheitsmanagement
  • attraktive Mobilitätsangebote
  • Corporate Benefits

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann senden Sie uns Ihre Bewerbung in deutscher Sprache – bestehend aus Anschreiben, Lebenslauf, Nachweise der geforderten Qualifikationen sowie Arbeitszeugnisse/dienstliche Beurteilungen – ausschließlich in digitaler Form als PDF-Datei über unsere Karriereseitewww.duisburg.de/karriere unter Angabe der Kennziffer 32-32-3/360 (322) bis zum 19.10.2025.

Diversität und Chancengleichheit sind uns wichtig. Alle Bewerbungen - unabhängig von ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Geschlecht, Weltanschauung oder Behinderung - sind ausdrücklich erwünscht.

Bewerbungen von Frauen werden in der Auswahlentscheidung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW sowie des Gleichstellungsplans der Stadt Duisburg (www.duisburg.de/frauenbuero) besonders berücksichtigt.

Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerbende besonders berücksichtigt.

Sie haben keine Möglichkeit Ihre Bewerbung online einzureichen? Dann rufen Sie uns an – wir finden eine Lösung.

Sie haben noch Fragen zum Bewerbungsverfahren?

Hierfür steht Ihnen Christian Wolsing, Amt für Personal- und Organisationsmanagement, Telefon 0203/283-983079 ,gerne zur Verfügung.

Sie benötigen weitere Informationen oder haben Fragen zu Ihrer künftigen Tätigkeit?

Dann wenden Sie sich bitte an Anette Bruckmann, Bürger- und Ordnungsamt, Telefon 0203/283-5701.

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