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Bei­ge­ord­ne­te*r Fach­be­reich I

Arbeitgeber: Landkreis Märkisch-Oderland

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Verwaltung und Büro
Ort
Seelow
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Arbeitszeit
Vollzeit
Anstellungsdauer
Befristet
Bewerbungsfrist
20.07.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Höherer Dienst | B3
Kontakt
Frau Reim
Telefon:  +49 3346 850-7710
Mailkontakt

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Im Landkreis Märkisch-Oderland ist ab dem 1. April 2026 die Stelle einer/eines

Beigeordneten (m/w/d)

zu besetzen.

Der Landkreis Märkisch-Oderland mit einer Gesamtfläche von 2.158,66 km² liegt in Ostbrandenburg und grenzt im Westen an die Bundeshauptstadt Berlin und im Osten an die Republik Polen. In den 45 Städten und Gemeinden des Landkreises leben 197.785 Einwohner (Stand 31.12.2023). Sitz des Landkreises ist die Stadt Seelow. Dem Kreistag Märkisch-Oderland gehören neben dem Landrat, Herrn Gernot Schmidt (SPD), 56 Kreistagsabgeordnete an. Er setzt sich aus den Fraktionen AfD 16 Sitze; Bauern und ländlicher Raum 4 Sitze; Bündnis 90/Die Grünen 4 Sitze; BVB/FW + UfW 6 Sitze; CDU 9 Sitze; DIE LINKE 5 Sitze; FDP 2 Sitze; SPD 8 Sitze sowie Wählergruppe MOL 2 Sitze zusammen.

Die/Der Beigeordnete ist Beamtin/Beamter auf Zeit und wird auf Vorschlag des Landrates durch den Kreistag für die Dauer von 8 Jahren gewählt. Der voraussichtliche Wahltag ist der 05.11.2025. Die Stelle ist gemäß Brandenburgischer Kommunalbesoldungsverordnung vom 2. Februar 2018 in die Besoldungsgruppe B 3 eingestuft.

Die/Der Beigeordnete, Kämmerin/Kämmerei der Kreisverwaltung, leitet einen Fachbereich, zu dem die nach Fachämtern gegliederten Aufgabengebiete Haushalt; Finanzmanagement, Wirtschaft, organisatorische und bauliche Infrastruktur sowie die internen Verwaltungsbereiche Digitalisierung, Organisation und Personal gehören. Die endgültige Aufgabenzuweisung und eine Änderung des Geschäftskreises bleiben vorbehalten.

Gesucht wird eine Führungspersönlichkeit, die in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Landrat sowie den politischen Gremien und durch kooperative und leistungsorientierte Führung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihrem Geschäftsbereich die weitere Entwicklung des Landkreises Märkisch-Oderland mitgestaltet.

Die Bewerber müssen die Voraussetzungen für die Wahl zur/zum Beigeordneten und zur Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit gemäß Landesbeamtengesetz erfüllen. Zu erfüllen sind die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit nach den Vorschriften des § 7 Beamtenstatusgesetzes und der §§ 121 bis 124 Beamtengesetz für das Land Brandenburg und müssen eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt nachweisen. Wir erwarten ein erfolgreich abgeschlossenes Studium, vorzugsweise in den Fachrichtungen Verwaltung, Recht oder Naturwissenschaft.

Von der/dem neugewählten Beigeordneten wird erwartet, dass sie/er ihren/seinen Wohnsitz in einer Gemeinde des Landkreises Märkisch-Oderland hat oder begründet, wobei die damit zusammenhängenden Umzugskosten nicht erstattet werden.

Chancengleichheit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind Bestandteile der Personalpolitik des Landkreises Märkisch-Oderland. Der Landkreis Märkisch-Oderland ist bestrebt, den Anteil von Frauen in Führungspositionen weiter zu erhöhen. Bewerbungen von Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Leistung daher bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen Schwerbehinderter werden bei gleicher Eignung ebenfalls bevorzugt.

Ihre vollständige Bewerbung richten Sie bitte unter Angabe „Bewerbung BeigeordneteR FB I“ bis zum 20.07.2025 an folgende Adresse:

Landkreis Märkisch-Oderland

Der Landrat

Herrn Gernot Schmidt

Puschkinplatz 12

15306 Seelow

Online-Bewerbungen senden Sie bitte per E-Mail an Bewerbung_Beigeordnete@landkreismol.de

Nähere Informationen zum Landkreis Märkisch-Oderland erhalten Sie im Internet unter www.maerkisch-oderland.de (http://www.maerkisch-oderland.de) .

Im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren anfallende Kosten werden nicht erstattet.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehende Bewerbungen bleiben unberücksichtigt.

Mit Ihrer Bewerbung willigen Sie ein, dass Ihre Daten bis zur Beendigung des Auswahlverfahrens gespeichert und verarbeitet werden (siehe Homepage www.maerkisch-oderland.de)

Die Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt an die Mitglieder des Kreistages zur Prüfung der Voraussetzungen der Wählbarkeit. Die Wahlentscheidung erfolgt in öffentlicher Sitzung. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Mitarbeiter der Kreisverwaltung erfolgt durch die Vorsitzende des Kreistages nur an solche Personen, die unmittelbar in die Vorbereitung der Sitzungen des Kreistages eingebunden sind

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