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Sach­be­ar­bei­tung Ord­nunmgs­we­sen (m,w,d)

Arbeitgeber: Stadt Oer-Erkenschwick

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Sicherheit und Ordnung
Ort
Oer-Erkenschwick
Karte anschauen
Arbeitszeit
Vollzeit oder Teilzeit
Anstellungsdauer
Unbefristet
Bewerbungsfrist
22.06.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Gehobener Dienst | A10 / TVöD-VKA E 9c
Kontakt
Frau Silke Schlechter
Telefon:  +49 2368 691 210
Mailkontakt

Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Stellenangebote, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Bewerbungsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus dem Stellenangebot, wenn Sie:

  • eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einem Stellenangebot haben
  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Die Stadt Oer-Erkenschwick, Kreis Recklinghausen, sucht zum nächsten möglichen Zeitpunkt eine Person für die

Sachbearbeitung Ordnungswesen (m,w,d)

Ihre wesentlichen Aufgaben:

  • Sachbearbeitung Allgemeine Sicherheit und Ordnung (u.a. Durchführung von Buß- und Verwarngeldverfahren, Erlass von Ordnungsverfügungen, Zwangseinweisung psychisch Kranker)
  • Sachbearbeitung im Bereich Gaststättenrecht (u.a. Prüfung von Neuanträgen einschließlich Erlaubniserteilung bzw. -versagung, Kontrolle von Gaststätten)
  • Sachbearbeitung im Bereich Glücksspiel (u.a. Prüfung von Neuanträgen einschließlich Konzessionserteilung bzw. -versagung sowie Prüfung von allgemeinen Aufstellerlaubnissen einschließlich Aufstellerlaubnis bzw. -versagung)
  • Sachbearbeitung im Bereich Hundewesen (u.a. An- und Abmeldungen von Hunden und Listenhunden und Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren bei Verstößen gegen das Landeshundegesetz)

Wir bieten Ihnen:

  • Eine leistungsgerechte Vergütung nach EG 9c TVöD bzw. A 10 LBesG
  • Einen unbefristeten Arbeitsplatz mit einer verantwortungsvollen Tätigkeit
  • Jährliche Sonderzahlung
  • Betriebliche Altersvorsorge (für Angestellte)
  • Arbeiten im Team
  • Flexible Arbeitszeiten mit der Möglichkeit von Homeoffice nach einer Einarbeitungszeit
  • 30 Tage Urlaub
  • Jobrad-Leasing (für Angestellte)
  • Vorteilsportal für Mitarbeiterangebote/ Corporate Benefits
  • Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen

Für diese Tätigkeit wird zwingend vorausgesetzt:

  • Abschluss des Verwaltungslehrgangs 2 oder ein Abschluss auf der Stufe 6 des Europäischen Qualifikationsniveau verbunden mit mehrjähriger Tätigkeit im öffentlichen Dienst oder die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (früher: gehobener Dienst)

Darüber hinaus erwarten wir von Ihnen:

  • Selbständige Arbeitsweise
  • Verantwortungsbereitschaft
  • Freundliches und sicheres Auftreten
  • Durchsetzungsvermögen
  • Verhandlungsgeschick und Beratungskompetenz
  • Führerschein Klasse B

Wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich des öffentlichen Ordnungsrechts und des

Verwaltungsverfahrensrechts.

Die Stelle ist teilbar, sofern ein von der Abteilung vorgegebener Abstimmungsbedarf eingehalten werden kann.

Die Stadt Oer-Erkenschwick ist um die berufliche Förderung von Frauen bemüht und deshalb an deren Bewerbungen interessiert. Sie werden entsprechend dem Landes­gleichstellungsge­setz NW berücksichtigt. Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.

Für weitere Informationen stehen zur Verfügung:

Herr Korat unter Tel. 02368 – 691 267 (Abteilungsleitung)

Frau Schlechter unter Tel. 02368 – 691 210 (Ausschreibungsverfahren)

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 22.06.2025 an:

Stadt Oer-Erkenschwick – PB 11 / Personal

Rathausplatz 1 in 45739 Oer-Erkenschwick.

Alternativ steht Ihnen die Möglichkeit der Online-Bewerbung über unser Bewerbungsportal unter

www.Oer-Erkenschwick.de/Bewerbung (http://www.Oer-Erkenschwick.de/Bewerbung)

zur Verfügung.

Bitte reichen Sie nur Kopien Ihrer Zeugnisse etc. und keine Mappen ein, da die Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden. Mit der Überlassung der Bewerbung erklären sich die Bewerber*innen einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden. Sofern Ihnen eine schriftliche Absage zugeht, werden Ihre Unterlagen drei Monate aufbewahrt und anschließend unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften vernichtet.

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