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Mitarbeiter*innen (m/w/d) im Kommunalen Ordnungsdienst
Arbeitgeber: Stadt Bottrop
Kurzinfo
- Tätigkeitsfeld
- Verwaltung und Büro
- Ort
- Bottrop
Karte anschauen - Arbeitszeit
- Teilzeit
- Anstellungsdauer
- Unbefristet
- Bewerbungsfrist
- 12.08.2025
- Laufbahn / Entgeltgruppe
- Mittlerer Dienst | TVöD-VKA E 6
- Kennziffer
- 30-2025/6
- Kontakt
-
Frau Fiona Föttinger
Telefon: +49 2041 70 4284
Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Stellenangebote, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Bewerbungsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus dem Stellenangebot, wenn Sie:
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- oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten
Die Stadt Bottrop ist eine innovative Großstadt im nördlichen Ruhrgebiet am Rande des Münsterlandes mit hoher Lebensqualität und zahlreichen Freizeit- und Kulturangeboten. Die Stadtverwaltung Bottrop ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen, bei dem die Menschen im Mittelpunkt des Handelns stehen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genießen dabei einen besonders hohen Stellenwert.
Rund 2.000 Beschäftigte in mehr als 50 verschiedenen Berufen tragen täglich dazu bei, die Aufgaben des größten Arbeitgebers in Bottrop gewissenhaft und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen. Dieses Team sucht Verstärkung:
Bei der Stadt Bottrop sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Teilzeitstellen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20,00 Stunden zu besetzen:
Mitarbeiter*innen (m/w/d) im Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) im Fachbereich Recht und Ordnung
(EG 6 TVöD-V)
Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Bottrop setzt sich für ein sicheres und geordnetes Leben in unserer Stadt ein. Der Einsatz erfolgt dabei im Außendienst und umfasst als Aufgabenbereich vor allen Dingen die Überwachung der öffentlichen Ordnung und das Ahnden von Verstößen gegen diese.
Als Basis dienen dabei gesetzliche Grundlagen, wie z.B. die ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bottrop, das Landeshundegesetz NRW, das Ordnungswidrigkeitengesetz oder auch das Landesimmissionsschutzgesetz, in denen ein funktionierendes, öffentliches Leben geregelt ist.
Die neu geschaffenen Stellen sollen ergänzend zu dem bewährten System der uniformierten Doppelstreife des KOD das Stadtgebiet in ziviler Kleidung bestreifen und etwaige Ordnungswidrigkeiten feststellen und ahnden.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20,00 Stunden und wird anhand eines im Voraus bekannten Schichtplans abgeleistet. Die generellen Arbeitszeiten sind wie folgt:
Montags bis freitags:
7:00 – 11:00 Uhr
11:00 – 15:00 Uhr
15:00 – 19:00 Uhr im Zeitraum 01.04. – 30.09. des jeweiligen Jahres
Samstags:
9:00 – 13:00 Uhr
13:00 – 17:00 Uhr
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:
- Kontrollgänge- und –fahrten im gesamten Stadtgebiet, um störendes Verhalten (z.B. Verstöße gegen das Ortsrecht) zu unterbinden und das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung zu stärken,
- Überwachung der Anleinpflicht für Hunde, insbesondere in städtischen Grünanlagen und Parks sowie in Fußgängerbereichen,
- Feststellung von Ordnungswidrigkeiten,
- Information von Bürger*innen und Annahme von Beschwerden und Meldungen,
- Verfassen von Stellungnahmen und Berichten zu durchgeführten Kontrollen und ggf. Maßnahmen sowie Aussagen vor Gericht als Zeugin bzw. Zeuge,
- Teilnahme an Sondereinsätzen (z.B. bei Kampfmittelfunden oder im Rahmen von Großveranstaltungen).
Ihr fachliches und persönliches Profil:
- mindestens dreijährige kaufmännische Ausbildung oder die Befähigung für den allgemeinen Verwaltungsdienst der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt oder Ausbildung zur / zum Verwaltungsfachangestellten der Fachrichtung Kommunale Verwaltung oder der Fachrichtung Kommunaler Ordnungsdienst oder der erfolgreiche Abschluss des Verwaltungslehrgangs I (Verwaltungswirt/in),
- Fahrerlaubnis Klasse B,
- Bereitschaft, dauerhaft eine Außendiensttätigkeit wahrzunehmen,
- Bereitschaft zur Übernahme von Diensten gemäß Dienstplan (auch in den Abendstunden sowie an Wochenenden) sowie an Sondereinsätzen,
- Bereitschaft zur selbständigen und eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung,
- Kontaktfähigkeit und Einfühlungsvermögen im Umgang mit Personen innerhalb und außerhalb der Verwaltung,
- sicheres Auftreten, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen,
- Einsatzbereitschaft und hohe Eigenmotivation,
- Team- und Kooperationsfähigkeit,
- ausgeprägte Kommunikations- und Konfliktfähigkeit.
Wünschenswert ist:
- Berufserfahrung im Bereich der Ordnungsverwaltung
Viele gute Gründe sprechen für eine Beschäftigung bei der Stadt Bottrop:
- ein krisensicherer Arbeitsplatz mit sinnstiftenden Tätigkeiten
- eine leistungsgerechte und sichere Bezahlung
- eine sehr gute Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben durch ein attraktives Gleitzeitmodell mit Arbeitszeitkonten, Voll- und Teilzeitbeschäftigung
- umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Qualifizierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten
- attraktive Angebote im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements wie z.B. Sport- und Gesundheitskurse, Projekte, Gesundheitstage
- Leistungsorientierte Bezahlung nach dem TVöD (für Tarifbeschäftigte)
- einen Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen
- eine betriebliche Zusatzversorgung
- ein vergünstigtes Jobticket für den ÖPNV
- attraktive Fördermöglichkeiten für (Elektro-)Fahrräder
- attraktive Mitarbeiterangebote über corporate benefits
- und vieles mehr
Die Stadt Bottrop ist bestrebt, die gesellschaftliche Vielfalt widerzuspiegeln. Daher nimmt die Stadt Bottrop Ihre Bewerbung unabhängig von Ihrem Geschlecht, Ihrer kulturellen oder sozialen Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung und sexuellen Identität gerne entgegen. Zudem verfolgen wir das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes NRW und des Gleichstellungsplans für die Stadtverwaltung Bottrop. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht.
Bei Fragen zum Aufgabeninhalt wenden Sie sich bitte im Fachbereich Recht und Ordnung an Frau Woettki, Tel. 02041 70 3436. Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen im Fachbereich Personal und Organisation (10/1) Frau Föttinger, Tel. 02041 70 4284 gerne zur Verfügung.
Wenn Sie an der ausgeschriebenen Stelle interessiert sind und das Anforderungsprofil erfüllen, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis einschließlich 12.08.2025
in elektronischer Form über unser Onlineformular
https://stellenangebote.bottrop.de/jobposting/3613a265fd1b4ad238c6ed5898324c070061ea860 (https://stellenangebote.bottrop.de/jobposting/3613a265fd1b4ad238c6ed5898324c070061ea860)
oder an die
Stadtverwaltung Bottrop
Fachbereich Personal und Organisation (10/1)
Postfach 10 15 54
46215 Bottrop.