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Mitarbeitende in der Stadtreinigung (m/w/d)
Arbeitgeber: Kreisstadt Limburg a. d. Lahn
Kurzinfo
- Tätigkeitsfeld
- Verwaltung und Büro
- Ort
- Limburg a. d. Lahn
Karte anschauen - Arbeitszeit
- Vollzeit
- Anstellungsdauer
- Unbefristet
- Bewerbungsfrist
- 05.10.2025
- Laufbahn / Entgeltgruppe
- Einfacher Dienst | TVöD-VKA E 3
- Kennziffer
- Mitarbeitende in der Stadtreinigung (m/w/d)
- Kontakt
-
Herr Menier Michael
Telefon: +49 6431 203813
Mailkontakt
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Bei der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Bereich des Städtischen Betriebhofes folgende Stelle zu besetzen:
Mitarbeitende in der Stadtreinigung (m/w/d)
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Schwerpunkte:
- Stadtreinigung in einer Handkolonne
- Mitarbeit bei der Bauunterhaltung, Straßenbeschilderung
- Vertretungsweise Führen eines Sinkkastenreinigers
- Winterdienst
Erweiterungen und Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Die Arbeitszeit von wöchentlich 39 Stunden wird auf 5 Arbeitstage von Montag bis Samstag aufgeteilt. Wechselweise kann es auch nötig sein am Sonntag seinen Dienst zu versehen.
Bei Winterdiensteinsätzen und Gefahrenlagen wird auch die Bereitschaft zur Ableistung von Arbeit außerhalb der regulären Arbeitszeit vorausgesetzt.
Sie bringen mit:
- Führerschein mindestens der Klasse C1E, bevorzugt CE oder die Bereitschaft, diesen zu erwerben
- Belastbarkeit, selbstständiges und teamorientiertes Arbeiten
- Verantwortungsbewusstsein
- Deutschkenntnisse entsprechen min. der Niveaustufe B2
- Bereitschaft zur Arbeitsleistung auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten
Bewerbungen bitte bis zum 05.10.2025 ausschließlich über www.interamt.de
Der Umgang mit kultureller Vielfalt gehört in der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn zum Alltag. Wir fördern als vorurteilsfreier Arbeitgeber die Gleichstellung und begrüßen deshalb alle Bewerbungen, unabhängig von Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität, ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft.
Die berufliche Förderung von Frauen und Menschen mit Schwerbehinderung führt zu einer bevorzugten Berücksichtigung bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Stelle ist grundsätzlich teilbar.