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Reinigungskraft (m/w/d) für die Grundschule Bücken
Arbeitgeber: Samtgemeinde Grafschaft Hoya
Kurzinfo
- Tätigkeitsfeld
- Zentrale Dienste u. Personal
- Ort
- Hoya
Karte anschauen - Arbeitszeit
- Teilzeit
- Anstellungsdauer
- Unbefristet
- Bewerbungsfrist
- 30.08.2025
- Laufbahn / Entgeltgruppe
- Einfacher Dienst | TVöD-VKA E 2
- Kontakt
-
Frau Charis Drexhage
Telefon: +49 4254 9310-15
Mailkontakt
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Die Samtgemeinde Grafschaft Hoya (Landkreis Nienburg/Weser - ca. 17.000 Einwohner/innen) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Reinigungskraft (m/w/d)
für die Grundschule Bücken
Stellenbeschreibung
Sie sind verantwortlich für die Reinigung und Pflege der Räume der Grundschule nach einem Reinigungsplan. Die regelmäßige Grundreinigung der Objekte, wie z.B. die Reinigung der Fenster wird von einer Reinigungsfirma durchgeführt. Wir bieten Ihnen eine unbefristete Teilzeitstelle mit durchschnittlich 15 Wochenstunden.
Ihre Kompetenzen
- Erfahrungen in der Gebäudereinigung
- Eigenverantwortliches, selbstständiges und selbstorganisiertes Arbeiten
- körperliche Belastbarkeit
- Teamfähigkeit, Einsatzbereitschaft, Flexibilität, Zuverlässigkeit
- Arbeitszeiten am Nachmittag und in den frühen Abendstunden
- Mobilität
Warum wir?
- Eingruppierung in die Entgeltgruppe 2 TVöD
- betriebliche Zusatzvorsorge des öffentlichen Dienstes
- vermögenswirksame Leistungen
- Jahressonderzahlungen
- einen krisensicheren Arbeitsplatz
- Arbeiten in einem teamorientierten und kollegialen Umfeld
- Familienfreundliche Arbeitszeitregelung: Freistellung in den gesamten Schulferien durch Ferienausgleich
Interessiert?
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 30. August 2025 mit aussagekräftigen Unterlagen, in einer zusammengefassten PDF-Datei, an
personalamt@hoya-weser.de (mailto:personalamt@hoya-weser.de)
oder in Papierform ohne Verwendung von Bewerbungsmappen an
Samtgemeinde Grafschaft Hoya
Postfach 1351
27316 Hoya/Weser.
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich mit der in diesem Zusammenhang erforderlichen Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden. Durch die Bewerbung entstehende Kosten und Auslagen sowie Reisekosten im Rahmen des Auswahlverfahrens werden nicht erstattet.
Die Rechte von Schwerbehinderten und schwerbehinderten Menschen gleichgestellten Bewerber*innen bleiben unberührt.
Die Samtgemeinde Grafschaft Hoya strebt in allen Bereichen und Positionen an, Unterrepräsentanzen im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) zu vermeiden.
Wir freuen uns insbesondere über Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
Wir geben Auskunft
Bei Fragen über die zu besetzende Stelle steht Ihnen Charis Drexhage, unter 04251/815 110 oder c.drexhage@hoya-weser.de (mailto:c.drexhage@hoya-weser.de) gern zur Verfügung.