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Aus­bil­dungs­platz für den Be­ruf Fach­kraft für Hy­gie­ne­über­wa­chung (w, m, d)

Arbeitgeber: Landkreis Zwickau

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Verwaltung und Büro
Ort
Zwickau
Karte anschauen
Arbeitszeit
Vollzeit
Anstellungsdauer
Befristet
Bewerbungsfrist
31.10.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Ausbildung & Studium
Kennziffer
118/2025/DII
Kontakt
Kristina Albert
Telefon:  +49 375 4402-21518
Mailkontakt

Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Stellenangebote, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Bewerbungsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus dem Stellenangebot, wenn Sie:

  • eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einem Stellenangebot haben
  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Das Landratsamt Zwickau bietet

einen Ausbildungsplatz für den Beruf Fachkraft für Hygieneüberwachung (w, m, d)

unter der Kennziffer: 118/2025/DII

Ausbildungsentgelt: 1.368,26 Euro im ersten Ausbildungsjahr nach TVAöD-BBiG (Stand: 06/2025)

Ausbildungsdauer: drei Jahre, mit Übernahmeangebot nach TVAöD-BBiG

Ausbildungsbeginn: 1. August 2026

Sie sind interessiert an einem abwechslungsreichen Beruf mit Arbeit im Außendienst und am Schreibtisch im Büro? Sie können sich die Anwendung der Naturwissenschaften in Themenbereichen wie Hygiene, Infektionsschutz, Trink- und Badewasser vorstellen? Dann ist diese Ausbildung genau das Richtige für Sie!

Zu denAufgaben derFachkräfte für Hygieneüberwachung zählenHygienekontrollen in überwachungspflichtigen Einrichtungen wie z. B. Krankenhäusern, Pflegeheimen, Kindertagesstätten, Schulen, Frei- und Hallenbädern.Sie überwachen und bewerten die hygienischen Bedingungen,führen Messungen durch, entnehmenProben, schreiben entsprechendeProtokolle und Berichteund überprüfen die angeordneten Maßnahmen. Im Infektionsschutz verhindern sie die Ausbreitung von Krankheitserregern und schützen damit die Gesundheit der Einwohner unseres Landkreises. Im Rahmen ihrer Tätigkeit beraten Fachkräfte für Hygieneüberwachung unsere Bürgerinnen und Bürger.

Die dreijährige Ausbildung findet im dualen System statt. Die blockweise theoretische Ausbildung findet in der Fachschule SbbS Gesundheit, Soziales und Sozialpädagogik,Maler-Fischer-Straße 2 in07552 Gera statt. Die praktische Ausbildung erfolgt im Gesundheitsamt des Landkreises Zwickau sowie bei geeigneten Praktikumsstellen in unserer Landkreisverwaltung und bei externen Ausbildungspartnern.

Weitere Informationen zur Ausbildung und Einblicke aus erster Hand erhalten Sie zu unserer Informationsveranstaltung am 25. September 2025 um 14.30 Uhr im Gesundheitsamt (Verwaltungszentrum Zwickau, Werdauer Str. 62, Haus 4). Eine kurze Anmeldung unter karriere@landkreis-zwickau.de genügt.

Unsere Erwartungen:

  • Voraussetzung für die Ausbildung ist mindestens ein erfolgreicher Realschulabschluss und gute Leistungen in den Schwerpunktfächern Mathematik, Deutsch, Biologie und Chemie.

Darüber hinaus sind uns wichtig:

  • Interesse an Hygiene, Gesundheitsschutz und Verwaltung
  • sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveau C1)
  • körperliche Eignung für den Beruf
  • Gewissenhaftigkeit, Sorgfalt, Genauigkeit und Teamfähigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein und eine gute Kommunikationsfähigkeit
  • Engagement, Zuverlässigkeit, Belastbarkeit und Flexibilität

Wir bieten Ihnen:

  • eine duale Ausbildung mit vielseitigen und praxisorientierten Einsätzen im Gesundheitsamt sowie diversen Praktika
  • eine fundierte und abwechslungsreiche Ausbildung mit Zukunftsperspektive
  • Betreuung und Unterstützung durch qualifizierte Ausbilder während der gesamten Ausbildung
  • flexible Arbeitszeiten in Anlehnung an die Arbeitszeiten unserer Beschäftigten
  • Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Ausbildungstagen pro Kalenderjahr
  • tarifgerechte Ausbildungsvergütung (gemäß § 8 TVAöD-BBiG)
  • Abschlussprämie in Höhe von 400,00 € nach bestandener Abschlussprüfung
  • Übernahme nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung (gem. § 16a TVAöD-BBiG)

Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre aussagefähige und vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Praktikumsnachweise, Zertifikate) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Aufgrund dessen, dass die Amtssprache in unserer Behörde deutsch ist, erwarten wir Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/bewerber-faq (http://www.landkreis-zwickau.de/bewerber-faq)

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Bewerbungen erwünscht bis: 31. Oktober 2025

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab (http://www.kmk.org/zab) . Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.

Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/datenschutz (http://www.landkreis-zwickau.de/datenschutz) .

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