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Mit­ar­bei­ter Be­triebs­hof (m/w/d)

Arbeitgeber: Gemeinde Sülzetal

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Handwerk und Produktion
Ort
Sülzetal
Karte anschauen
Arbeitszeit
Vollzeit
Anstellungsdauer
Befristet
Bewerbungsfrist
15.09.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Einfacher Dienst | TVöD-VKA E 4
Kontakt
Frau Nancy Flügel
Telefon:  +49 3920 5646-30
Mailkontakt

Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Stellenangebote, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Bewerbungsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus dem Stellenangebot, wenn Sie:

  • eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einem Stellenangebot haben
  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Gemeinde Sülzetal<br/> - Sitz Osterweddingen -

Altenweddingen – Bahrendorf – Dodendorf – Langenweddingen

Osterweddingen – Schwaneberg – Stemmern – Sülldorf

- D e r B ü r g e r m e i s t e r -

Stellenausschreibung

Die Gemeinde Sülzetal war mit ihrer Gründung am 01.04.2001 die erste Einheitsgemeinde in Sachsen-Anhalt und besteht aus den acht Ortsteilen Altenweddingen, Bahrendorf, Dodendorf, Langenweddingen, Osterweddingen, Schwaneberg, Stemmern und Sülldorf. Die Gemeinde gehört dem Landkreis Börde an und liegt südwestlich der Landeshauptstadt Magdeburg. In der Gemeinde, die ca. 104 km² groß ist, leben ca. 9.000 Einwohner.

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Mitarbeiter im Bereich des Betriebshofes (m/w/d)

Die Stelle hat einen Beschäftigungsumfang von 100 % (39 Std/Wo) und ist zunächst befristet für 12 Monate (mit Option der Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis) zu besetzen.

Was bieten wir?:

  • eine Einstellung als Tarifbeschäftigte/-r für den öffentlichen Dienst, mit Option der Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis,
  • vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten,
  • die Vergütung in die Entgeltgruppe 4 entsprechend den persönlichen Voraussetzungen,
  • dynamische Gehaltsentwicklung,
  • zusätzliche Altersversorgung,
  • Entgeltumwandlung,
  • Fahrradleasing,
  • 30 Tage Urlaub und Jahressonderzahlung,
  • Vielfältige Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagement,
  • leistungsorientierte Bezahlung mit Nutzung von Sachbezügen,
  • jährliche Teambuildingmaßnahmen,
  • ein offenes, kollegiales Miteinander.

Was sind die Aufgabenschwerpunkte?:

  • Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten an/in gemeindlichen Gebäuden, auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Anlagen sowie auf Spielplätzen,
  • Hausmeistertätigkeiten in öffentlichen Einrichtungen,
  • Grünanlagenpflege auf gemeindeeigenen Flächen (Grünflächen, Parks, Friedhöfe, Kitas, Schulen, Bürgerhäuser usw.), Laubbeseitigung,
  • Schneebeseitigung in öffentlichen Einrichtungen, auf Fußwegen, Winterdienst (Bereitschaftsdienst),
  • Mitwirkung bei der Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit auf öffentlichen Flächen und Straßen,
  • maschinelle Straßenreinigung mittels Kehrmaschine auf Straßen, Wegen und Plätzen (vertretungsweise),
  • Müllbeseitigung.

Wir erwarten:

  • abgeschlossene Berufsausbildung in einem Beruf mit landwirtschaftlicher oder handwerklicher Ausbildung (z.B. Garten- und Landschaftsbau, Landschaftsgärtner, Maurer, Tischler etc.),
  • mehrjährige Berufserfahrung, handwerkliches Geschick und körperliche Belastbarkeit,
  • Rettungsschwimmerbefähigung von Vorteil,
  • eine selbstständige sorgfältige und gewissenhafte Arbeitsweise,
  • persönliche Belastbarkeit sowie Lern- und Kritikfähigkeit,
  • Einsatzbereitschaft auch außerhalb der normalen Dienstzeit (z. B. Rufbereitschaft, Winterdienst) auch am Wochenende und an Feiertagen;
  • Führerschein der Klasse C und C1 zwingend erforderlich.

Die aktive Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird durch die Gemeinde Sülzetal, unabhängig kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität, gefördert.

Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

Bei Einstellungen der Gemeinde können Mitglieder im Einsatzdienst der Feuerwehr dieser Gemeinde nach § 9 Abs. 5 Brandschutzgesetz Land Sachsen-Anhalt (hier Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr) bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt werden, wenn nicht andere rechtlich schützenswerte Gründe überwiegen, die in der Person eines anderen Bewerbers liegen.

Bitte gehen Sie in Ihrer Bewerbung konkret auf die beschriebenen Anforderungen ein.

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 15.09.2025

Möglichst in einem kompakten pdf -Format an

bewerbung@gemeinde-suelzetal.de (mailto:bewerbung@gemeinde-suelzetal.de)

Fragen beantwortet Ihnen Frau Flügel oder Frau Romanowski per Mail oder telefonisch unter 039205/646-15 bzw.-16 gern.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Rücksendung von Bewerbungsunterlagen, die per Post eingehen nicht erfolgen kann. Ihre Unterlagen werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet. Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung werden nicht erstattet.

www.gemeinde-sülzetal.de (http://www.gemeinde-sülzetal.de)

Information nach Art. 13 DSGVO für Bewerber

  1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche ist die Gemeinde Sülzetal, Alte Dorfstraße 26 in 39171 Sülzetal / OT Osterweddingen. Sie erreichen unser Personalwesen telefonisch unter 039205 646-30 oder per E-Mail an: bewerbung@gemeinde-suelzetal.de.

Die Datenschutzbeauftragte erreichen Sie per Post unter der o.g. Anschrift mit dem Zusatz „Datenschutzbeauftragte“ oder per E-Mail unter: datenschutz@gemeinde-suelzetal.de.

2. Datenverarbeitung durch die Gemeinde Sülzetal

2.1 Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Die Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung durch die Gemeinde Sülzetal sind die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie das geltende Landesdatenschutzgesetz in Verbindung mit weiteren arbeitsrechtlichen Gesetzen. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch Gemeinde Sülzetal sind:

  • Artikel 6, Absatz 1, Buchstabe a) DSGVO im Rahmen von Einwilligungen
  • Artikel 6, Absatz 1, Buchstabe b) DSGVO zur Erfüllung vertraglicher Pflichten und vorvertraglicher Maßnahmen
  • Artikel 6, Absatz 1, Buchstabe c) zur Erfüllung von rechtlichen Verpflichtungen, z. B. handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten oder aufsichtsrechtliche Vorgaben unter Beachtung der jeweiligen gesetzlichen Regelungen
  • Artikel 6 Absatz 1, Buchstabe f) DSGVO zur Wahrung unserer berechtigten Interessen, z. B. Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und/oder Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten.

Soweit uns eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte, vorher genannte Zwecke erteilt wurde, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis der Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten.

2.2 Zwecke der Datenverarbeitung und berechtigte Interessen

Die Gemeinde Sülzetal verarbeitet personenbezogene Daten zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens mit interessierten Bewerbern und zur Begründung von Beschäftigungsverhältnissen.

2.3 Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Empfänger der personenbezogenen Daten sind die Personalverwaltung, der Bürgermeister, der Personalrat und der zuständige Vorgesetzte sowie ggf. die Schwerbehindertenvertretung und die Gleichstellungsbeauftragte. Eine Übermittlung an ein Drittland oder an eine internationale Organisation erfolgt derzeit nicht und ist nicht geplant.

2.4 Dauer der Datenspeicherung

Die Daten werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens durch die Gemeinde Sülzetal nur, soweit erforderlich, für eine bestimmte Zeit gespeichert (maximal 6 Monate). Eine Aufbewahrung darüber hinaus erfolgt nur mit Ihrer Einwilligung. Nach Wegfall der Erforderlichkeit oder Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden personenbezogene Daten gelöscht.

Sind wir entsprechend gesetzlicher Aufbewahrungsfristen verpflichtet, Daten auch über die Beendigung eines Bewerbungsverfahrens hinaus aufzubewahren, werden die dafür notwendigen Daten gesperrt und nicht mehr genutzt. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden die Daten vollständig gelöscht.

2.5 Pflicht zur Bereitstellung und Folgen der Nichtbereitstellung

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens müssen von Ihnen diejenigen personenbezogenen Daten bereitgestellt werden, die wir für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens sowie der Erfüllung der damit verbundenen gesetzlichen Pflichten benötigen.

Ohne diese Daten sind wir nicht in der Lage das Bewerbungsverfahren durchzuführen und eine Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses zu treffen. Sofern eine Angabe freiwillig erfolgen kann, haben wir diese Angabe in den jeweiligen Unterlagen gekennzeichnet.

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Basis von Einwilligungen können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.

3. Rechte der Betroffenen

3.1 Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung

Alle Betroffenen haben das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO und das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO.

Alle Auskunfts-, Berichtigungs- oder Löschungsersuchen stellen Sie bitte unter Angabe Ihres vollständigen Namens per Post oder E-Mail an: Gemeinde Sülzetal, Datenschutzbeauftragte, Alte Dorfstraße 26 in 39171 Sülzetal / OT Osterweddingen oder datenschutz@gemeinde-suelzetal.de.

Sie haben zudem die Möglichkeit, sich bei Beschwerden an die für die Gemeinde Sülzetal zuständige Aufsichtsbehörde, den Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt, zu wenden.

Gemäß Artikel 21, Absatz 2 DSGVO haben betroffene Personen das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten,Widerspruch einzulegen.

Den Widerspruch können Sie formlos richten an: Gemeinde Sülzetal, Alte Dorfstraße 26 in 39171 Sülzetal / OT Osterweddingen oder per E-Mail an: bewerbung@gemeinde-suelzetal.de. Sie können uns auch anrufen unter: 039205 – 646-15 od -16.

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