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Sach­be­ar­bei­ter für Öf­fent­lich­keits­ar­beit/Kul­tur/Schu­le (m/w/d)

Arbeitgeber: Stadt Penzlin

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Presse-/ Öffentlichkeitsarbeit
Ort
Penzlin
Karte anschauen
Arbeitszeit
Teilzeit
Anstellungsdauer
Befristet
Bewerbungsfrist
13.07.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Mittlerer Dienst | TVöD-VKA E 6 - TVöD-VKA E 8
Kennziffer
hel/11 11 01-009/002
Kontakt
Frau Anna-Lena Heldt
Telefon:  +49 3962 255 176
Mailkontakt

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  • eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einem Stellenangebot haben
  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Stellenausschreibung der Stadt Penzlin

Bei der Stadt Penzlin, geschäftsführende Gemeinde des Amtes Penzliner Land, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines

S achbearbeiters für Öffentlichkeitsarbeit/Kultur/Schule (m/w/d)

zu besetzen.

Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere:

  • Planung, Organisation, Koordinierung, Durchführung der kulturellen Veranstaltungen;
  • Kosten- und Vertragsmanagement der städtischen Veranstaltungen;
  • Zusammenarbeit mit den Vereinen der Stadt und der Gemeinden;
  • Herausgabe des Veranstaltungskalenders;
  • Öffentlichkeitsarbeit in Form von Werbung (Bürgerbroschüre, Anzeigen, Druckerzeugnisse);
  • Kontaktpflege Städtepartnerschaft;
  • Betreuung Gremien (Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales Stadt Penzlin, Kulturausschuss Gemeinde Möllenhagen);
  • Organisation von Ausstellungen;
  • Betreuung, Moderation und Redaktion der Social-Media-Kanäle;
  • Stadtmarketing;
  • Mitwirkung bei Fragen der Schulentwicklung;
  • Bearbeitung allgemeiner Angelegenheiten des Schulträgers sowie der Schulbeförderung;
  • Mitwirkung bei Angelegenheiten Bau und Unterhaltung der Schulgebäude;
  • Bearbeitung von Tourismusangelegenheiten.

Unser Anforderungsprofil:

  • eine abgeschlossene Ausbildung Fachrichtung Kulturmanagement, Marketing oder eine vergleichbare Ausbildung;
  • Marketingkenntnisse im Eventbereich und Kenntnisse im Veranstaltungs- und Kulturmanagement;
  • Erfahrungen als Onlineredakteur, im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie in der digitalen Social Media Kommunikation sind wünschenswert,
  • gute Ausdrucksweise;
  • die Fähigkeit, strukturiert nach zeitlichen Vorgaben zu arbeiten;
  • überdurchschnittliches Engagement und Flexibilität, insbesondere auch die Bereitschaft zum gelegentlichen Dienst in den Abendstunden bzw. am Wochenende;
  • gute EDV-Kenntnisse in gängigen Office-Anwendungen;
  • selbständiges Arbeiten, Zuverlässigkeit;
  • Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, freundliches und sicheres Auftreten, gewandte und verbindliche Umgangsformen mit allen internen und externen Partnern;
  • Führerschein Klasse B.

Wir bieten:

  • eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit mit allen Vorteilen eines öffentlichen Arbeitgebers:
  • 30 Tage Urlaub/Jahr;
  • eine Jahressonderzahlung;
  • monatliche steuerfreie Zahlung von 50 € auf eine Gutscheinkarte gem. § 18a TVöD;
  • eine betriebliche Altersvorsorge;
  • die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei der Arbeitszeitgestaltung (flexible Arbeitszeiten);
  • ein modern ausgestatteter IT-Arbeitsplatz;
  • die Möglichkeit zum Homeoffice;
  • Fortbildungsangebote und Qualifizierung.

Die Einstellung ist zunächst befristet für zwei Jahre, es ist jedoch eine anschließende unbefristete Übernahme beabsichtigt. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 35 Stunden.

Die Vergütung richtet sich nach dem Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen nach dem nach Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) bis zur Entgeltgruppe 8.

Interessenten richten bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen schriftlich oder per E-Mail in einem Dokument bis zum 13.07.2025 an die

Stadt Penzlin

Der Bürgermeister

Warener Chaussee 55a

17217 Penzlin

bzw. an

a.heldt@penzlin.de.

Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher fachlicher und körperlicher Eignung vorrangig berücksichtigt.

Hinweis:

Auf unserer Website www.amt-penzliner-land.de/Bürgerinfos/Datenschutzinformationen (http://www.amt-penzliner-land.de/Bürgerinfos/Datenschutzinformationen) informieren wir Sie über die durch die Stadt Penzlin durchgeführte Verarbeitung personenbezogener Daten nach Maßgabe der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG 2018).

Bewerbungs- und Fahrtkosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn der Bewerbung ein adressierter und frankierter Rückumschlag beigefügt ist.

Alle nicht zurückgesandten oder abgeholten Bewerbungen werden nach Ablauf von

vier Monaten nach Ende der Bewerbungsfrist vernichtet.

Weitere Informationen

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