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Mitarbeiter Haushalt/ Kleingärtnerische Gemeinnützigkeit (m/w/d) im Umweltamt
Arbeitgeber: Landratsamt Gotha
Kurzinfo
- Tätigkeitsfeld
- Verwaltung und Büro
- Ort
- Gotha
Karte anschauen - Arbeitszeit
- Vollzeit oder Teilzeit
- Anstellungsdauer
- Unbefristet
- Bewerbungsfrist
- 17.07.2025
- Laufbahn / Entgeltgruppe
- Mittlerer Dienst | TVöD-VKA E 8
- Kontakt
-
Landratsamt Gotha
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- oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten
Engagierte und zuverlässige Mitarbeiter_innen sind der Schlüssel zum Erfolg, deshalb suchen wir Sie. Werden Sie Teil unseres Teams im Landratsamt Gotha. Mit rund 670 Mitarbeitenden gehören wir zu den größten Arbeitgebern in der Region. Wir bieten Ihnen neben einem sicheren Job und einer angemessenen Vergütung spannende Aufgabenfelder in den vielfältigen Bereichen unserer Behörde.
Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung die nachfolgende Stelle aus:
Mitarbeiter Haushalt/ Kleingärtnerische Gemeinnützigkeit (m/w/d) im Umweltamt
Ihre Aufgaben:
- Erstellung der Haushaltsansätze (Mittelanmeldungen) nach Vorgaben aus den Sachgebieten des Amtsbereiches Umwelt sowie der zentralen Finanzverwaltung der Dienststelle
- Bewirtschaftung der Haushaltsansätze des Umweltamtes
- Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Haushaltsführung des Amtes mit dem Schwerpunkt der buchungstechnischen Abwicklung von Einnahmen und Ausgaben
- Haushaltsüberwachung und Erarbeitung von Haushaltsanalysen und Statistiken
- Prüfung der sachgerechten und erforderlichen Inanspruchnahme von geplanten Ausgabemitteln
- Erarbeitung von Beiträgen und Informationen zu Haushaltsangelegenheiten für Dienstberatungen auf der Ebene der Sachgebiete und des Amtsbereiches Umwelt
- Erarbeitung bzw. Fortschreibung der steuerlichen Risikoanalysen im Rahmen des Tax Compliance Systems für den Amtsbereich
- Fertigung von Meldungen zur Künstlersozialabgabe
- Verwaltung von Verwahrgeldern
- Fördermittelbewirtschaftung und Erstellung von Verwendungsnachweisen
- Führung und Aktualisierung von Statistiken im Umweltbereich
- Durchführung der Verfahren zur Anerkennung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit nach § 2 Bundeskleingartengesetz
- Durchführung der Prüfungen nach Maßgabe § 2 Bundeskleingartengesetz sowie Teilnahme an den Kontrollen der Kleingartenanlagen
- Vertretung des Sekretariats zur Absicherung des Geschäftsganges im Amt
Ihr Profil:
- Abschluss als Verwaltungsfachangestellter (m/w/d) oder eine vergleichbare Ausbildung
- Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungs- und Haushaltsrecht
- Kenntnisse in den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes sowie der einschlägigen landesrechtlichen Bestimmungen
- hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit, Flexibilität und Belastbarkeit
- sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PC-Technik
- Führerschein Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW gegen Reisekostenentschädigung
Wir bieten Ihnen:
- eine unbefristete Stelle
- Vollbeschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von 39 Stunden
- 30 Tage (6 Wochen) Erholungsurlaub pro Jahr
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten: Gleitzeit ohne Kernzeit
- die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung
- die Möglichkeit der mobilen Arbeit
- Jahressonderzahlung
- betriebliche Altersvorsorge
- monatlicher Sachbezug: Wertgutschein zur freien Verfügung
- Mitarbeiterrabatte bei der Vorteilsplattform benefits.me
- vermögenswirksame Leistungen
- Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Aufgaben
Ihre Vergütung:
Die Eingruppierung richtet sich nach den geltenden tariflichen Vorschriften des TVöD und erfolgt bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe EG 8 gemäß TVöD Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA).
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann können Sie sich bis zum 17.07.2025 über unser Online-Bewerber-Portal (https://lragotha.pi-asp.de/bewerber-web/?companyEid=001&tenant=&lang=D) bewerben.
Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen in Papierform oder per Mail nicht berücksichtigt und entsprechend der geltenden Datenschutzverordnung vernichtet werden.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden.
gez. Eckert
Landrat
Weitere Informationen
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