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Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellte/n (m/w/d)
Arbeitgeber: Samtgemeinde Grasleben
Kurzinfo
- Tätigkeitsfeld
- Wirtsch., Finanzen, Marketing
- Ort
- Grasleben
Karte anschauen - Arbeitszeit
- Vollzeit
- Anstellungsdauer
- Befristet
- Bewerbungsfrist
- 19.10.2025
- Laufbahn / Entgeltgruppe
- Ausbildung & Studium
- Kontakt
-
Frau Anja Oertel
Telefon: +49 5357 9600-19
Mailkontakt
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- eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einem Stellenangebot haben
- oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten
Du möchtest eine Ausbildung, die abwechslungsreich, krisensicher und nah am Menschen ist? Dann bist du bei uns genau richtig!
Bei der Samtgemeinde Grasleben gestaltest du aktiv das Leben in unserer Region mit.
DAS BRINGST DU MIT
- Du hast einen Realschulabschluss (Sekundarabschluss I)
- Du bist kommunikativ und offen für Neues und arbeitest gerne im Team.
- Engagement und Verantwortungsbewusstsein zeichnen dich aus und gesellschaftliche sowie rechtliche Themen findest du spannend.
- Du bist bereit, dich auf ein Vorstellungsgespräch vorzubereiten und dich über die Samtgemeinde sowie unsere Mitgliedsgemeinden zu informieren.
FREU DICH AUF
Eine abwechslungsreiche Ausbildung mit Einblicken in verschiedene Bereiche der Verwaltung
Blockunterricht in Braunschweig mit enger Verzahnung von Theorie und Praxis
Ein freundliches Team, das dich unterstützt und immer ein offenes Ohr hat
Faire Vergütung nach TVöD sowie
30 Tage Urlaub
Hohe Übernahmechancen nach erfolgreichem Abschluss
Flexible Gleitzeitmodelle
Individuelle Betreuung während der gesamten Ausbildung
SO BEWIRBST DU DICH
Per E-Mail
Sende deine vollständigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse) an grasleben@grasleben.de
(bitte alle Unterlagen als eine PDF-Datei mit max. 10 MB)
Über unsere Homepage
www.samtgemeinde-grasleben-jobs.de
Auch hier freuen wir uns, wenn du uns alle Unterlagen zusammen in einer PDF-Datei hochlädst.
Bewerbungsfrist:
19.10.2025
Bewerbungen von Schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Personen werden
bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bitte weise in deiner Bewerbung auf eine vorhandene Schwerbehinderung hin.
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Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Datenschutzhinweise für Bewerber/innen
gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
Die Samtgemeinde Grasleben informiert Sie darüber, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt, auch an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.
1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) ist die Samtgemeinde Grasleben. Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an den Datenschutzbeauftragten der Samtgemeinde Grasleben richten.
Die entsprechenden Kontaktdaten für die Samtgemeinde Grasleben lauten:
Samtgemeinde Grasleben
Bahnhofstraße 4
38368 Grasleben
Die entsprechenden Kontaktdaten für den Datenschutzbeauftragten lauten:
Kommunale
Datenverarbeitung Oldenburg (KDO)
Elsässer Straße 66
26121 Oldenburg
2. Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Bei der Übersendung von Bewerbungsunterlagen per Post oder per E-Mail werden die folgenden für das Bewerbungsverfahren erforderlichen Daten elektronisch erfasst und gespeichert:
· Personendaten (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum)
· Kommunikationsdaten (Telefonnummern, E-Mail-Adresse)
· Behinderung/Gleichstellung
· Daten zur Ausbildung und Weiterbildung
· Daten zum bisherigen beruflichen Werdegang, Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse
· Angaben zu sonstigen Qualifikationen
· Datum der Bewerbung
Bei einer Bewerbung per E-Mail werden auch die mitgesandten Unterlagen gespeichert. Informationen über eine Schwerbehinderung werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben und verarbeitet.
3. Empfänger
Ihre Daten werden ausschließlich von der Samtgemeinde Grasleben verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.
4. Dauer der Datenspeicherung
Die Daten werden grundsätzlich sechs Monate nach Abschluss des konkreten Bewerbungsverfahrens gelöscht. Dies gilt nicht, sofern gesetzliche Bestimmungen einer Löschung entgegenstehen, die weitere Speicherung zum Zwecke der Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt haben.
5. Recht auf Auskunft, Widerruf und Löschung
Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft zu verlangen über die zu Ihnen beim Landesschulamt gespeicherten Daten sowie deren Herkunft und den Zweck der Speicherung. Sie können der Nutzung Ihrer Daten für die vorgenannten Zwecke jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen sowie die Löschung Ihrer Daten verlangen. Dies führt allerdings zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren.
Weitere Informationen
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