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Ausbildung zum Bauzeichner (m/w/d)
Arbeitgeber: Landesbetrieb Liegenschaft- und Baubetreuung
Kurzinfo
- Tätigkeitsfeld
- Verwaltung und Büro
- Ort
- Koblenz
Karte anschauen - Arbeitszeit
- Vollzeit oder Teilzeit
- Anstellungsdauer
- Befristet
- Bewerbungsfrist
- 17.08.2025
- Laufbahn / Entgeltgruppe
- Ausbildung & Studium
- Kennziffer
- KO 31/25
- Kontakt
-
Frau Speier
Telefon: +49 261 9701-302
Mailkontakt
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- oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten
Ob Ministerien oder Krankenhäuser, Kasernen oder militärische Flughäfen, Forschungsbauten für Universitäten und Hochschulen, Spezialimmobilien für Polizei und Justiz oder der Erhalt von Burgen und Schlössern: Wir sind die Bau- und Immobilienexperten für das Land Rheinland-Pfalz. Unsere rund 1.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreuen und optimieren ein umfangreiches Immobilienportfolio. An landesweit acht Standorten setzen wir Bau- und Sanierungsprojekte für das Land, den Bund, die NATO und die US-Gaststreitkräfte um. Gestalten Sie mit uns Ihr Land – wir bauen auf Sie!
Verstärken Sie unsere Niederlassung in Koblenz zum 01.08.2026 im Rahmen Ihrer:
Ausbildung zum Bauzeichner(m/w/d)
Unbefristet; Vollzeit
Ihre Ausbildungsinhalte
Sie lernen alle planerischen Zeichentätigkeiten im Bereich der Architektur (Hochbau). Ihre Aufgaben sind unter anderem:
- Bestandsvermessung
- Systematische Archivverwaltung, Fortschreibung und Pflege von Bestandsdaten der Gesamtliegenschaften
- Entgegennahme und Bereitstellung von Planungsunterlagen
- Mitwirkung beim Kostenabgleich und der Kostenkontrolle im Rahmen von Bauvorhaben
- Mitwirkung bei der Erstellung von Projekt- und Planunterlagen für Bauvorhaben mittels CAD-Software
Ihr Profil
- Qualifizierter Sekundarabschluss I bzw. II
- Teamfähigkeit, Leistungsbereitschaft, Planungs- und Organisationsfähigkeit sowie Lernbereitschaft
Unsere Benefits
- Work-Life-Balance: durch flexible Arbeitszeiten, Teilzeitmodelle und Homeoffice
- Gesundheitsmanagement: durch Betriebssportgruppen, Sportfeste und arbeitsmedizinische Angebote
- Weiterbildung: vielfältige Angebote zur Vertiefung von Fach- und Methodenkompetenzen
- Weiterentwicklung: vielseitige Möglichkeiten nach einem erfolgreichen Abschluss, z.B. Duales Studium
- Übernahme angestrebt: der interne Stellenmarkt bietet Möglichkeiten
- Vergütung: richtet sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende der Länder (TVA-L BBiG) und beträgt im 1. Ausbildungsjahr 1236,82 € brutto/mtl.
- Fachliche Unterstützung: im Rahmen von Projekten
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann übermitteln Sie uns Ihre aussagekräftige Bewerbung unter Angabe der Kennziffer KO 31/25 bis zum 17 .08.2025 über unser Bewerbungsformular (https://lbb.rlp.de/de/karriere/online-bewerbungsformular/)
Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an Jutta Speier:
Telefon (0261/9701-302) oder E-Mail an Personal.Koblenz@lbb.rlp.de
Nach Abschluss des Auswahlverfahren werden Ihre Unterlagen unverzüglich gelöscht (Art. 17 DSGVO).
Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität. Im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes streben wir eine weitere Erhöhung des Frauenanteils an und sind daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. Bei entsprechender Eignung werden Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen bevorzugt berücksichtigt. Sehr gute Rahmenbedingungen, um berufliche und familiäre Aufgaben zu vereinbaren, wie zum Beispiel moderne Arbeitszeitmodelle und weitreichende Gleitzeit regelungen, gewährleisten wir, im Rahmen der dienstlichen und organisatorischen Möglichkeiten. Eine Reduzierung der Regelarbeitszeit ist grundsätzlich möglich. Gehen entsprechende Bewerbungen ein wird geprüft, ob den Teilzeit wünschen bei der ausgeschriebenen Position im Rahmen der dienstlichen und organisatorischen Möglichkeiten entsprochen werden kann. Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeiten erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.