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Sachbearbeiter im Hauptamt (m/w/d)
Arbeitgeber: Stadtverwaltung Bernsdorf
Kurzinfo
- Tätigkeitsfeld
- Verwaltung und Büro
- Ort
- Bernsdorf
Karte anschauen - Arbeitszeit
- Teilzeit
- Anstellungsdauer
- Unbefristet
- Bewerbungsfrist
- 30.06.2025
- Laufbahn / Entgeltgruppe
- Mittlerer Dienst | TVöD-VKA E 6
- Kennziffer
- SB Hauptamt 2025
- Kontakt
-
Frau Sandra Schneider
Telefon: +49 35723 238 32
Mailkontakt
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- oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten
Ihre neue berufliche Heimat in der Oberlausitz
Die Stadt Bernsdorf liegt im ländlichen Raum unweit des Lausitzer Seenlandes und hat sich aufgrund ihrer infrastrukturellen Anbindung als Wirtschaftsstandort etabliert. Die Verwaltung setzt neben ihren kommunalen Aufgaben auf eine gute Vernetzung der Bevölkerung und lokalen Akteure, interessante zukunftsgerichtete Stadtentwicklungsprojekte, moderne Strukturen und ein konstruktives Arbeitsklima.
Wir suchen zum 01.09.2025 einen
Sachbearbeiter im Hauptamt (m/w/d)
unbefristet | Teilzeit 30 Wochenstunden | Entgeltgruppe 6 TVöD-VKA
Wir bieten Ihnen eine vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit im Hauptamt der Stadtverwaltung. Die Stelle umfasst insbesondere Aufgaben in den Bereichen Standesamt, Friedhofswesen und allgemeine Verwaltungsaufgaben.
Das Aufgabengebiet:
- Mitarbeit im Standesamt, insbesondere Zuarbeiten im Personenstandswesen
- Bearbeitung des Friedhofswesens sowie der Kriegsgräberfürsorge
-
Querschnittsaufgaben im Hauptamt, u.a.:
- Pflege und Bearbeitung des Satzungs- und Vertragsregisters
- Unterstützung bei organisatorischen Verwaltungsabläufen
- Allgemeine Verwaltungsaufgaben
Ihr Profil:
- Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder eine gleichwertige Qualifikation
- Kenntnisse im kommunalen Verwaltungsrecht sind von Vorteil
- Verantwortungsbewusstsein, selbstständige Arbeitsweise und Teamfähigkeit, gute Kommunikations- und Organisationsfähigkeit, Diskretion, sicheres Auftreten
- Sicherer Umgang mit MS-Office-Anwendungen
- Bereitschaft zur Weiterbildung, insbesondere zur Fortbildung zur Standesbeamtin / zum Standesbeamten bei entsprechender Eignung
- gültiger Führerschein der Klasse B
Wir bieten:
- Eine interessante, abwechslungsreiche Tätigkeit mit gesellschaftlicher Relevanz
- Flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen unserer Gleitzeitregelung
-
Vergütung nach dem TVöD-VKA, einschließlich:
- Jahressonderzahlung
- Leistungsentgelt
- Betriebliche Altersvorsorge
- Einen modernen Arbeitsplatz in einem engagierten und kollegialen Team
- Umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, u.a. zur Standesbeamtin / zum Standesbeamten
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen bis zum 30.06.2025 unter Angabe der telefonischen Erreichbarkeit als zusammengefasste PDF-Datei per E-Mail an
personal@bernsdorf.de (mailto:personal@bernsdorf.de)
oder per Post an:
Stadtverwaltung Bernsdorf
Personalabteilung
Kennwort: SB Hauptamt 2025
Rathausallee 2
02994 Bernsdorf
Für eine vertrauliche Behandlung bitten wir um Kennzeichnung der Post als Bewerbungsunterlagen. Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Bewerbungsgespräche führen wir in der Stadtverwaltung Bernsdorf durch. Eine Terminabsprache erfolgt kurzfristig per E-Mail oder telefonisch. Bewerbungs- und Fahrtkosten werden nicht erstattet
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Schneider unter der Telefonnummer: 035723 238-32 oder per E-Mail personal@bernsdorf.de (mailto:personal@bernsdorf.de)
Hinweis zum Datenschutz
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Bewerbungsunterlagen an die Personalabteilung weitergegeben werden. Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Wird ein Anstellungsvertrag mit einem Bewerber geschlossen, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert.
Schließen wir mit dem Bewerber keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).