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Mit­ar­bei­ter/in (m/w/d) im Kom­mu­na­len Ord­nungs­dienst (KOD) im Fach­be­reich Recht und Ord­nung

Arbeitgeber: Stadt Bottrop

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Sicherheit und Ordnung
Ort
Bottrop
Karte anschauen
Arbeitszeit
Vollzeit oder Teilzeit
Anstellungsdauer
Unbefristet
Bewerbungsfrist
27.07.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Mittlerer Dienst | A6m - A8 / TVöD-VKA E 9a
Kennziffer
30-2025/1
Kontakt
Fiona Föttinger
Telefon:  +49 2041 70 4284

Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Stellenangebote, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Bewerbungsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus dem Stellenangebot, wenn Sie:

  • eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einem Stellenangebot haben
  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Die Stadt Bottrop ist eine innovative Großstadt im nördlichen Ruhrgebiet am Rande des Münsterlandes mit hoher Lebensqualität und zahlreichen Freizeit- und Kulturangeboten. Die Stadtverwaltung Bottrop ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen, bei dem die Menschen im Mittelpunkt des Handelns stehen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genießen dabei einen besonders hohen Stellenwert.

Rund 2.000 Beschäftigte in mehr als 50 verschiedenen Berufen tragen täglich dazu bei, die Aufgaben des größten Arbeitgebers in Bottrop gewissenhaft und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen. Dieses Team sucht Verstärkung:

Bei der Stadt Bottrop ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Vollzeitstelle unbefristet zu besetzen:

Mitarbeiter/in (m/w/d) im Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) im Fachbereich Recht und Ordnung

(BesGr A 8 LBesG NRW bzw. EG 9a TVöD-V)

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Bottrop setzt sich für ein sicheres und geordnetes Leben in unserer Stadt ein. Der Einsatz erfolgt dabei überwiegend im Außendienst und umfasst als Aufgabenbereich vor allen Dingen die Überwachung der öffentlichen Ordnung und das Ahnden von Verstößen gegen diese.

Als Basis dienen dabei gesetzliche Grundlagen, wie z.B. die ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bottrop, das Landeshundegesetz NRW, das Ordnungswidrigkeitengesetz oder auch das Landesimmissionsschutzgesetz, in denen ein funktionierendes, öffentliches Leben geregelt ist.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KOD arbeiten im Schichtsystem und sind innerhalb ihrer Schicht im Regelfall als Doppelstreife im gesamten Stadtgebiet eingesetzt. Sie sorgen durch ihre Präsenz dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger sich sicherer fühlen dürfen.

Die aktuellen Erreichbarkeitszeiten sind wie folgt und werden durch einen wöchentlichen Wechsel der Mitarbeiter*innen von Früh- und Spätschicht abgedeckt:

Mo 11.30 - 20.00 Uhr

Di - Do 07.00 - 24.00 Uhr

Fr 07.00 - 01.00 Uhr

Sa 16.30 - 01.00 Uhr

So 16.00 - 22.00 Uhr (während der Sommerzeit)

Der Schichtplan ist dabei bereits ein Jahr im Voraus bekannt, so dass entsprechende Planungssicherheit besteht.

Alle Mitarbeiter*innen verfügen über einen PC-Arbeitsplatz zur Erledigung von Verwaltungstätigkeiten und sind mit umfangreicher Dienstkleidung sowie moderner Kommunikationstechnik ausgestattet. Neben der generellen Möglichkeit zur Teilnahme an Fortbildungen nehmen die Mitarbeiter*innen des KOD regelmäßig an einem Einsatz- und Taktiktraining teil, um ihre Kenntnisse in Selbstverteidigung, Deeskalation und Einsatztechniken zu vertiefen.

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:

  • Kontrollgänge- und –fahrten im gesamten Stadtgebiet, um störendes Verhalten (z.B. Verstöße gegen das Ortsrecht) zu unterbinden und das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung zu stärken,
  • Überwachung der Anleinpflicht für Hunde, insbesondere in städtischen Grünanlagen und Parks sowie in Fußgängerbereichen,
  • Information von Bürger*innen, Annahme und Bearbeitung von Beschwerden und Meldungen, insbesondere auch zu Ruhestörungen,
  • Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Beendigung von Ordnungswidrigkeiten unter Ausübung eigenen Ermessens (z.B. Einleiten von Bußgeldverfahren, Erheben von Verwarngeldern sowie die Durchführung von Abschleppmaßnahmen),
  • Unterstützung anderer Ämter bei Maßnahmen im Verwaltungszwang, Ermittlungstätigkeiten,
  • Verfassen von Stellungnahmen und Berichten zu durchgeführten Kontrollen und ggf. Maßnahmen sowie Aussagen vor Gericht als Zeugin bzw. Zeuge.

Ihr fachliches und persönliches Profil:

  • die Befähigung für den allgemeinen Verwaltungsdienst der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt oder Ausbildung zur / zum Verwaltungsfachangestellten der Fachrichtung Kommunale Verwaltung oder der Fachrichtung Kommunaler Ordnungsdienst oder der erfolgreiche Abschluss des Verwaltungslehrgangs I (Verwaltungswirt/in).
  • Fahrerlaubnis der Klasse B,
  • Bereitschaft zur selbständigen und eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung,
  • Kontaktfähigkeit und Einfühlungsvermögen im Umgang mit Personen innerhalb und außerhalb der Verwaltung,
  • sicheres Auftreten, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen,
  • Einsatzbereitschaft und hohe Eigenmotivation,
  • Team- und Kooperationsfähigkeit,
  • ausgeprägte Kommunikations- und Konfliktfähigkeit.

Berufserfahrung im Bereich der Ordnungsverwaltung ist wünschenswert.

Viele gute Gründe sprechen für eine Beschäftigung bei der Stadt Bottrop:

  • ein krisensicherer Arbeitsplatz mit sinnstiftenden Tätigkeiten
  • eine leistungsgerechte und sichere Bezahlung
  • leistungsorientierte Bezahlung nach dem TVöD sowie eine betriebliche Zusatzversorgung (für Tarifbeschäftigte)
  • einen Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen
  • eine sehr gute Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben durch ein attraktives Gleitzeitmodell mit Arbeitszeitkonten, Voll- und Teilzeitbeschäftigung
  • umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Qualifizierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten
  • attraktive Angebote im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements wie z.B. Sport- und Gesundheitskurse, Projekte, Gesundheitstage
  • ein vergünstigtes Deutschlandticket für den ÖPNV
  • attraktive Fördermöglichkeiten für (Elektro-)Fahrräder
  • attraktive Mitarbeiterangebote über corporate benefits
  • und vieles mehr

Sie möchten gern in Teilzeit arbeiten? Verschiedene Arbeitszeitmodelle sind möglich, gerne besprechen wir individuelle Wünsche.

Die Stadt Bottrop ist bestrebt, die gesellschaftliche Vielfalt widerzuspiegeln. Daher nimmt die Stadt Bottrop Ihre Bewerbung unabhängig von Ihrem Geschlecht, Ihrer kulturellen oder sozialen Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung und sexuellen Identität gerne entgegen.

Zudem verfolgen wir das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes NRW und des Gleichstellungsplans für die Stadtverwaltung Bottrop. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht.

Bei Fragen zum Aufgabeninhalt wenden Sie sich bitte im Fachbereich Recht und Ordnung an Herrn Althammer, Tel. 02041 70 3437 . Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen im Fachbereich Personal und Organisation (10/1) Frau Föttinger, Tel. 02041 70 4284 , gerne zur Verfügung.

Wenn Sie an der ausgeschriebenen Stelle interessiert sind und das Anforderungsprofil erfüllen, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 27.07.2025

in elektronischer Form über unser Onlineformular

https://stellenangebote.bottrop.de/jobposting/692b0dacb9ac73d7e535bb5f96d0a8ef009b8ece0 (https://stellenangebote.bottrop.de/jobposting/692b0dacb9ac73d7e535bb5f96d0a8ef009b8ece0)

oder an die

Stadtverwaltung Bottrop

Fachbereich Personal und Organisation (10/1)

Postfach 10 15 54

46215 Bottrop.

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