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Dua­les Stu­di­um "Ba­che­lor of Laws - Öf­fent­li­che Ver­wal­tung"

Arbeitgeber: Landkreis Nordwestmecklenburg

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Verwaltung und Büro
Ort
Wismar
Karte anschauen
Arbeitszeit
Vollzeit
Anstellungsdauer
Befristet
Bewerbungsfrist
19.10.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Ausbildung & Studium
Kennziffer
80/2025
Kontakt
Frau Susanne Splitter
Telefon:  +49 3841 3040 1003
Mailkontakt

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  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Öffentliche Ausschreibung

Der Landkreis Nordwestmecklenburg sucht zum 01.10.2026 mehrere

Kreisverwaltungsinspektoranwärter/Kreisverwaltungsinspektoranwärterinnen im Vorbereitungsdienst für das

erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Allgemeiner Dienst (w/m/d).

Es ist ein Bachelor-Studiengang und schließt mit dem Bachelor of Laws – öffentliche Verwaltung ab.

Das duale Studium erfordert mindestens die Fachhochschulreife oder eine andere zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand, Freude am Umgang mit Rechtsvorschriften, Selbständigkeit, Verantwortungs-bereitschaft und Engagement. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamtin/zum Beamten müssen erfüllt werden, da das Studium im Beamtenverhältnis auf Widerruf durchgeführt wird.

Während des dreijährigen Studiums erwerben Sie verschiedenste Schlüsselqualifikationen für die bevorstehenden Aufgaben in der Verwaltung. Dabei steht die Vermittlung juristischer, wirtschaftlicher und sozialer Kompetenzen im Vordergrund. Das Studium gliedert sich wie folgt:

18 Monate Grundlagenstudium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei

und Rechtspflege in Güstrow

12 Monate berufspraktische Studienzeit in verschiedenen Fachdiensten des Landkreises

Nordwestmecklenburg

6 Monate Vertiefungsstudium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und

Rechtspflege in Güstrow

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, senden Sie Ihre Bewerbung mit einem aussagekräftigen Anschreiben, einem lückenlosen Lebenslauf, einer Kopie des letzten Schul- bzw. Abschlusszeugnisses sowie vorhandene Praktikumsnachweise bitte bis zum 19. Oktober 2025 an den Landkreis Nordwestmecklenburg, Fachdienst Zentrale Dienste, Fachgebiet Personal, Kennziffer 80/2025, 23970 Wismar, Rostocker Straße 76. Oder als PDF-Datei (Unterlagen zusammengefügt als eine PDF-Datei, max. 5 MB) an Ausbildung@nordwestmecklenburg.de (mailto:Ausbildung@nordwestmecklenburg.de) .

Der Landkreis bildet bedarfsorientiert aus mit der Option der Übernahme in ein Beamtenverhältnis bei Eignung, fachlicher Leistung und Befähigung im Anschluss an den erfolgreich absolvierten Vorbereitungsdienst.

Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist der Bewerbung beizufügen.

Wir begrüßen ausdrücklich die Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.

Bitte achten Sie auf Vollständigkeit Ihrer Bewerbungsunterlagen, da Sie nur so im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgeschickt werden. Verzichten Sie daher bitte auf das Einreichen von Schnellheftern oder Bewerbungsmappen und reichen Sie keine Originale ein. Sollten Sie eine Rücksendung der Unterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Andernfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Bewerbungskosten können leider nicht erstattet werden.

Mit der Übersendung der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlverfahren zu.

Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie auf unserer Homepage www.nordwestmecklenburg.de (www.nordwestmecklenburg.de%20) unter der Rubrik Stellenangebote Information zum Datenschutz (DSGVO) (https://www.nordwestmecklenburg.de/datei/anzeigen/id/94288,1105/datenblatt_dsgvo_art._13_und_14_fg_10.02_stellenbesetzungsverfahren_21.12.2022.pdf) .

Für Ihre Bewerbung erhalten Sie die Eingangsbestätigung ausschließlich per E-Mail.

Schomann

Landrat

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