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Senator/in 1. Stellvertreterin/1. Stellvertreter des Bürgermeisters (m/w/d)
Arbeitgeber: Hansestadt Wismar
Kurzinfo
- Tätigkeitsfeld
- Kunst und Kultur
- Ort
- Wismar
Karte anschauen - Arbeitszeit
- Vollzeit
- Anstellungsdauer
- Befristet
- Bewerbungsfrist
- 31.08.2025
- Laufbahn / Entgeltgruppe
- Höherer Dienst | B3
- Kennziffer
- 37/2025
- Kontakt
-
Herr Michel Ohlerich
Telefon: +49 3841 2511100
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Die Hansestadt Wismar liegt direkt an der mecklenburgischen Ostseeküste und wurde im Jahr 2002 gemeinsam mit der Hansestadt Stralsund in die Welterbeliste der UNESCO aufgenommen. Als große kreisangehörige Stadt und Kreisstadt des Landkreises Nordwestmecklenburg verfügt Wismar über eine sehr gute Infrastruktur und gilt als attraktiver Wohn-, Wirtschafts- und Industriestandort.
Mit ihren rund 44.000 Einwohnern ist sie die sechstgrößte Stadt und das größte der 18 Mittelzentren des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Stadtverwaltung mit den dazugehörigen Eigenbetrieben wird von rund 930 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern repräsentiert, die verschiedene pflichtige und freiwillige Aufgaben erledigen.
Bei der Hansestadt Wismar ist die Stelle als
Senator/in – 1. Stellvertreterin/1. Stellvertreter des Bürgermeisters (m/w/d)
für das Dezernat II
zum 11.03.2026 neu zu besetzen. Der Amtsinhaber kandidiert nicht erneut.
Das Dezernat II umfasst mehrere zentrale Bereiche der kommunalen Verwaltung. Dazu zählen:
- das Ordnungsamt,
- das Amt für Bildung und Sport,
- das Brandschutzamt sowie
- das Bauamt.
Darüber hinaus sind auch die städtischen Eigenbetriebe - die Seniorenheime der Hansestadt Wismar und der Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb – diesem Dezernat zugeordnet. Die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber übernimmt die ständige Stellvertretung des Bürgermeisters (§ 40 KV M-V). Mit der Tätigkeit als Senatorin/Senator sind strukturelle Leitungstätigkeiten und Organisationsverantwortung von sechs unmittelbaren Leitungskräften der Bereiche und ca. 460 mittelbaren Beschäftigten verbunden. Ferner gehören die allgemeine Projektentwicklung sowie die Förderung einer innovativen Verwaltungsentwicklung zu den Aufgaben.
Die Übertragung eines angemessenen Aufgabenbereiches erfolgt durch den Bürgermeister mit Zustimmung der Bürgerschaft. Die Zuordnung der Zuständigkeitsbereiche zum Dezernat erfolgt vorbehaltlich zukünftiger Änderungen in der grundsätzlichen Dezernatsverteilung. Von der Stelleninhaberin/dem Stelleninhaber wird erwartet, dass sie/er während der Amtszeit entsprechend ihrer/seiner Befähigung und Sachkunde gegebenenfalls auch andere Zuständigkeitsbereiche übernimmt.
Die Amtszeit beträgt gemäß der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar 7 Jahre und 6 Monate. Die erste Stellvertretung des Bürgermeisters führt die Dienstbezeichnung „Senatorin“ oder „Senator".
Besoldung:
Die Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (KomBesLVO M-V) und erfolgt derzeit nach Besoldungsgruppe B 3.
Anforderungen:
Die Hansestadt Wismar versteht sich als moderne Dienstleistungsverwaltung und arbeitet bürgerorientiert, wirtschaftlich und zukunftsweisend. Gesucht wird eine qualifizierte Führungspersönlichkeit mit umfangreichen fachlichen, sozialen und kommunikativen Kompetenzen, die die weitere Entwicklung der Hansestadt zielstrebig und verantwortungsvoll vorantreibt.
Die Senatorin/der Senator wird gemäß § 40 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) i.V.m. § 11 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Die Bürgerschaft setzt sich wie folgt aus den Fraktionen zusammen: SPD-Fraktion (10 Sitze); AfD-Fraktion (5 Sitze), Fraktion Die Linke (4 Sitze); Fraktion Bürger für Wismar (4 Sitze); CDU-Fraktion (3 Sitze) Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (3Sitze); Fraktion Liberale Liste-FDP (3 Sitze) sowie 2 fraktionslose Mitglieder. Die Wahl ist der Rechtsaufsichtsbehörde im Nachgang zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit anzuzeigen.
Als Senatorin/Senator müssen Sie die für das Amt erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde besitzen (§ 40 Abs. 5 KV M-V). Die Eignung, Befähigung und Sachkunde für die angestrebte Führungsposition sind anhand des bisherigen beruflichen Werdegangs, relevanter Qualifikationen und Abschlüsse sowie durch aussagekräftige Referenzen zu belegen.
Bei dem Amt handelt es sich um ein herausgehobenes Leitungsamt mit hohem Anspruch an Verwaltungs-, Rechts- und Führungskompetenz. Für ein solches Amt kommen regelmäßig nur Personen in Betracht, die entweder über die Befähigung zum höheren Verwaltungsdienst verfügen oder ein entsprechendes Querschnittswissen und breites Fachverständnis nachweisen können, das sie befähigt, die Aufgaben des Amtes „aus dem Stand“ sachgerecht zu erfüllen.
Eine nachgewiesene Führungserfahrung in einer größeren Organisationseinheit wird vorausgesetzt.
Die Bewerberin bzw. der Bewerber muss die übrigen Voraussetzungen für die Ernennung in ein Beamtenverhältnis auf Zeit erfüllen. Es wird erwartet, dass die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber ihren bzw. seinen Wohnsitz in Wismar nimmt.
Zusätzlich sind Selbstständigkeit, Verhandlungsgeschick sowie ausgeprägte Entscheidungsfreude, Einfühlungs-, Durchsetzungs- und Integrationsvermögen ebenso wichtig wie Konfliktfähigkeit, Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft, auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit. Eine kooperative Zusammenarbeit mit der Bürgerschaft, den politischen Ausschüssen, dem Bürgermeister und allen Bereichen der Verwaltung wird vorausgesetzt.
Für die Dauer der Amtszeit wird die Gewählte/der Gewählte unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit zur 1. Stellvertreterin/zum 1. Stellvertreter des Bürgermeisters ernannt, wofür die Bewerberin/ der Bewerber die beamtenrechtlichen Voraussetzungen in Mecklenburg-Vorpommern erfüllen muss.
Bewerbungsunterlagen:
Ihre vollständigen, aussagefähigen Bewerbungsunterlagen mit Qualifikationsnachweisen, Beurteilungen und Referenzschreiben richten Sie bitte unter der Kennziffer 37/2025 Senator/in – 1. Stellvertreterin /1. Stellvertreter des Bürgermeisters (m/w/d) bis zum 31.08.2025 an folgende E-Mail-Adresse: MOhlerich@wismar.de, alternativ an folgende Anschrift:
Hansestadt Wismar - Der Bürgermeister
Amt für Personal, Organisation und IT
Kennziffer 37/2025
PF 1245, 23952 Wismar
Der Bewerbung ist eine Erklärung beizufügen, dass die Bewerbungsunterlagen den in der Bürgerschaft vertretenden Fraktionen und den fraktionslosen Mitgliedern der Bürgerschaft zur Beratungs- und Entscheidungsfindung sowie der Rechtsaufsichtsbehörde im Sinne des § 40 KV M-V zur Verfügung gestellt werden können. Zudem muss die Bereitschaft bestehen, sich in den Fraktionen persönlich vorzustellen. Entstehende Bewerbungs- und Fahrkosten sowie ggf. anfallende Umzugskosten können von der Hansestadt Wismar nicht übernommen werden.
Die Vertraulichkeit Ihrer Bewerbung wird selbstverständlich zugesichert. Für Rückfragen steht Ihnen der Leiter des Amtes für Personal, Organisation und IT, Herr Ohlerich, telefonisch unter der Telefonnummer 03841/ 251 1101 zur Verfügung.
Bewerbungen per E-Mail sind ausdrücklich erwünscht. Eine Rücksendung der in Papierform eingereichten Unterlagen erfolgt grundsätzlich nicht. Sofern Ihnen eine schriftliche Absage zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der 2-Monatsfrist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz aufbewahrt und anschließend vernichtet. Auf Wunsch können die Bewerbungsunterlagen zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Briefumschlag beigefügt wurde.
Bei ausländischen Hochschul- bzw. Berufsabschlüssen ist eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen erforderlich ( Zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen/kontakt (https://www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen/kontakt.html) ).
Die Hansestadt Wismar setzt sich aktiv für Chancengleichheit und Teilhabe ein. Wir sehen Vielfalt als Bereicherung an und freuen uns ausdrücklich auf Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte.
Weitere Informationen
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