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Ausbildung zur / zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)
Arbeitgeber: Gemeinde Wietze
Kurzinfo
- Tätigkeitsfeld
- Verwaltung und Büro
- Ort
- Wietze
Karte anschauen - Arbeitszeit
- Vollzeit
- Anstellungsdauer
- Befristet
- Bewerbungsfrist
- 30.09.2025
- Laufbahn / Entgeltgruppe
- Ausbildung & Studium
- Kontakt
-
Frau Susanne Heincke
Telefon: +49 5146 507 59
Mailkontakt
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- oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten
Ausbildung bei der Gemeinde Wietze
Du suchst zum 01. August 2026 einen interessanten Ausbildungsplatz? Dann bewirb dich um eine
Ausbildung zur / zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)
Wir erwarten einen guten Sekundarabschluss I mit mindestens befriedigenden Noten in den Hauptfächern.
Warum solltest du dich in der Gemeinde Wietze bewerben?
Kommunale Verwaltung ist spannend und vielseitig. Wir, die Gemeinde, helfen Bürgerinnen und Bürgern in allen Belangen und Lebenslagen. Wir suchen teamfähige Multitalente, Zahlenjongleure, Sozialkompetente, Gesetzeshüter und Wirtschaftsgenies, die Lust auf gleitende Arbeitszeiten, Abwechslung, Teamarbeit, einen modernen Arbeitsplatz und eine Ausbildungsvergütung nach dem TVAöD haben.
Du bist interessiert?
Dann freuen wir uns, wenn du dich bis zum 30.09.2025 über das Bewerberportal der Gemeinde Wietze unter www.wietze.de (http://www.wietze.de) bewirbst. Bitte füge deiner Bewerbung Zeugnisse und Nachweise bei.
Repräsentative Bewerbungsmappen sind ausdrücklich nicht erforderlich und werden nur zurückgesandt, wenn den Unterlagen ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Bewerbungskosten werden nicht erstattet.
Ansprechpartner für Fragen zur Ausbildung ist Herr Christian Gutsche, Tel.: 05146 / 507 - 41 oder unter christian.gutsche@wietze.de (mailto:christian.gutsche@wietze.de) . Ansprechpartner für das Auswahlverfahren ist Frau Susanne Heincke, Tel.: 05146 / 507 - 59 oder unter bewerbungen@wietze.de.
Mit der Abgabe deiner Bewerbung erklärst du dich gleichzeitig damit einverstanden, dass die für das Auswahlverfahren erforderlichen Daten nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Datenschutzgesetzesgespeichert und verarbeitet werden. Die Bewerbungsunterlagen werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist datenschutzgerecht vernichtet.
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