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Mit­ar­bei­ter (m/w/d) vor­zugs­wei­se mit ei­ner Aus­bil­dung aus dem Be­reich des Tief- oder Stra­ßen­baus

Arbeitgeber: Gemeinde Pullach i. Isartal

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Handwerk und Produktion
Ort
Pullach i. Isartal
Karte anschauen
Arbeitszeit
Vollzeit
Anstellungsdauer
Unbefristet
Bewerbungsfrist
31.07.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Einfacher Dienst | TVöD-VKA E 4 - TVöD-VKA E 6
Kontakt
Petra Kern
Telefon:  +49 89 744 744-102
Mailkontakt

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  • eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einem Stellenangebot haben
  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Mitarbeiter (m/w/d) vorzugsweise mit einer Ausbildung aus dem Bereich des Tief- oder Straßenbaus

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir für den gemeindlichen Bauhof einen

Mitarbeiter (m/w/d) vorzugsweise mit einer Ausbildung aus dem Bereich des Tief- oder Straßenbaus

Das erwartet Sie bei uns:

  • Die Herstellung und Instandsetzung von Straßenoberflächen (Asphalt, Pflaster- und Plattenbeläge) liegt in Ihrer Zuständigkeit
  • Die Durchführung der gemeindlichen Bauhofarbeiten und des Winterdienstes fällt ebenso in Ihren Aufgabenbereich
  • Eine Veränderung des Aufgabenzuschnitts behalten wir uns vor

Das bringen Sie mit:

  • Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung als Straßenwärter (m/w/d), Straßenbauer (m/w/d), Pflasterer (m/w/d) oder eine vergleichbare Berufsausbildung bzw. Berufserfahrung
  • Sie sind im Besitz des gültigen Führerscheins Klasse B (unabdingbare Voraussetzung), besser C1
  • Sie wünschen sich ein vielseitiges, handwerkliches, selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten auch in der Natur zu jeder Jahreszeit
  • Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit, Flexibilität und Zuverlässigkeit zeichnen Sie aus
  • Sie sind bereit, auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten Dienst zu leisten

Das bieten wir Ihnen:

  • Ein vielseitiges und interessantes Aufgabengebiet in einem modernen Umfeld und einem sympathischen Team
  • Eine unbefristete Stelle in Vollzeit (39 Std.) und einen zukunftssicheren Arbeitsplatz
  • 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche sowie zusätzliche Sonderurlaube
  • Eine tarif- und leistungsgerechte Vergütung entsprechend der Qualifikation und den persönlichen Voraussetzungen nach TVöD mit regelmäßigen Tarifanpassungen aufgrund der regulären Tarifverhandlungen
  • Jahressonderzahlung und eine jährliche Leistungsprämie
  • Die im öffentlichen Dienst üblichen Leistungen wie beispielweise Zeitzuschläge u. a. für Überstunden und Rufbereitschaften
  • Eine betriebliche Altersvorsorge
  • Gewährung einer Arbeitsmarktzulage
  • Gewährung einer Großraumzulage München
  • Gewährung eines Fahrtkostenzuschusses
  • Umfassende Möglichkeiten zu Fort- und Weiterbildung

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie an die

Gemeinde Pullach i. Isartal
Sachgebiet 1.1.1 Personalwesen
Johann-Bader-Straße 21
82049 Pullach i. Isartal

oder an
bewerbung@pullach.de (mailto:bewerbung@pullach.de)

Bitte verwenden Sie in einer E-Mail-Bewerbung ein PDF-Format, da aus Sicherheitsgründen Anhänge anderer Formate nicht angenommen werden können. Die maximale Gesamtgröße aller Dokumente sollte dabei 8 MB nicht überschreiten.

Sollte eine elektronische Bewerbung für Sie nicht möglich sein, können Sie Ihre Unterlagen auch in Papierform einreichen. Bitte verwenden Sie hierbei nur Kopien, da diese nach Abschluss des Auswahlverfahrens nicht zurückgesendet werden können, sondern unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet werden.

Bewerber (m/w/d) mit Schwerbehinderung werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bei Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:

Sylvia Schwaab
Leitung Bauhof
Tel: 089/744 744-632
E-Mail: schwaab@pullach.de (mailto:schwaab@pullach.de)

Petra Kern
Sachgebietsleitung 1.1.1 Personalwesen
Tel: 089/744 744-102
E-Mail: kern@pullach.de (mailto:kern@pullach.de)

Ihre personenbezogenen Daten erhalten im Bewerbungsverfahren:

  • Die Personal- sowie die zuständige Fachabteilung zur Vorbereitung und Durchführung der Vor- und Endauswahlentscheidung
  • Der Personalrat zur Wahrung seiner Beteiligungsrechte nach dem BayPVG
  • Die Schwerbehindertenvertretung zur Wahrung ihrer Beteiligungsrechte nach dem Neunten Sozialgesetzbuch
  • Der Gemeinderat zur endgültigen Entscheidung über die Einstellung (sofern aufgrund der Eingruppierung erforderlich)

Weitere Informationen

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