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Staat­lich an­er­kann­ter Heil­päd­ago­ge (w/m/d) für die Pe­ter-Härt­ling-Schu­le in Schles­wig, Kreis Schles­wig-Flens­burg

Arbeitgeber: Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Erziehung und Bildung
Ort
Schleswig
Arbeitszeit
Vollzeit oder Teilzeit
Anstellungsdauer
Unbefristet
Bewerbungsfrist
19.06.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Gehobener Dienst | TV-L E 9b
Kontakt
Frau Svenja Löhndorf

Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Stellenangebote, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Bewerbungsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus dem Stellenangebot, wenn Sie:

  • eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einem Stellenangebot haben
  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Öffentliche Stellenausschreibung

Für Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein und externe Bewerberinnen und Bewerber

Das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein sucht zum 01.08.2025

eine staatlich anerkannte Heilpädagogin / einen staatlich anerkannten Heilpädagogen (w/m/d)

für die Peter-Härtling-Schule in Schleswig, Kreis Schleswig-Flensburg

in unbefristeter Beschäftigung in Vollzeit mit 27 Wochenstunden.

Über uns

Die Peter-Härtling-Schule ist ein Förderzentrum geistige Entwicklung mit zurzeit 189 Schülerinnen und Schülern im Alter von 6-18 Jahre, integrativ werden zurzeit 4 Schülerinnen und Schüler durch unser Förderzentrum begleitet und gefördert. Unsere Schülerschaft ist sehr heterogen. Einige Schülerinnen und Schüler haben sehr hohen Assistenzbedarf, andere haben zusätzlich einen Förderbedarf im Bereich Sehen, Hören, Sprache, Autismus und/oder sozial- emotionale Entwicklung. Ein hoher Anteil unserer Schülerschaft lebt in Jugendhilfeeinrichtungen oder Pflegefamilien. Die Peter-Härtling-Schule hat in diesem Schuljahr 22 Klassen, die jahrgangsübergreifend von einer Sonderschullehrkraft unterrichtet werden. Hiervon sind sieben Lerngruppen, sog. Campusklassen an den Standorten Bugenhagenschule, Grundschule Schuby, Dannewerkschule und dem BBZ Schleswig. Eine Campusklasse kooperiert eng mit den Klassen vor Ort. Neben der regulären Unterrichtszeit, die von 8:30 Uhr – 13:10 Uhr geht, bietet die Schule eine tägliche Früh- und Spätbetreuung an, die von 7:15 Uhr bis Unterrichtsbeginn bzw. bis 15:00 Uhr nach Unterrichtende dauert. Montags bis donnerstags gibt es zusätzlich im Rahmen der offenen Ganztagsschule verschiedene Angebote, die die Schülerinnen und Schüler besuchen können.
Die Peter-Härtling-Schule zeichnet sich durch ein engagiertes, offenes und aktives Kollegium aus. Alle richten ihre Arbeit nach den individuellen Bedürfnissen der Schülerschaft aus. Fort- und Weiterbildungen haben für das gesamte Kollegium einen hohen Stellenwert. Die Peter-Härtling-Schule kooperiert mit zahlreichen Akteuren aus dem Umfeld. Die Schule verfügt über ein weitläufiges Schulgelände und Fachräume (z. B. Snoezelenraum, Pflegebad, Werkräume, Bewegungsraum). Die Peter-Härtling - Schule ist seit vielen Jahren Modellschule für das digitale Lernen und verfügt über eine gute technische Ausstattung (z. B. Laptop, Tablets und digitale Tafeln) in allen Klassenräumen.
Mit der ausgeschriebenen Stelle soll die unterrichtliche Arbeit der Förderzentrumslehrkräfte durch die heilpädagogische Expertise unterstützt, Kurs- und Förderangebote umgesetzt werden.

Ihre Aufgaben

  • Einsatz als heilpädagogische Fachkraft in allen Klassenstufen und an allen Standorten zur Unterstützung der Förderzentrumslehrkraft und auf der Grundlage des Lehrplans Sonderpädagogische Förderung
  • Mitwirkung an der langfristigen Planung und Dokumentation von Unterricht (z. B. Mitwirkung an der Erstellung von Förderplänen, Zeugnistexten, Lehrberichten usw.)
  • Unterstützung der Klassenlehrkraft in der Wahrnehmung ihrer und ggf. auch delegierter Aufgaben
  • Eigenverantwortliches Planen, Durchführen und Nachbereiten von heilpädagogischen Angeboten und Fördermaßnahmen für die Lerngruppe.
  • Durchführung von Kurs und Förderangeboten insbesondere im Bereich der früh-kindlichen Förderung bei Schülerinnen und Schülern mit intensivem Assistenzbedarf
  • Aktive Elternarbeit
  • Mitarbeit in Lehrer- und Fachkonferenzen und aktive Mitarbeit im Rahmen der Schulentwicklung
  • Teilnahme an Veranstaltungen, Ausflügen und Klassenreisen.
  • Übernahme von Ämtern (Beispiel: Betreuung eines Fachraums)

Das bringen Sie mit

Voraussetzung für die ausgeschriebene Stelle ist:

  • eine abgeschlossene Ausbildung zur staatlich anerkannten Heilpädagogin/ Heilpä-dagogen
  • Mobilität (eigener PKW oder dergleichen), da es sein kann, dass an einem Tag zwei Standorte erreicht werden müssen (Stammschule; Campusklasse)
  • Erfahrungen im Umgang mit Schülerinnen und Schülern am Förderzentrum geistige Entwicklung

Zudem wäre wünschenswert:

  • Eine Zusatzqualifikation als therapeutische Fachkraft zur Begleitung autistischer Menschen
  • Kenntnisse im Bereich verschiedener Diagnostikinstrumente im Bereich der früh-kindlichen Entwicklung
  • Erfahrungen in der inklusiven/ kooperativen Zusammenarbeit zwischen Schulen
  • soziale Kompetenz, Teamfähigkeit, Kommunikation und Flexibilität
  • Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung sowie zur aktiven Mitarbeit im Rahmen der Schulentwicklung

Wir bieten Ihnen

Die Eingruppierung der pädagogischen Fachkraft bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und ist bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 9b TV-L möglich.

Darüber hinaus bieten wir:

  • ein vielfältiges und gemeinwohlorientiertes Aufgabenspektrum
  • ein kollegiales Arbeitsklima
  • ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
  • eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • eine gute Anbindung an den ÖPNV (AKN)

Wir freuen uns auf Sie!

Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.

Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.

Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.

Jetzt bewerben!

Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs- und Arbeitszeugnissen, ggf. einer aktuellen Beurteilung) richten Sie bitte bis zum


19.06.2025


an die Schulleitung der Peter-Härtling-Schule, Holzredder 12, 24837 Schleswig.
Bewerbungen in elektronischer Form richten Sie bitte an jan.brillert@schule.landsh.de

Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.

Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/BildungHochschulen/LehrkraefteSH/Bewerbung/_documents/andereStellen.html (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/BildungHochschulen/LehrkraefteSH/Bewerbung/_documents/andereStellen.html)

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