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Ge­rä­te­wart (m/w/d)

Arbeitgeber: Gemeinde Sülzetal

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Technische Verwaltung
Ort
Sülzetal
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Arbeitszeit
Vollzeit
Anstellungsdauer
Unbefristet
Bewerbungsfrist
20.07.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Mittlerer Dienst | TVöD-VKA E 6
Kontakt
Frau Nancy Flügel
Telefon:  +49 3920 5646-30
Mailkontakt

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  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Die Gemeinde Sülzetal ist die erste Einheitsgemeinde in Sachsen-Anhalt. Sie liegt in der Magdeburger Börde südwestlich am Stadtrand von Magdeburg und gliedert sich in acht Ortsteile. Auf einer Fläche von 104km² leben über 9.000 Einwohner.

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine fachlich kompetente und engagierte Persönlichkeit als

Gerätewart (m/w/d)

Die Stelle hat einen Beschäftigungsumfang von 100 % (39 Std/Wo) und ist unbefristet zu besetzen.

Wir bieten Ihnen:

  • eine interessante, verantwortungsvolle und herausfordernde Tätigkeit in einem dynamischen Umfeld;
  • vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Vergütung nach der Entgeltgruppe 6 TVöD-VKA bei entsprechender Voraussetzung mit dynamischer Gehaltsentwicklung
  • zusätzliche Altersversorgung für Tarifbeschäftigte
  • Jahressonderzahlung gem. TVöD-VKA
  • flexible Arbeitszeitgestaltung
  • aktive Förderung eines betrieblichen Gesundheitsmanagement

Ihre Aufgabenschwerpunkte:

  • Bestandsverwaltung der feuerwehrtechnischen Ausrüstung
  • Überwachung der Einsatzbereitschaft und Betriebssicherheit von Fahrzeugen und feuerwehrtechnischen Geräten/Einsatzmitteln
  • Überwachung von Fristen und Prüfzyklen
  • Koordination externer Dienstleister (z. B. TÜV, FTZ, Fachfirmen)
  • Durchführung von Sicht-/Funktionsprüfungen und Kleinreparaturen
  • Beschaffungswesen (Einholen von Angeboten, Lieferüberwachung)
  • Verwaltung von Feuerwehrbedarf (Verbrauchsmaterial/Einsatzschutzkleidung/Ersatzteilen)
  • Mitwirkung in der Gebäudeunterhaltung (u. a. Unterstützung bei der Instandhaltung von Gerätehäusern und der Außenanlagen, Überwachung notwendiger technischer Infrastruktur inkl. Datenerfassung, Koordination von Prüfungen durch Dritte)
  • Mitwirkung im vorbeugenden Brandschutz (Führung Löschwasserkataster)
  • Mitwirkung in der Brandschutzerziehung/-aufklärung
  • Atemschutzgerätepflege
  • Verwaltung der Kommunikationstechnik (Meldeempfänger, Funkgeräte)
  • Organisation und Koordinierung der freiwilligen Feuerwehren
  • Zusammenarbeit mit der Feuerwehrunfallkasse

Wir erwarten von Ihnen:

  • eine abgeschlossene handwerkliche oder technische Ausbildung in einem für den feuerwehrtechnischen Dienst geeigneten Beruf (Elektriker, Industriemechaniker, Mechatroniker, Tischler)
  • Verwaltungskenntnisse wünschenswert
  • eine feuerwehrtechnische Ausbildung; idealerweise Ausbildung zum Gruppenführer nach FwDV
  • sichere EDV-Kenntnisse (MS Office und idealerweise AMEfire)
  • Teamfähigkeit
  • ein hohes Maß an Organisationsfähigkeit
  • den Besitz der Fahrerlaubnis der Klassen C und CE
  • die abgeschlossene Ausbildung zum Gerätewart und zum Atemschutzgerätewart (oder die Bereitschaft diese zu erwerben)

Bei Einstellungen der Gemeinde können Mitglieder im Einsatzdienst der Feuerwehr dieser Gemeinde nach § 9 Abs. 5 Brandschutzgesetz Land Sachsen-Anhalt (hier Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr) bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt werden, wenn nicht andere rechtlich schützenswerte Gründe überwiegen, die in der Person eines anderen Bewerbers liegen.

Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

Bitte gehen Sie in Ihrer Bewerbung konkret auf die beschriebenen Anforderungen ein.

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 20.07.2025

Möglichst in einem kompakten pdf -Format an

bewerbung@gemeinde-suelzetal.de (mailto:bewerbung@gemeinde-suelzetal.de)

Fragen beantwortet Ihnen Frau Flügel oder Frau Romanowski per Mail oder telefonisch unter 039205/646-15 bzw.-16 gern.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Rücksendung von Bewerbungsunterlagen, die per Post eingehen nicht zurückgesandt werden. Ihre Unterlagen werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet. Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung werden nicht erstattet.

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