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Mu­sik­schul­leh­rer Or­che­s­ter­in­stru­men­te (m/w/d) in der Kreis­mu­sik­schu­le Louis Spohr

Arbeitgeber: Landratsamt Gotha

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Kunst und Kultur
Ort
Gotha
Karte anschauen
Arbeitszeit
Vollzeit oder Teilzeit
Anstellungsdauer
Unbefristet
Bewerbungsfrist
14.08.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Gehobener Dienst | TVöD-VKA E 9b
Kontakt
Landratsamt Gotha

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  • eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einem Stellenangebot haben
  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Engagierte und zuverlässige Mitarbeiter_innen sind der Schlüssel zum Erfolg, deshalb suchen wir Sie. Werden Sie Teil unseres Teams im Landratsamt Gotha. Mit rund 670 Mitarbeitenden gehören wir zu den größten Arbeitgebern in der Region. Wir bieten Ihnen neben einem sicheren Job und einer angemessenen Vergütung spannende Aufgabenfelder in den vielfältigen Bereichen unserer Behörde.

Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung eine Vollzeit- oder mehrere Teilzeitstellen aus:

Musikschullehrer Orchesterinstrumente (m/w/d) in der Kreismusikschule Louis Spohr

Ihre Aufgaben:

  • Organisation, Vorbereitung, Koordinierung und Durchführung qualifizierter Unterrichtseinheiten im Rahmen von Gruppen- und Einzelunterricht
  • Unterrichtserteilung im Bereich elementare Musikpädagogik
  • Führung der Ausbildungs- und Unterrichtsunterlagen
  • Vorbereitung der Schüler auf öffentliche Auftritte und kulturelle Veranstaltungen der Kreismusikschule
  • Mitwirkung bei kulturellen Veranstaltungen der Kreismusikschule und bei der Organisation und Vorbereitung
  • Chor- bzw. Ensembleleitung
  • Mitwirkung in der Öffentlichkeitsarbeit durch Vorbereitung, Absicherung und Teilnahme von/an Konferenzen, Elternabenden und Sprechstunden
  • Bereitschaft zur regelmäßigen Teilnahme an Weiterbildungen
  • Nutzung moderner digitaler Medien bei der Optimierung von Verwaltungsaufgaben sowie im Rahmen von Unterrichtsdokumentation und Unterrichtskommunikation

Ihr Profil:

  • berufsqualifizierender Hochschulabschluss

oder

  • anderweitige qualifizierte musikpädagogische Fachausbildung einer vergleichbaren Einrichtung sofern diese den Anforderungen des § 3 Abs 2 Nr 4 ThürMuJuKSG vom 14. Juli 2022 (GVBl. S. 295) i.v.m. Anlage 2 zu 3 § 6 ThürMJKSchulVO vom 16. Februar 2023 entspricht
  • Pädagogisches Einfühlungsvermögen, methodisch fundierte Unterrichtsarbeit
  • Teamfähigkeit sowie Organisationsgeschick und Durchsetzungsvermögen
  • Hohes Maß an persönlicher Einsatzbereitschaft, selbstständige Aufgabenwahrnehmung, Engagement und Kreativität
  • Freundlichkeit und Aufgeschlossenheit im Umgang mit Kindern, Eltern und Kolleg/innen
  • Bereitschaft zur Unterrichtserteilung im gesamten Kreisgebiet
  • Führerschein Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW gegen Reisekostenentschädigung

Wir bieten Ihnen:

  • eine unbefristete Stelle
  • Vollbeschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von 30 Stunden
  • die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung
  • 30 Tage (6 Wochen) Erholungsurlaub pro Jahr
  • flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten
  • Jahressonderzahlung
  • betriebliche Altersvorsorge
  • monatlicher Sachbezug: Wertgutschein zur freien Verfügung
  • Mitarbeiterrabatte bei der Vorteilsplattform benefits.me
  • vermögenswirksame Leistungen
  • Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Aufgaben

Ihre Vergütung:

  • Die Eingruppierung richtet sich nach den geltenden tariflichen Vorschriften des TVöD und erfolgt bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 9b Teil B Abschnitt XX - Musikschullehrerinnen und -lehrer.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann können Sie sich bis zum 14.08.2025 ü ber unser Online-Bewerber-Portal (https://lragotha.pi-asp.de/bewerber-web/?companyEid=001&tenant=&lang=D) bewerben.

Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen in Papierform oder per Mail nicht berücksichtigt und entsprechend der geltenden Datenschutzverordnung vernichtet werden.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden.

gez. Eckert

Landrat

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