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Aus­bil­dung: Stra­ßen­wär­te­rin bzw. Stra­ßen­wär­ter (w/m/d)

Arbeitgeber: Straßenbauamt Stralsund

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Technische Verwaltung
Ort
Stralsund
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Arbeitszeit
Vollzeit
Anstellungsdauer
Befristet
Bewerbungsfrist
15.10.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Ausbildung & Studium
Kennziffer
265
Kontakt
Herr Zimmermann
Telefon:  +49 385 588 82000

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Das Straßenbauamt Stralsund ist eines von drei Straßenbauämtern in Mecklenburg-Vorpommern. Es ist für rund 440 Kilometer Bundes- und 1.320 Kilometer Landesstraßen in den Landkreisen Rostock und Vorpommern-Rügen zuständig. Insgesamt sind rund 330 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Straßenbauamt Stralsund tätig.
Zum Amtsbereich gehören die neun Straßenmeistereien Güstrow, Teterow, Kröpelin, Pastow, Ribnitz-Damgarten, Martensdorf, Grimmen, Bergen und Stralsund. Sie sorgen für die Unterhaltung und Instandsetzung der Bundes- und Landesstraßen.
Wer technisches Verständnis besitzt, Interesse an einem praktischen Beruf im öffentlichen Dienst und Spaß an der Arbeit im Freien hat, kann sich um einen Ausbildungsplatz als Straßenwärterin bzw. Straßenwärter in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern beim Straßenbauamt Stralsund bewerben.

Inhalte der Ausbildung:

Während der dreijährigen Ausbildung wird unter anderem erlernt, wie Erhaltungsarbeiten an Straßen und Brücken durchgeführt werden, wie der Winterdienst funktioniert und wie Grünflächen gepflegt werden. Teil der Ausbildung ist der Erwerb der Fahrerlaubnis in den Klassen C/CE (LKW) und gegebenenfalls der Klasse B (PKW). Die Kosten dafür übernimmt der Ausbildungsbetrieb.

Ablauf der Ausbildung:

Die praktische Ausbildung erfolgt zunächst in der zentralen Ausbildungsmeisterei Teterow und soll spätestens im dritten Ausbildungsjahr in einer bei der Einstellung vereinbarten Straßenmeisterei im Geschäftsbereich des Straßenbauamtes Stralsund fortgeführt werden.

Weitere Ausbildungsabschnitte werden am Regionalen Beruflichen Bildungszentrum Neustrelitz sowie an überbetrieblichen Ausbildungsstätten absolviert.Kosten für Fahrten, Unterkunft und Verpflegung werden während dieser Zeiten nach den landesreisekostenrechtlichen Vorschriften vom Ausbildungsbetrieb getragen.

Weitere Informationen zu Ablauf und Inhalten der Ausbildung gibt es auf unserer Internetseite www.strassen-mv.de/karriere/ausbildung/

Voraussetzungen:

Folgende Anforderungen sollen erfüllt sein:

  • mindestens erfolgreicher Abschluss der Berufsreife
  • das Mindestalter bei Ausbildungsbeginn soll 16 Jahre betragen (Voraussetzung für den rechtzeitigen Erwerb der Fahrerlaubnisklassen C, CE)
  • handwerkliches Geschick und technisches Verständnis
  • Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
  • körperliche Voraussetzungen für die Arbeit im Freien zu jeder Jahreszeit

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://karriere-in-mv.de/ausbildungsplatz/265-strassenwaerterin-bzw-strassenwaerter-w-m-d (https://karriere-in-mv.de/ausbildungsplatz/265-strassenwaerterin-bzw-strassenwaerter-w-m-d)

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