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Professur für Kunstvermittlung und Ästhetik (d/w/m)
Arbeitgeber: Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart
Kurzinfo
- Tätigkeitsfeld
- Kunst und Kultur
- Ort
- Stuttgart
Karte anschauen - Arbeitszeit
- Vollzeit oder Teilzeit
- Anstellungsdauer
- Unbefristet
- Bewerbungsfrist
- 14.09.2025
- Laufbahn / Entgeltgruppe
- Höherer Dienst | W2
- Kontakt
-
Herr Dominik Knappe
Mailkontakt
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Die Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart (ABK Stuttgart) zeichnet sich durch ihr einzigartiges, vielfältiges Fächerspektrum aus. 22 Studiengänge und 32 Werkstätten in den Bereichen Architektur, Design, Kunst, Künstlerisches Lehramt und Kunstwissenschaften-Restaurierung bieten rund 850 Student*innen ein weites Feld an Fächern und Forschungsmöglichkeiten in den freien und angewandten Künsten. Die ABK Stuttgart hat einen Jahresetat von ca. 14 Mio. Euro und etwa 180 Beschäftigte, davon 50 Professor*innen. Die Akademie steht für Interdisziplinarität, Diversität und Weltoffenheit. Künstlerische und experimentell-forschende Ansätze sowie innovatives und zukunftsweisendes Denken zeichnen ein Studium an der ABK Stuttgart aus.
An der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart ist zum 01. Oktober 2026 (Wintersemester 2026/27) die
Professur für Kunstvermittlung und Ästhetik (d/w/m)
(Bes.-Gr. W 2) zu besetzen.
Die Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart sucht zum Wintersemester 2026/27 eine national wie international sichtbare und vernetzte Persönlichkeit, die einen theoretischen Hintergrund in Ästhetik mit einer kuratorischen, und/oder pädagogisch-bildungsorientierten und/oder künstlerisch-intervenierenden Praxis verbindet. Die Professur ist der Fachgruppe Kunst sowie der Fachgruppe Kunstwissenschaften-Ästhetik zugeordnet. Ihre Lehre adressiert primär die Studierenden der freien Kunst und des künstlerischen Lehramts, zugleich ist sie akademieübergreifend für alle Studiengänge offen und richtet sich entsprechend transdisziplinär aus. Zu den Aufgaben gehört neben der Lehre in den grundständigen Studiengängen auch die Betreuung von wissenschaftlichen Promotionen. Die Bereitschaft zur Mitwirkung in der hochschulischen Selbstverwaltung wird vorausgesetzt.
Einstellungsvoraussetzungen:
- abgeschlossenes wissenschaftliches oder künstlerisches Studium; Promotion im Feld der Ästhetik oder der Kunstphilosophie
- einschlägige Tätigkeit im Bereich von Vermittlungs- und Bildungsprozessen in den bildenden Künsten, nachgewiesen durch eine entsprechende künstlerische und/oder kuratorische und/oder kunstvermittelnde Praxis
- über die Promotion hinausgehende wissenschaftliche Betätigung, nachgewiesen durch im Feld sichtbare Publikationen sowie aktive Teilnahmen an Tagungen und Symposien
- sehr gute Deutschkenntnisse
- pädagogische Eignung, nachgewiesen durch Lehrerfahrung im hochschulischen Bereich
Wünschenswert:
- sehr gute Englischkenntnisse sowie die Bereitschaft, neben der Hauptunterrichtssprache Deutsch auch in englischer Sprache zu unterrichten
- diversitäts- und diskriminierungssensible Kompetenzen
Die Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart hat sich in ihrem Gleichstellungsplan zur Chancengleichheit von Frauen und Männern und dem Erhalt des ausgeglichenen Geschlechterverhältnisses im Bereich des künstlerisch-wissenschaftlichen Personals verpflichtet. Gleichzeitig setzt sich die Hochschule für mehr Diversität im Kollegium ein. Daher werden Frauen* und Angehörige unterrepräsentierter Gruppen ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Menschen mit Behinderung werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt. Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Wenn die dienstrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamt*innenverhältnis nicht vorliegen, erfolgt die Einstellung in einem außertariflichen Beschäftigungsverhältnis.
Einzureichen sind elektronische Bewerbungen (Gesamt-PDF mit maximal 25 MB) mit folgenden Dokumenten: a) Motivationsschreiben, b) Lebenslauf, c) Zeugnisse, d) Publikationsverzeichnis, e) Dokumentation bzw. Portfolio der durchgeführten kunstvermittlungsorientierten Projekte im oben genannten Sinn, f) Lehr- und Forschungskonzept, letzteres mit einer maximalen Länge von 10.000 Z.m.L. Schriften sind erst nach persönlicher Aufforderung nachzureichen.
Die Bewerbungsfrist ist der 14.09.2025. Die Aufforderung zur Schrifteneinreichung erfolgt voraussichtlich im November 2025, die Anhörung der eingeladenen Bewerber*innen voraussichtlich Ende Januar/Anfang Februar 2026.
Bewerbung werden über unser Online-Bewerbungsportal (https://stelle.pro/de/jobposting/dc534a97075437767e6b79adb4d225a181f3f18a0/apply?ref=homepage) erbeten.
Bei Fragen zum Bewerbungsprozess wenden Sie sich bitte an Herrn Dominik Knappe, Sachgebiet Personal: bewerbung@abk-stuttgart.de (mailto:mark.weiss@abk-stuttgart.de)
Informationen über die ABK und ihre aktuellen Projekte finden Sie unter www.abk-stuttgart.de (http://www.abk-stuttgart.de)
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