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Mu­sik­schul­leh­re­rin bzw. Mu­sik­schul­leh­rer (w/m/d) für das Fach Cel­lo in der städ­ti­schen Mu­sik­schu­le Gel­sen­kir­chen

Arbeitgeber: Stadt Gelsenkirchen

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Kunst und Kultur
Ort
Gelsenkirchen
Karte anschauen
Arbeitszeit
Teilzeit
Anstellungsdauer
Befristet
Bewerbungsfrist
13.08.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Gehobener Dienst | TVöD-VKA E 9b
Kennziffer
E 2025 - 139
Kontakt
Herr van den Berg-Bremer
Telefon:  +49 209 169 6172
Mailkontakt

Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Stellenangebote, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Bewerbungsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus dem Stellenangebot, wenn Sie:

  • eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einem Stellenangebot haben
  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Echte Vielfalt. Ein Arbeitgeber. Bei uns arbeiten mehr als 7.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich dafür, dass die Menschen in Gelsenkirchen gut leben können. Hier spielt es keine Rolle, woher man kommt, sondern nur wohin man will. Jetzt Teil des Bunten Haufens werden und eine moderne, weltoffene und vielfältige Stadt mitgestalten!

In der Städtischen Musikschule Gelsenkirchen ist die Teilzeitstelle

einer Lehrkraft (w/m/d)

für das Fach Cello

Kennziffer: E 2025 - 139 (bitte bei Bewerbung angeben)

befristet bis zum 31.08.2028 im Rahmen eines Vertretungsverhältnisses zu besetzen.


Das sindIhreAufgaben bei uns:

Die Städtische Musikschule Gelsenkirchen ist eine Bildungseinrichtung im Herzen des Ruhrgebiets, an der über 2000 Schülerinnen und Schüler pro Jahr in einem breiten Spektrum von musikalischer Früherziehung bis studienvorbereitender Ausbildung unterrichtet werden. Das gemeinsame Musizieren in Orchestern, Ensembles und Chören bildet an der Musikschule einen wichtigen Schwerpunkt.

Zum Aufgabengebiet gehören insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Erteilung von Unterricht im Fach Cello
  • Teilnahme an Konferenzen und internen Fortbildungen
  • Mitwirkung an Veranstaltungen der Musikschule


Das bringen Sie mit:

Voraussetzung für dieses Aufgabengebiet ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom, Bachelor oder Master) im Fach Cello.

Von der Bewerberin bzw. dem Bewerber werden darüber hinaus erwartet:

  • Sehr gute organisatorische und kommunikative Fähigkeiten
  • Ein hohes Maß an Engagement und Teamfähigkeit

Bei der Stadt Gelsenkirchen gehören der wertschätzende Umgang mit kultureller Vielfalt sowie die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Arbeitsalltag. In diesem Zusammenhang werden soziale und interkulturelle Kompetenzen erwartet.

Das erwartet Sie bei uns:

  • Eine vielseitige, pädagogische und künstlerische Tätigkeit in einem engagierten Fachbereich
  • Ein Arbeitsplatz in einer bis zum 31.08.2028befristeten Teilzeitstelle mit 6 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten
  • Eine leistungsgerechte Vergütung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung in die EGr. 9b TVöD
  • Vielseitige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Eine betriebliche Gesundheitsvorsorge mit Sport- und Fitnessangeboten
  • Vielfältige Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Ein kostengünstiges Firmenticket für den ÖPNV


Das ist Ihr Ansprechpartner:

Für weitere Informationen steht Ihnen der Leiter der städtischen Musikschule, Herr van den Berg-Bremer (Tel. 0209/169 6172), gerne zur Verfügung.


Grundsätzliche Anmerkungen zu Bewerbungen:

Gelsenkirchen ist eine weltoffene und vielfältige Stadt. Diese Vielfalt soll sich in der Verwaltung widerspiegeln, um die Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger optimal erbringen zu können. Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz NRW und dem Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Gelsenkirchen werden Frauen bevorzugt berücksichtigt. Die Position ist - je nach Art der Behinderung - auch für Schwerbehinderte geeignet.

Bewerbungen Schwerbehinderter werden unmittelbar an die Schwerbehindertenvertretung der Stadtverwaltung Gelsenkirchen weitergeleitet, sofern die Bewerberinnen und Bewerber diesem Verfahren nicht ausdrücklich widersprechen.


Sie fühlen sich angesprochen?

Dann bewerben Sie sich bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 13.08.2025 direkt hier durch Klick auf " Online-Bewerbung (https://karriere.gelsenkirchen.de/fwbe5) ".

Mehr Informationen zur Stadt Gelsenkirchen als Arbeitgeberin finden Sie unter www.gelsenkirchen.de/karriere (http://www.gelsenkirchen.de/karriere) und www.einbunterhaufen.de (http://www.einbunterhaufen.de/) .

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