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Dua­les Stu­di­um Ba­che­lor of Science (B. Sc.) im Stu­dien­gang In­for­ma­tik

Arbeitgeber: Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Sicherheit und Ordnung
Ort
Stuttgart
Karte anschauen
Arbeitszeit
Vollzeit
Anstellungsdauer
Befristet
Bewerbungsfrist
07.09.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Ausbildung & Studium
Kennziffer
2795
Kontakt
Frau Käser
Telefon:  +49 711 2302 1407

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  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Das Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei (PTLS Pol) ist eine zentrale Dienstleistungs- und Serviceeinrichtung für die Polizei Baden-Württemberg und bietet ab 01. Oktober 2026 mehrere Ausbildungsplätze für ein

Duales Studium Bachelor of Science (B. Sc.) im Studiengang Informatik

am Dienstort 70372 Stuttgart, Nauheimer Straße 101, in Kooperation mit der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart (DHBW Stuttgart) an.

DAS SECHSSEMESTRIGE STUDIUM UMFASST:

  • Theorie- und Praxisphasen, die sich in einem 3-monatigen Rhythmus abwechseln
  • Studieninhalte sind u. a. Programmierung, Software Engineering, Datenbanken und Daten- bzw. Bildverarbeitung
  • Mitarbeit in den verschiedenen Fachbereichen der Abteilung Informationstechnik oder Kommunikationstechnik des PTLS Pol

VORAUSSETZUNGEN:

  • Allgemeine bzw. fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife mit gutem bis sehr gutem Abschluss
  • Note im Fach Mathematik mindestens gut
  • Zustimmung zu einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Landessicherheitsüberprüfungsgesetz

WÜNSCHENSWERTES

  • Eine hohe IT-Affinität
  • Ausgeprägtes mathematisches sowie technisches Verständnis
  • Analytisches Denken sowie lösungsorientiertes und strukturiertes Arbeiten
  • Abstraktions- und logisches Denkvermögen
  • Hohe Lernbereitschaft und Engagement
  • Kommunikations- und Teamfähigkeit

Das Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei gewährleistet die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Wir sind bestrebt, den Frauenanteil zu erhöhen und sind daher an Bewerbungen von Frauen interessiert.

Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt. Es steht Ihnen frei, im Rahmen Ihrer Bewerbung auf eine evtl. vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen i.S.v. § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX hinzuweisen, wenn diese Eigenschaft im Bewerbungsverfahren Berücksichtigung finden soll.

Es können ausschließlich Bewerbungen berücksichtigt werden, welche über unser Bewerberportal (https://bewerberportal.landbw.de/polizei_ext_dyn/bestimmungen.php?PP=PTLS) eingehen.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://pptls.polizei-bw.de/

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