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Hy­gie­ne­kon­trol­leur (m/w/d) al­ter­na­tiv Aus­bil­dung zum Hy­gie­ne­kon­trol­leur (m/w/d)

Arbeitgeber: Kreisverwaltung Kaiserslautern

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Gesundheit, Sport u. Soziales
Ort
Kaiserslautern
Karte anschauen
Arbeitszeit
Vollzeit
Anstellungsdauer
Unbefristet
Bewerbungsfrist
27.07.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Mittlerer Dienst | TVöD-VKA E 5 - TVöD-VKA E 9a
Kennziffer
Hyg. Kontroll 2025-06
Kontakt
Nicole Schlanke
Telefon:  +49 631 7105-303
Mailkontakt

Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Stellenangebote, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Bewerbungsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus dem Stellenangebot, wenn Sie:

  • eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einem Stellenangebot haben
  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Hygienekontrolleur (m/w/d), alternativ ein Ausbildungsplatz zum Hygienekontrolleur (m/w/d)

zu besetzen

E 9a TVöD, alternativ E 5 TVöD | 39 Wochenstunden | unbefristet

Hygienekontrolleure übernehmen eine Vielzahl an Kontroll- und Beratungsaufgaben im Öffentlichen Gesundheitsdienst und arbeiten schwerpunktmäßig im Gesundheitsschutz.

Diese Aufgaben erwarten Sie im Wesentlichen:

  • Hygieneüberwachungen in öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen- z.B. Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Verbraucherschutz - z.B. Überwachung von Einrichtungen der Trinkwasserversorgung, Überwachung von Schwimm- und Badebecken, EU- Badegewässern
  • Infektionsschutz/Seuchenschutz - z.B. Ermittlung und Durchführung von Umgebungsuntersuchungen nach dem Infektionsschutzgesetz, Anordnung der erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten beim Menschen, einschließlich der Dokumentation, Meldung und Berichterstattung
  • Umwelthygiene - z.B. Mitwirkung bei Planungs- u. Genehmigungsverfahren, Beurteilung von Standorten, Umweltverträglichkeitsprüfungen
  • Mitwirkung bei Präventionsmaßnahmen und -beratungen

Ihre Anforderungsprofil:

  • Einstellungsvoraussetzung für die Ausbildung ist eine fundierte Vorbildung und mindestens einjährige Berufserfahrung in einem fachmedizinischen oder verwandten Beruf. Die theoretische Ausbildung, die in Modulen über mehrere Monate abzuleisten ist, erfolgt an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf
  • die Anmeldung zur dreijährigen Ausbildung erolgt zum nächstmöglichen Termin
  • eine positive Bescheinigung des Betriebsarztes auf Eignung nach G 26.2 zur Sicherstellung der körperlichen Voraussetzungen für den Beruf des Hygienekontrolleurs, sowie eine Vorstellung beim Amtsarzt für die Einstellung
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Dienstleistungs- und Einsatzbereitbereitschaft
  • Flexibilität
  • IT-Anwenderkenntnisse
  • Zuverlässigkeit
  • interkulturelle Kompetenz
  • Kommunikationskompetenz in gleichermaßen wertschätzender, respektvoller sowie zielführender Weise
  • Team- und Absprachefähigket sowie Kollegialität
  • Führerschein Klasse B sowie die Bereitschaft der Nutzung des eigenen Fahrzeuges für Dienstzwecke

Voraussetzung zur Ausbildung zum Hygienekontrolleur:

  • Einstellungsvoraussetzung für die Ausbildung ist eine fundierte Vorbildung und mindestens einjährige Berufserfahrung in einem fachmedizinischen oder dem verwandten Beruf. Die theoretische Ausbildung, die in Modulen über mehrere Monate abzuleisten ist, erfolgt an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf
  • Die Anmeldung zur dreijährigen Ausbildung erfolgt zum nächstmöglichen Termin der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen
  • eine positive Bescheinigung eines Facharztes für Arbeitsmedizin oder eines Betriebsarztes auf Eignung nach G 26.2 zur Sicherstellung der körperlichen Voraussetzungen für den Beruf des Hygienekontrolleurs, sowie eine Vorstellung beim Amtsarzt für die Einstellung.
  • Bereitschaft zur Vollzeittätigkeit während der Ausbildung sowie Anpassung der Arbeitszeiten an die Kurszeiten
  • Bereitschaft die Ausbildung bis zur Anerkennung abzuleisten

Was wir bieten:

  • flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten durch großzügig festgelegte Rahmenzeiten und das Führen eines Gleitzeitkontos
  • betriebliche Altersvorsorge durch die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
  • Angebot der Zahlung vermögenswirksamer Leistungen durch den Arbeitgeber
  • bedarfsorientierte Fortbildungen
  • motivierte und freundliche Kolleginnen/Kollegen
  • einen modernen Arbeitsplatz
  • Kostenerstattung bei Benützung des eigenen PKWs für Dienstzwecke nach den Maßgaben des Landesreisekostengesetzes
  • Möglichkeit des Homeoffice

Zusätzlich in der Ausbildung zum Hygienekontrolleur:

  • in der Ausbildung Unterstützung bei der Vermittlung von Praktika, Reiseverbindungen sowie Unterbringungsbuchungen

Nicht zuletzt in Zeiten von globalen Krisen wie der Corona-Pandemie konnte sich der öffentliche Dienst als Arbeitgeber als Garant für einen konstanten und sicheren Lebensunterhalt beweisen.

Die Kreisverwaltung Kaiserslautern tritt bei Personalentscheidungen für Chancengleichheit ein.

Bewerbungen von Teilzeitkräften auf Vollzeitstellen sind ausdrücklich erwünscht, sofern sich durch die Kombination von Stundenanteilen mehrerer Bediensteter ein Vollzeitäquivalent ergibt.

An dieser Stelle wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sofern im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung die männliche Geschlechterformulierung verwendet wird, auch immer das weibliche und das dritte Geschlecht (divers) gleichermaßen angesprochen wird. Eine Benachteiligung des weiblichen und des dritten Geschlechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Bewerbungsverfahren erfolgt auf Grundlage von Art. 6 und 88 der DSGVO i. V. m. § 4 ff. Landesdatenschutzgesetz (LDSG).

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