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Notaranwärter/innen
Arbeitgeber: Ministerium der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg
Kurzinfo
- Tätigkeitsfeld
- Recht
- Ort
- Potsdam
Karte anschauen - Arbeitszeit
- Vollzeit oder Teilzeit
- Anstellungsdauer
- Unbefristet
- Bewerbungsfrist
- 15.07.2025
- Laufbahn / Entgeltgruppe
- Höherer Dienst | A13h
- Kennziffer
- Az.: 3834-II.001
- Kontakt
-
Herr Robert Olizeg
Telefon: +49 331 866-3231
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- oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt
engagierte Volljuristinnen oder Volljuristen
für den notariellen Anwärterdienst
im Land Brandenburg.
Als Notarinnen und Notare leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren der Rechtspflege und des Gemeinwesens im Land Brandenburg. Der Schwerpunkt der notariellen Tätigkeit liegt dabei im täglichen Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern und der Gestaltung bedeutender Rechtsverhältnisse, wobei Sie als Notarinnen und Notare stets eine unparteiische Stellung einnehmen.
Neben umfangreichen Rechtskenntnissensind Organisationstalent, Durchsetzungsvermögen und gute Menschenkenntnis erforderlich, um die juristischen und administrativen Aufgaben des Notaramtes unter Führung Ihres eigenen Notariats zu bewältigen. Zugleich bietet wohl kein anderer juristischer Beruf mehr Vielfalt und Selbständigkeit bei gleichzeitiger wirtschaftlicher Sicherheit und Unabhängigkeit.
Um als Notarin oder Notar tätig werden zu können, müssen Sie den dreijährigen Anwärterdienst für das Notaramt durchlaufen. Während des Anwärterdienstes stehen Sie nicht nur in der Ausbildung bei verschiedenen Notarinnen und Notaren, sondern erlangen Erfahrung durch die Übernahme von Notarvertretungen und Notariatsverwaltungen sowie die Teilnahme an zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen. Für die Dauer des Anwärterdienstes stehen Notarassessorinnen und Notarassessoren in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Staat. Sie haben dieselben allgemeinen Amtspflichten wie Notarinnen und Notare und erhalten Bezüge, die denen eines Richters auf Probe angeglichen sind. Weitere Einzelheiten zum Notaranwärterdienst sind in der Notarverordnung geregelt.
Die Ausschreibung richtet sich in erster Linie an Bewerberinnen und Bewerber, die die zweite juristische Staatsprüfung in den Prüfungsjahren 2023 bis 2025 abgelegt haben. Mindestens eine juristische Prüfung sollte mit der Note „vollbefriedigend“ oder besser bestanden worden sein. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Sollten Sie Interesse an einer Tätigkeit im notariellen Anwärterdienst haben, freuen wir uns über Ihre Bewerbung. Diese ist in schriftlicher Form an das
Ministerium der Justiz und für Digitalisierung
des Landes Brandenburg
Abteilung 2 – Notarangelegenheiten –
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
zu richten und muss bis zum 15. Juli 2025 eingegangen sein.
Sie hat die in Abschnitt II Nummer 3 Buchstabe a bis l der Allgemeinen Verfügung des Ministers der Justiz über die Angelegenheiten der Notarinnen und Notare (AVNot) vom 6. Mai 2014, zuletzt geändert durch Allgemeine Verfügung vom 28. Mai 2024, vorgesehenen Angaben zu enthalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbungsunterlagen bei einer erfolglosen Bewerbung nur zurückgesandt werden, wenn der Bewerbung ein frankierter Rückumschlag beiliegt.
Um die Tätigkeiten im notariellen Anwärterdienst vorzustellen und Ihre Fragen zu beantworten, stehen wir Ihnen gemeinsam mit einer Vertreterin der Notarkammer Brandenburg am 30. Junii 2025 um 17.00 Uhr unter https://bbb.brandenburg.de/mdj/it--qci-onb-ieq (https://bbb.brandenburg.de/mdj/it--qci-onb-ieq) zur Verfügung. Das Online-Meeting kann zum angegebenen Zeitpunkt durch Anklicken des Links betreten werden. Nutzen Sie gerne die Gelegenheit!
Herr Dr. Olizeg erteilt weitere Auskunft (Tel. 0331/866-3231).
Weitere Informationen
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