Kontakt_Seitenfunktionen

Fachbedienstete/r für Finanzwesen (Kämmerin/Kämmerer) (m/w/d)
Arbeitgeber: Stadtverwaltung Lauta
Kurzinfo
- Tätigkeitsfeld
- Wirtsch., Finanzen, Marketing
- Ort
- Lauta
Karte anschauen - Arbeitszeit
- Vollzeit
- Anstellungsdauer
- Unbefristet
- Bewerbungsfrist
- 14.09.2025
- Laufbahn / Entgeltgruppe
- Gehobener Dienst | TVöD-VKA E 11 - TVöD-VKA E 12
- Kennziffer
- 2025-08
- Kontakt
-
Frau Katrin Grader
Mailkontakt
Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Stellenangebote, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Bewerbungsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus dem Stellenangebot, wenn Sie:
- eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einem Stellenangebot haben
- oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten
STADT LAUTA
Das grüne Tor zum Lausitzer Seenland
In der Stadt Lauta mit ihren Ortsteilen Lauta Dorf, Laubusch, Leippe-Torno und Johannisthal leben ca. 8.000 Bürgerinnen und Bürger. Im Norden des sächsischen Landkreises Bautzen gelegen und von Heidelandschaften umgeben, bildet Lauta das „Grüne Tor zum Lausitzer Seenland“. In der Stadtverwaltung Lauta arbeiten derzeit 26 Ansprechpartner zzgl. der Mitarbeitenden des Bauhofes, der Schulen, auf den Friedhöfen und öffentlichen Einrichtungen der Stadt.
Stellenausschreibung
In der Stadt Lauta ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Position als
Fachbedienstete/r für Finanzwesen (m/w/d)
(Kämmerin/Kämmerer)
[nbsp]
zu besetzen.
<em>Ihr Arbeitsgebiet</em>
- Leitung- und Führungsverantwortung der Finanzverwaltung mit den Bereichen Stadtkasse, Steuerverwaltung und Anlagenbuchhaltung,
- Aufstellung der Haushalts- und Finanzplanung sowie deren Vollzug und Überwachung
- Erstellung der Jahresrechnung und des Gesamtabschlusses ,
- Vorbereitung von Grundsatzentscheidungen im Finanzbereich,
- Organisation und Überwachung der kassenmäßigen Ausführung des Haushaltsvollzugs, der Verwaltung des Geldvermögens und der Schulden,
- Koordinierung und Vorbereitung der gemeindewirtschaftlichen Beurteilung der Haushaltslage der Stadt,
- Erstellung von Stadtratsvorlagen in besonders wichtigen Angelegenheiten auf dem Gebiet der Haushalts- und Finanzwirtschaft sowie des Kassen- und Beitreibungswesens,
- Berichterstattungen/ Statistiken und Controlling der Finanzverwaltung,
- Umsetzung von Bearbeitungsgrundsätzen in Auswertung der aktuellen Rechtsprechung und bei der Änderung von Gesetzen oder Verwaltungsvorschriften.
<em>Ihr Profil</em>
- wirtschafts- oder finanzwissenschaftliches Studium an einer Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege oder die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2 (gehobener Dienst) der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung,
- mindestens einjährige Berufserfahrung im öffentlichen Rechnungs- und Haushaltswesen oder in entsprechenden Funktionen eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts,
- fundierte Rechts- und Fachkenntnisse im Verwaltungsrecht sowie insbesondere im öffentlichen Rechnungs- und Haushaltswesen,
- ein hohes Maß an Eigeninitiative, Selbstständigkeit und Teamfähigkeit,
- Verantwortungsbewusstsein und ausgeprägte Kommunikations- sowie Konflikt- und Kritikfähigkeit,
- sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise, sowie fundierte EDV-Kenntnisse.
<em>Wir bieten</em>
- Eine unbefristete Beschäftigung in Vollzeit (39 Wochenstunden).
- Die Stellenbesetzung erfolgt im Angestelltenverhältnis mit Vergütung nach dem TVöD-VKA in der Entgeltgruppe E11 . Bei entsprechenden Leistungen ist eine Vergütung nach E12 möglich.
- attraktive Rahmenbedingungen z.B. Jahressonderzahlung, 30 Tage Urlaub und mehr, Alterszusatzversorgung, Gleitzeitregelung und Möglichkeit zum Mobilen Arbeiten, Massage-Angebote, JobRad-Leasing u.v.m.
<em>Wir haben Ihr Interesse geweckt? – Dann bewerben Sie sich! </em>
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf, Übersicht über die bisherigen Tätigkeiten, Kopien von Zeugnissen, Referenzen und einem Lichtbild senden Sie bitte bis 14.09.2025 an:
Stadtverwaltung Lauta
Personalabteilung
K.-Liebknecht-Str. 18
02991 Lauta
Elektronische Bewerbungen richten Sie an:
<em>bewerbung@lauta.de</em> (mailto:bewerbung@lauta.de)
,
zusammengefasst als ein
PDF-Dokument
(max. 15 MB).
Andere Dateiformate, wie z. B. Word- oder Bilddateien, können aus internen sicherheitsrelevanten Vorgaben nicht bearbeitet und die Bewerbung im Auswahlverfahren somit nicht berücksichtigt werden.
Weitere Hinweise:
- Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerber (m/w/d) werden bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis über die Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.
- Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Erstattung von Auslagen oder Bewerbungskosten nicht erfolgen kann.
- Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber datenschutzrechtlich vernichtet. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur, wenn der Bewerbung ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt ist.
Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren:
Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein Kontaktformular an uns übermittelt. Schließen wir mit einem Bewerber einen Anstellungsvertrag, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Schließen wir mit dem Bewerber keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).