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Sach­be­ar­bei­te­rin bzw. Sach­be­ar­bei­ter (w/m/d) im Job­cen­ter Gel­sen­kir­chen

Arbeitgeber: Stadt Gelsenkirchen

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Verwaltung und Büro
Ort
Gelsenkirchen
Karte anschauen
Arbeitszeit
Vollzeit oder Teilzeit
Anstellungsdauer
Unbefristet
Bewerbungsfrist
10.09.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Gehobener Dienst | A10 / TVöD-VKA E 9c
Kennziffer
E 2025 - 156
Kontakt
Frau Roßmann
Telefon:  +49 209 60509 700
Mailkontakt

Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Stellenangebote, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Bewerbungsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus dem Stellenangebot, wenn Sie:

  • eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einem Stellenangebot haben
  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Echte Vielfalt. Ein Arbeitgeber. Bei uns arbeiten mehr als 7.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich dafür, dass die Menschen in Gelsenkirchen gut leben können. Hier spielt es keine Rolle, woher man kommt, sondern nur wohin man will. Jetzt Teil des Bunten Haufens werden und eine moderne, weltoffene und vielfältige Stadt mitgestalten!

Im Jobcenter Gelsenkirchen sind im Bereich Geldleistung mehrere Stellen als

Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter (w/m/d)

Kennziffer: E 2025 - 156 (bitte bei Bewerbung angeben)

unbefristet in Voll- und Teilzeit zu besetzen.


Das sindIhreAufgaben bei uns:

Das Jobcenter Gelsenkirchen ist eine gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit und der Stadt Gelsenkirchen. Als moderne, dienstleistungsorientierte Sozialbehörde betreut und berät das Jobcenter Menschen in Gelsenkirchen, die Bürgergeld erhalten und unterstützt sie intensiv bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Das Jobcenter berät in Fragen der wirtschaftlichen Sicherung des Lebensunterhaltes und gewährt finanzielle Leistungen, wenn der persönliche Lebensunterhalt nicht eigenständig bestritten werden kann.

Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Annahme und Bearbeitung von Erst- und Weiterbewilligungsanträgen zu laufenden und einmaligen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II)
  • Vorbereitung von Entscheidungen über das Vorliegen besonderer Härtefälle nach § 27 Abs. 3 SGB II
  • Entscheidungen von Überprüfungsanträgen nach § 44 Sozialgesetzbuch - Zehntes Buch (SGB X)
  • Zahlbarmachung von vorbereiteten Entscheidungen
  • Abhilfeprüfung im Rahmen von Widerspruchsverfahren und ggf. Weitergabe an die Rechtsstelle des Jobcenters Gelsenkirchen


Das bringen Sie mit:

Voraussetzung für dieses Aufgabengebiet ist

  • die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes in der kommunalen Verwaltung z.B. durch den Abschluss als Bachelor of Laws (Fachrichtung Kommunaler Verwaltungsdienst) oder Bachelor of Arts (Kommunaler Verwaltungsdienst VBWL) bzw. als Diplom-Verwaltungswirtin/Diplom-Verwaltungswirt an der HSPV bzw. ehemals FHöV NRW oder einer vergleichbaren Hochschule eines anderen Bundeslandes

oder

  • der Abschluss als Verwaltungsfachwirtin bzw. -fachwirt (Verwaltungslehrgang II)

oder

  • der Abschluss als Bachelor of Arts der Fachrichtung Public Management

oder

  • der Abschluss als Diplom-Juristin bzw. Diplom-Jurist (Erstes juristisches Staatsexamen) oder der Abschluss als Bachelor of Laws.

Darüber hinaus werden von der Bewerberin bzw. dem Bewerber erwartet:

  • Sicheres und freundliches Auftreten
  • Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • Kundenorientiertes Verhalten sowie soziales Einfühlungsvermögen und Verständnis für die speziellen Belange verschiedener Personenkreise
  • Eigenverantwortliches Arbeiten und Durchsetzungsvermögen

Kenntnisse des SGB II oder angrenzender Rechtsgebiete sind wünschenswert.

Der sichere Umgang mit der Microsoft-Office-Standardsoftware sowie die Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen und Einarbeitung in spezielle Fachanwendungen werden vorausgesetzt.

Im Jobcenter Gelsenkirchen gehören der wertschätzende Umgang mit kultureller Vielfalt, die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Arbeitsalltag. In diesem Zusammenhang werden soziale und interkulturelle Kompetenzen erwartet.


Das erwartet Sie bei uns:

  • Eine verantwortungsvolle, vielseitige und anspruchsvolle Tätigkeit in einer engagierten und dynamischen Verwaltung
  • Ein sicherer Arbeitsplatz in einer unbefristeten Vollzeit- bzw. Teilzeitstelle (Arbeitszeitwunsch bitte angeben.)
  • Eine 39-Stunden-Woche bzw. 19,5-Stunden-Woche für Beschäftigte oder eine 41-Stunden-Woche bzw. 20,5-Stunden-Woche für Beamtinnen und Beamte
  • Eine leistungsgerechte Vergütung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung in die EGr. 9c TVöD bzw. eine Besoldung nach BesGr. A 10 LBesG NRW
  • Die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten bzw. Homeoffice im Rahmen der Regelungen des Jobcenters Gelsenkirchen
  • Eine 5-Tage-Woche mit flexiblen Arbeitszeiten im Rahmen unseres Gleitzeitmodells
  • Vielseitige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Eine betriebliche Gesundheitsvorsorge mit Sport- und Fitnessangeboten
  • Vielfältige Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Eine gute betriebliche Altersvorsorge
  • Ein kostengünstiges Firmenticket für den ÖPNV


Das ist Ihre Ansprechpartnerin:

Für weitere Informationen steht Ihnen die Leiterin des Bereiches Geldleistung, Frau Roßmann (Tel. 0209 60509 700), gerne zur Verfügung.


Grundsätzliche Anmerkungen zu Bewerbungen:

Gelsenkirchen ist eine weltoffene und vielfältige Stadt. Diese Vielfalt soll sich in der Verwaltung widerspiegeln, um die Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger optimal erbringen zu können. Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz NRW und dem Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Gelsenkirchen werden Frauen bevorzugt berücksichtigt. Die Position ist - je nach Art der Behinderung - auch für Schwerbehinderte geeignet.

Bewerbungen Schwerbehinderter werden unmittelbar an die Schwerbehindertenvertretung der Stadtverwaltung Gelsenkirchen weitergeleitet, sofern die Bewerberinnen und Bewerber diesem Verfahren nicht ausdrücklich widersprechen.


Sie fühlen sich angesprochen?

Dann bewerben Sie sich bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 10.09.2025 direkt hier durch Klick auf " Online-Bewerbung (https://karriere.gelsenkirchen.de/gr5g8) ".

Mehr Informationen zur Stadt Gelsenkirchen als Arbeitgeberin finden Sie unter www.gelsenkirchen.de/karriere (http://www.gelsenkirchen.de/karriere) und www.einbunterhaufen.de (http://www.einbunterhaufen.de/) .

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