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In­ter­es­sen­be­kun­dungs­ver­fah­ren zur Über­nah­me für Rechts­re­fe­ren­da­rin­nen und Rechts­re­fe­ren­da­re (m/ w/ d) des Lan­des Sach­sen-An­halt

Arbeitgeber: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Wirtsch., Finanzen, Marketing
Ort
Magdeburg
Karte anschauen
Arbeitszeit
Vollzeit oder Teilzeit
Anstellungsdauer
Unbefristet
Bewerbungsfrist
14.07.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Höherer Dienst | A13h
Kontakt
Frau Nina Panzica
Mailkontakt

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  • eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einem Stellenangebot haben
  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt

sucht ab sofort und fortlaufend

Volljuristinnen / Volljuristen (m/w/d)

als Nachwuchsführungskräfte in der Finanzverwaltung.

Sie sind Volljuristin bzw. Volljurist und suchen eine neue Herausforderung? Sie sind bereit, Personalverantwortung zu übernehmen? Siewollen als Führungskraft die Finanzverwaltung Sachsen-Anhalt aktiv mitgestalten? Dann kommen Sie zu uns!

Bei uns erwartet Sie eine vielseitige Karriere voller Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten.

Unser einjähriges Traineeprogramm bereitet Sie gezielt auf Ihre Karriere als Führungskraft vor.

Als Führungskraft in der Finanzverwaltung leiten Sie ein Sachgebiet in einem Finanzamt und kombinieren Fach- und Führungsaufgaben im Alltag miteinander. Sie koordinieren die Abläufe und planen den Einsatz von Personal in Ihrem Arbeitsbereich. Die Motivation und Förderung sowie die fachliche Unterstützung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist eine Ihrer wichtigsten Aufgaben. Aber auch Gespräche mit Steuerberaterinnen und Steuerberatern sowie Bürgerinnen und Bürgern und die Entscheidung über schwierige steuerrechtliche Sachverhalte gehören zu der Tätigkeit eines Sachgebietsleiters/ einer Sachgebietsleiterin.

Das bieten wir:

  • die sofortige Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe in der Besoldungsgruppe A 13 LBesO Sachsen-Anhalt bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen sowie die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nach erfolgreichem Ablauf der Probezeit,
  • eine 12-monatige prüfungsfreie Traineephase in Ihre künftige Aufgabe als Führungskraft in einemFinanzamt in Verbindung mit steuerrechtlichen Fortbildungslehrgängenan der Bundesfinanzakademie in Brühl und in Berlin,
  • eine moderne und digitalisierte Arbeitsumgebung,
  • einen krisensicheren Arbeitsplatz mit flexibler Arbeitsgestaltung und Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung,
  • einen anschließenden Einsatz als Sachgebietsleiter/-in in einem Finanzamt (Funktions-ebene unmittelbar unter der Dienststellenleitung),
  • vielfältige Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten sowie bedarfsorientierte Fortbildungen,
  • alle üblichen Leistungen des öffentlichen Dienstes,
  • die Möglichkeit zu Homeoffice nach Absprache.

Ablauf der 12-monatigen Einweisungszeit:

  • fünf Monate umfassender praktischer Einblick in die Arbeit der Kernbereiche eines Finanzamtes
  • Ergänzung der praktischen Einweisung durch drei Lehrgänge an der Bundesfinanzakademie (BFA) von jeweils einmonatiger Dauer (zum Teil online)
  • drei Monate selbstständige Leitung eines Sachgebiets
  • ein einmonatiger Einsatz im Ministerium der Finanzen zum Kennenlernen der dortigen Steuerfachreferate
  • während der Einweisungszeit persönliche Betreuung durch eine/-n erfahrene/-n Mentor/-in, die/ der Ihnen bei allen Fragen hilfreich zur Seite steht

Ihr Profil:

Sie

  • sind Volljurist/ Volljuristin (m/w/d), mit einem unmittelbaren Bezug zum Land Sachsen-Anhalt, beispielsweise durch kürzliche Beendigung des Referendariats im Land Sachsen-Anhalt.
  • wollen Führungsaufgaben übernehmen,
  • sind entscheidungsfreudig und teamfähig,
  • handeln lösungsorientiert und effizient,
  • haben wirtschaftliches Verständnis und interessieren sich für steuerrechtliche Fragen,
  • kommunizieren souverän und wertschätzend,
  • können sich und andere gut motivieren,
  • und sind flexibel und konfliktfähig.

Dann bewerben Sie sich jetzt per E-Mail an: Bewerbungen-finanzaemter.mf@sachsen-anhalt.de mit folgenden Unterlagen:

  • Anschreiben,
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Kopien Ihrer Prüfungs- und Referendarzeugnisse,
  • Kopie Ihres Abiturzeugnisses,
  • Kopien weiterer Zeugnisse und Arbeitsnachweise,
  • Erklärung, dass Ihre Referendar-Personalakte zur Einsichtnahme angefordert werden darf.

Sie stehen kurz vor Abschluss Ihres zweiten Staatsexamens? Bewerben Sie sich bereits jetzt schon mit den Ergebnissen Ihrer schriftlichen Prüfung.

Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt in einem strukturierten Auswahlverfahren.

Es werden keine steuerrechtlichen Vorkenntnisse vorausgesetzt.

Die Landesverwaltung ist bestrebt, den Frauenanteil in Führungspositionen weiter zu erhöhen. Frauen werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.

Schwerbehinderte Bewerber/-innen (m/w/d) werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.

Die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehenden Kosten (Bewerbungs- und Reisekosten) können nicht erstattet werden.

Haben Sie Interesse, Ihre Wahl- oder Verwaltungsstation in einem Finanzamt zu absolvieren? Dann melden Sie sich gerne bei uns!

Ansprechpartnerin bei Fragen:

Nina Panzica, Personalreferentin Ministerium der Finanzen, +49 391 567-3311

.

Datenschutzhinweise für Bewerber (m/w/d) gem. Art. 13, 14 der Verordnung (EU) 2016/679)
(Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO) zur Datenverarbeitung im Bewerbungsauswahlverfahren

Sie sind Bewerber/Bewerberin in einem Auswahlverfahren des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt (MF LSA), in dessen Rahmen das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Ihre persönlichen Daten verarbeitet. Das MF LSA informiert Sie mit diesen Hinweisen darüber, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Zudem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und darüber informiert, an wen Sie Anfragen und Beschwerden richten können.

    1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragte/-r und Aufsichtsbehörde

  1. Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DS-GVO ist das MF LSA. Innerorganisatorisch verantwortlich für die Datenverarbeitung im Bewerbungsauswahlverfahren ist die Abteilung 4, Referat 41. Die entsprechenden Kontaktdaten für das MF LSA lauten:

Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt

Editharing 40

39108 Magdeburg

Tel.: (0391) 567 - 0

E-Mail: bewerbungen-finanzaemter.mf@sachsen-anhalt.de

  1. Die/Den nach Art. 37 Abs. 1 Buchst. a) DS-GVO benannte/-en Behördliche/-en Datenschutz-beauftragte/-en des MF LSA erreichen Sie wie folgt:

Behördlicher Datenschutzbeauftragte

Ministerium für Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt

Editharing 40

39108 Magdeburg

Tel.: (0391) 567 - 1166

E-Mail: datenschutz-mf@sachsen-anhalt.de

  1. Zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde im Sinne von Art. 4 Nr. 21 DS-GVO ist der

Landesbeauftragte für den Datenschutz

Otto-von-Guericke-Straße 34a

39104 Magdeburg

Tel.: (0391) 81803 - 10

E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de

2. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung, Art der Daten

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten dient der Durchführung eines Bewerbungsauswahlverfahrens, an welchem Sie als Bewerber/Bewerberin teilnehmen, und der Vorbereitung der Einstellung, Abordnung oder Versetzung. Rechtsgrundlagen sind das Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt (DSAG LSA) und die DSGVO.

Bei der Übersendung von Bewerbungsunterlagen per Post oder per E-Mail sowie nach Erteilung einer Einwilligung, bspw. zur Einsichtnahme in die Personalakte, werden die nachfolgend aufgeführten, für das Bewerbungsauswahlverfahren erforderlichen Daten elektronisch erfasst und gespeichert:

  • Personendaten (z. B. Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum),
  • Kommunikationsdaten (z. B. Telefonnummer, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse),
  • Behinderung/Gleichstellung,
  • Daten zur Ausbildung und Weiterbildung,
  • Daten zum bisherigen beruflichen Werdegang,
  • Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse und Beurteilungen,
  • Fachliche Interessen sowie angegebene Ortswünsche,
  • Angabe zu sonstigen Qualifikationen und
  • Datum der Bewerbung.

Bei einer Bewerbung per E-Mail werden alle mitgesandten Unterlagen gespeichert. Informationen über eine Schwerbehinderung werden im Rahmen des Art. 9 Abs. 2 Buchst. b) DS-GVO i. V. m. § 164 SGB IX verarbeitet.

3. Empfänger/Empfängerin von Daten

Das Ministerium verarbeitet Ihre Daten, soweit dies zum Zweck des Auswahlverfahrens erforderlich ist und eine gesetzliche Regelung dies erlaubt. Dies schließt die Übermittlung der Daten an nach Rechtsvorschriften zu beteiligenden Personen oder Gremien ein, ggf. auch an eine die ärztliche Untersuchung durchführende Stelle. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht.

4. Dauer der Datenspeicherung

Nach Abschluss des konkreten Auswahlverfahrens werden die Daten gelöscht. Abgeschlossen ist ein Auswahlverfahren, wenn die Auswahlentscheidung nicht mehr angegriffen bzw. Schadensersatzansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können. Damit erfolgt eine Löschung erst, sofern und soweit keine gesetzliche Bestimmung einer Löschung entgegensteht, die weitere Speicherung zum Zweck der Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt haben. In der Regel wird eine Löschung etwa sechs Monate nach der Auswahlentscheidung erfolgen. Eine Bewerbung per E-Mail wird unter den genannten Voraussetzungen und Einschränkungen gelöscht.

5. Rechte als betroffene Person

Ihnen steht das Recht auf Berichtigung unrichtiger und Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten aus Art. 16 DSGVO zu. Zudem haben Sie nach Art. 15 DSGVO das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, auf Auskunft über die Herkunft, die Empfänger/Empfängerinnen oder Kategorien von Empfängern/Empfängerinnen der personenbezogenen Daten sowie auf Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Ihrer Daten. Gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO können Sie die Löschung verlangen, wenn u.a. die Daten nicht mehr für die Zwecke notwendig sind, für die sie verarbeitet wurden oder wenn sie unrichtig sind und keine weitere Speicherung aufgrund der Regelung nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO erforderlich ist. Sie können nach Art. 21 DSGVO der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für das Bewerbungsverfahren widersprechen. Erfolgt die Verarbeitung auf Grund Ihrer Einwilligung, besteht nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Bei notwendigen Erhebungen bei anderen Stellen oder Personen als der betroffenen Person erfolgt ein individueller Hinweis, soweit nicht im Einzelfall die Informationspflicht entsprechend Art. 14 Abs. 5 DSGVO keine Anwendung findet.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass eine Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, steht Ihnen nach Art. 77 D-GVO das Recht der Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz zu (Kontaktdaten s. o. unter Nr.1 c)). Sie können in diesem Fall nach Art. 38 Abs. 4 DSGVO auch den Behördlichen Datenschutzbeauftragten zu Rate ziehen (Kontaktdaten s. o. unter Nr.1 b)).

6. Allgemeiner Hinweis

Die Nichtbereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten durch Nutzung des Rechtes auf Widerspruch, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten, durch Nichteinwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten oder durch Widerruf einer erteilten Einwilligung führt zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren.

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