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Sach­be­ar­bei­ter:in Fach­be­ra­tung nach dem Kin­der­för­de­rungs­ge­setz (m/w/d)

Arbeitgeber: Landkreis Mansfeld-Südharz

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Erziehung und Bildung
Ort
Eisleben
Karte anschauen
Arbeitszeit
Vollzeit
Anstellungsdauer
Befristet
Bewerbungsfrist
19.06.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Gehobener Dienst | TVöD-SuE S 12
Kennziffer
extern
Kontakt
Frau Sabine Schneider
Mailkontakt

Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Stellenangebote, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Bewerbungsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus dem Stellenangebot, wenn Sie:

  • eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einem Stellenangebot haben
  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

­­­ STELLENAUSSCHREIBUNG

Beim Landkreis Mansfeld-Südharz ist im Rahmen eines Förderprogramms zum 01.08.2025 eine Stelle als

Sachbearbeiter Fachberatung nach dem Kinderförderungsgesetz (m/w/d)

im Jugendamt am Standort Lutherstadt Eisleben zu besetzen.

Es handelt sich um eine bis zum 31.12.2026 befristete Vollzeitstelle (39 h/Wo.), die mit der Entgeltgruppe S 12 des Tarifvertrages für den Sozial- und Erziehungsdienst bewertet ist. Die Förderung der Fachberatung erfolgt auf der Grundlage des § 22 Abs. 3 KiFöG LSA.

Gesucht wird eine verantwortungsbewusste und einsatzfreudige Persönlichkeit, die überdurchschnittlich belastbar ist und neben guten fachlichen Kenntnissen über ein sicheres und freundliches Auftreten verfügt sowie selbstständig und konfliktfähig arbeiten kann.

Wir bieten Ihnen in unserer Verwaltung:

  • Beruf und Familie: ein familienfreundliches und modernes Arbeitsumfeld, ein interessantes und verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld, flexible Arbeitszeiten
  • Finanzen: betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen, Jahressonderzahlung und die Möglichkeit einer zusätzlichen leistungsorientierten Bezahlung
  • Gesundheit: Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung
  • Bildung: Unterstützung bei der aufgabenbezogenen Fort- und Weiterbildung

Das erwartet Sie:

Der Aufgabenbereich zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege umfasst die Zusammenarbeit mit den kommunalen und freien Trägern der Kindertageseinrichtungen, den Leiterinnen und dem pädagogischen Fachpersonal.

Zu den Hauptsaufgaben dieser Stelle gehören u. a.:

  • Unterstützung bei der Arbeit und Fortschreibung an der jeweiligen Konzeption in den Einrichtungen
  • Impulsgeber zur Fortentwicklung pädagogischer Prozesse und Teamentwicklung
  • Fallanalysen und -besprechungen
  • Begleitung von Teamentwicklung, Teamqualifizierung und Maßnahmen zu Qualitätsmanagement-Verfahren
  • Optimierung der Rahmenbedingungen für das pädagogische Personal
  • Beratung der Fachkräfte, Leitungen und Träger der Einrichtungen in den Beratungsfeldern Personalentwicklung inkl. Qualifizierung, Gestaltung und Durchführung von Fort- und Weiterbildungen sowie Arbeitskreisen und Organisationsentwicklung inkl. Qualitätsentwicklung
  • Abschluss von Qualitätsvereinbarungen mit den Trägern der Tageseinrichtungen gem. § 11 a KiFöG LSA
  • pädagogische Beratung zur Umsetzung des gem. § 5 Absatz 3 KiFöG LSA Bildungsprogramms „Bildung: elementar – Bildung von Anfang an“
  • Beratung zur Koordinierung und Vernetzung zwischen Einrichtungen, den Themen „sprachliche Bildung“ und „Sprachförderung“ sowie in Krisen- und Konfliktsituationen
  • Planung, Gestaltung und Durchführung von Fort- und Weiterbildungen sowie Arbeitskreisen
  • Koordinierung von Austausch- und Vernetzungstreffen aller Beteiligten, u. a. der Kinderschutzfachkräfte, der Fachkräfte Soziale Arbeit / Kita-Sozialarbeit, usw.
  • Schnittstelle zum Jugendamt, anderen Ämtern, Trägern, Elternvertretungen und Eltern – Kommunikation und Gestaltung gemeinsamer Ziele
  • Praxisberater
  • Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung

Ihre Voraussetzungen:

Erforderlich ist:

  • abgeschlossenes Hochschulstudium als Sozialpädagoge, Sozialarbeiter oder Heilpädagoge (m/w/d) jeweils mit staatlicher Anerkennung
  • oder ein gleichwertiges Studium (Bachelor/Master/Diplom) in einer vergleichbaren Fachrichtung (z.B. Inklusionspädagogik, Sonderpädagogik, Erziehungswissenschaften, Psychologie) jeweils mit einschlägiger Berufserfahrung im Bereich Kindertagesstätten oder Schulsozialarbeit
  • Fachkenntnisse auf dem Gebiet der (früh-)kindliche Sprachentwicklung und Sprachförderung
  • gültige Fahrerlaubnis (Klasse B)

Erwünscht sind:

  • sichere Rechtskenntnisse im SGB VIII, Kinderförderungsgesetz, fachbezogenen Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen und im Verwaltungsrecht
  • sicheres Auftreten, Entscheidungsverantwortung und Kommunikationsfähigkeit
  • Organisationsgeschick, Zuverlässigkeit und Flexibilität
  • Fähigkeit komplexe Sachverhalte zu erfassen
  • Kenntnisse der Betriebsorganisation
  • Fähigkeit zur Kooperation, Koordination und Netzwerkarbeit

Im Falle einer Einstellung ist nachzuweisen:

  • ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30a BZRG (ohne Vorstrafen)

Im Rahmen des Stellenbesetzungsverfahrens ist für nach dem 31.12.1970 Geborene ein Nachweis, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt, zwingend erforderlich.

Alle interessierten Personen werden gebeten, auf jeden Punkt des Anforderungsprofils einzugehen.

Bitte bewerben Sie sich online über Interamt.de bis zum 19.06.2025 mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen. Um sich online bewerben zu können, ist eine Registrierung bei Interamt erforderlich. Die Registrierung ist kostenlos und unterliegt den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Sollten Sie bereits als Nutzer (m/w/d) angemeldet sein, nutzen Sie bitte Ihr Login. Zum Start Ihrer Online-Bewerbung klicken Sie bitte auf den ‘‘Online bewerben‘‘ Button am unteren rechten Ende dieser Seite.

Der Landkreis Mansfeld-Südharz engagiert sich aktiv für Chancengleichheit. Daher begrüßen wir alle Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, kultureller Herkunft, Behinderung, Religion und Lebensweise.

Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren können nicht erstattet werden.

Bitte sehen Sie von Bewerbungen auf dem Postweg und per Mail ab.

Weitere Informationen bezüglich des Datenschutzes finden Sie hier:

Datenschutz- und Genderhinweis (https://www.interamt.de/cms/legal/Datenschutz-und-Genderhinweis.html#222)

Bei technischen Fragen berät Sie gern:

Frau Kießling, Amt für Personal und Organisation, Tel.: 03464 535 2302

André Schröder

Weitere Informationen

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