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Zwei Mit­ar­bei­ten­de für die Pro­jekt­lei­tung in der Stadt­pla­nung (m/w/d)

Arbeitgeber: Stadt Bad Homburg v. d. Höhe

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Verwaltung und Büro
Ort
Bad Homburg v. d. Höhe
Karte anschauen
Arbeitszeit
Vollzeit
Anstellungsdauer
Unbefristet
Bewerbungsfrist
06.07.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Gehobener Dienst | TVöD-VKA E 12
Kennziffer
195/24
Kontakt
Frau Tanja Pulver
Telefon:  +49 6172 1001109
Mailkontakt

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Der Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe sucht für den Fachbereich Stadtplanung, Produktbereich Städtebau

zum nächstmöglichen Zeitpunkt bzw. zum 01.04.2026

Zwei Mitarbeitende für die Projektleitung in der Stadtplanung(m/w/d)

Wer wir sind

Die Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe als moderne Dienstleisterin liegt zwischen dem Taunus und der Metropole Frankfurt am Main. Als Kurstadt mit etwa 55.000 Einwohnerinnen und Einwohner zeichnet sie sich als Gesundheitsstandort und Kongressstadt aus sowie durch ein breites Kultur-, Sport- und Freizeitangebot, viel Grün und kurze Wege. In der Kommunalverwaltung arbeiten rund 1.000 Personen, denn als Sonderstatusstadt müssen vielfältige Aufgaben bewältigt werden. Digitalisierung und bereichsübergreifendes, vernetztes Arbeiten sind uns wichtig.

Aufgrund der Lage der Stadt im prosperierenden Raum der Rhein-Main-Region und ihrer Prägung als Kurstadt und bedeutsamer Wirtschaftsstandort verbindet die Stadt Tradition mit Moderne. Das Wachstum der Region prägt die Entwicklung der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe, woraus sich spannende Aufgaben die Stadtplanung ergeben. Dies betrifft neben der Mobilitätswende insbesondere auch die aktuellen Anforderungen an umwelt- und klimarelevante Themenfelder. Der Produktbereich Städtebau und Projektentwicklung ist Teil des Fachbereiches Stadtplanung, welcher zudem die Aufgabenfelder der Stadtentwicklung, Verkehrsplanung, Liegenschaften sowie den Gutachterausschuss umfasst. Der Fachbereich Stadtplanung agiert interdisziplinär im Gesamtgefüge des Stadtkonzerns mit der Stadtverwaltung und den verschiedenen städtischen Gesellschaften und Betrieben.

Ihr Aufgabengebiet

1. Städtebau und Bauleitplanung

  • Projektleitung für anstehende und laufende städtebauliche Projekte unter Berücksichtigung aktueller umweltrelevanter Belange, Schnittstelle zu anderen flankierenden Verfahren (z.B. Umlegungsverfahren nach §§ 45 ff Baugesetzbuch (BauGB))
  • Erarbeitung von städtebaulichen Konzepten und Rahmenplanungen sowie die Bearbeitung städtebaulicher Fragestellungen
  • Gebietsentwicklungen einschließlich notwendiger Infrastruktureinrichtungen im Rahmen der Durchführung von Bebauungsplanverfahren nach dem BauGB
  • Entwicklung von Konzepten zur Gestaltung des Stadtraumes (z.B. Straßen, Plätze, Freianlagen)
  • Anwendung weiterer zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung durch das BauGB zur Verfügung stehender Instrumente (z.B. gesetzliche Vorkaufsrechte, Veränderungssperren).

2. Belange der Gemeinde gem. § 36 BauGB

  • Koordinierungsfunktion zwischen Stadtplanung und Bauaufsichtsbehörde
  • Vertretung der Belange des Fachbereiches Stadtplanung (Satzungen, Konzepte, Richtlinien, etc.) im Rahmen der Mitwirkung in Baugenehmigungsverfahren gem. § 36 BauGB sowie der Bauberatung durch die Bauaufsichtsbehörde zur Klärung der Zulässigkeit von Bauvorhaben in Bad Homburg
  • Verfassen der fachlichen Stellungnahmen nach § 36 BauGB bei Bauanträgen und Bauvoranfragen oder formlosen Anfragen
  • Herbeiführen von Entscheidungen über Verfahren nach §§ 63 und 64 Hessischer Bauordnung (HBO)
  • Mitwirkung beim Einsatz von Instrumenten zur Sicherung der Bauleitplanung gemäß §§ 14f BauGB

Was wir bieten

  • Eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit in interessanten und spannenden städtebaulichen Projekten und Fragestellungen
  • Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in einem interdisziplinärem Team
  • Es stehen zwei unbefristete Vollzeitarbeitsplätze mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von jeweils derzeit 39 Stunden zur Verfügung, welche grundsätzlich geteilt werden können
  • Die Eingruppierung richtet sich nach Entgeltgruppe 12 TVöD
  • Flexible Arbeitszeiten im Rahmen unserer Dienstvereinbarung Arbeitszeit
  • Möglichkeiten des flexiblen Arbeitens nach Vereinbarung
  • Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Sorgearbeit und Beruf
  • Umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten
  • Jobticket des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV).

Was wir erwarten

  • Vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur, Stadtplanung oder Städtebau mit dem Abschluss Diplom-Ingenieur/in bzw. Master.
  • Möglichst mehrjährige praktische Erfahrungen in der Stadtplanung der öffentlichen Verwaltung oder in Stadtplanungs-/Architekturbüros
  • Ein abgeschlossenes Städtebaureferendariat ist von Vorteil
  • Neben sehr gutem planungsrechtlichem Fachwissen und sicherem Umgang mit dem Baugesetzbuch erwarten wir auch die Fähigkeit und Bereitschaft, mit den bau- u. planungsrechtlichen Regelwerken (Gesetze, Kommentare, Urteile) zu arbeiten
  • Weiterhin möglichst vertiefte stadtplanerische Kenntnisse sowie vielfältige Erfahrungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen
  • Voraussetzung sind auch die Fähigkeit, stadträumlich zu denken und planerisch zu gestalten sowie die Fähigkeit Hochbaupläne zu erfassen und bei Bedarf alternative Lösungen zu entwickeln
  • Verhandlungsgeschick und Überzeugungskraft sowie Sicherheit im Umgang mit politischen Gremien und beim Auftreten gegenüber der Öffentlichkeit sind ebenfalls Voraussetzung
  • Gesucht wird eine Persönlichkeit, die neben der fachlichen Qualifikation und Fähigkeiten auch in der Lage ist, kooperativ in Teams zu arbeiten
  • Eine überzeugende Präsentationsfähigkeit der städtebaulichen Interessenlagen wird erwartet. Die Ergebnis- und Umsetzungsorientierung ist hierbei wesentliches Merkmal des Arbeitsprogramms
  • Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift setzen wir voraus
  • Fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit Microsoft-Office-Standardprodukten sowie die Bereitschaft sich in unsere Dokumentenmanagementsoftware Fabasoft einzuarbeiten runden Ihr Profil ab
  • Ihre Haltung vereinbart sich mit dem Leitbild der Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe

Weitere Informationen

Wir begrüßen Ihre Bewerbung unabhängig Ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, Ihres Alters, Ihrer Weltanschauung, Ihres Geschlechts, Ihrer sexuellen Identität oder einer möglichen Behinderung. Schwerbehinderte Personen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Der Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe sieht zudem vor, den Anteil von Frauen in diesem Bereich zu erhöhen. Frauen werden daher bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.

Die Bewerbungsfrist endet am 06.07.2025

Das Vorstellungsgespräch findet voraussichtlich am 22.07.2025 statt.

Weitere Fragen? Wir helfen gerne weiter:

Holger Heinze
Leiter Stadtplanung
06172 100 6100
holger.heinze@bad-homburg.de

Ronald Christoph
Personalservice
06172 100 1103
ronald.christoph@bad-homburg.de

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung, welche Sie uns direkt über unsere Homepage in unserem Jobportal mit allen Anlagen übermitteln können.

Stellenangebot Stadtverwaltung | Fach- und Führungskräfte | Bad Homburg v. d. Höhe (https://www.bad-homburg.de/de/stadt/karriere-im-stadtkonzern/Stadtverwaltung_karriere_fach-%20und%20f%C3%BChrungskr%C3%A4fte)

Über das Onlineformular können Sie uns direkt Ihre Bewerbungsunterlagen zur Verfügung stellen. Sie erhalten im Anschluss Ihre Zugangsdaten für das BewerberWeb per E-Mail übermittelt. Sie möchten uns noch Unterlagen nachreichen? Sie haben noch eine Frage zum weiteren Ablauf oder zum Status Ihrer Bewerbung? Kein Problem. Im BewerberWeb können Sie mit uns kommunizieren oder aber auch weitere Unterlagen hochladen.

Hinweis Staatsangehörigkeit

Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder aufgrund einer Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaates freizügigkeitsberechtigt sind, wird um Übermittlung eines gültigen Aufenthaltsdokuments (z. B. elektronischer Aufenthaltstitel) gebeten, aus dem hervorgeht, ob und inwieweit die Erwerbstätigkeit erlaubt ist.

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