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Minijob - pädagogische Hilfskraft Hort (9 Std./Woche)
Arbeitgeber: Gemeinde Neuenkirchen im Amt Landhagen
Kurzinfo
- Tätigkeitsfeld
- Gesundheit, Sport u. Soziales
- Ort
- Neuenkirchen
Karte anschauen - Arbeitszeit
- Teilzeit
- Anstellungsdauer
- Befristet
- Bewerbungsfrist
- 15.06.2025
- Laufbahn / Entgeltgruppe
- Einfacher Dienst | 556 EUR
- Kennziffer
- pädagogische Hilfskraft
- Kontakt
-
Anne Hasson
Telefon: +49 3834 8951-19
Mailkontakt
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Minijob-Ausschreibung – Zuverdienst auf Basis geringfügiger Beschäftigung
Die Gemeinde Neuenkirchen - im Amt Landhagen – sucht schnellstmöglich eine
Pädagogische Hilfskraft (m/w/d)
zur Unterstützung des Hortes
Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 9 Stunden.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:
- Hausaufgabenbetreuung der Hortkinder über die Mittagszeit nach Absprache
Anforderungsprofil:
- Nachweis der pädagogischen Eignung (Student Lehramt, Lehrer/Erzieher im Ruhestand m/w/d etc.)
- eintragungsfreies Führungszeugnis
- Zuverlässigkeit, selbständige Arbeitsweise, ausgeprägtes Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein
- flexibler Einsatz
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 15. Juni 2025 an die
Gemeinde Neuenkirchen
- im Amt Landhagen -
Bürgermeisterin Frau Breitsprecher
Theodor-Körner-Straße 36
17498 Neuenkirchen
Für Auskünfte und Rückfragen zum Stellenangebot steht die Leiterin der Einrichtung, Frau Sewerin, unter der Tel.-Nr. 03834/897927 gerne zur Verfügung.
Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens verbleiben die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen drei Monate im Fachbereich Zentrale Steuerung des Amtes Landhagen und werden danach vernichtet. Wenn Sie die Rücksendung Ihrer Unterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei.
Die Datenschutzinformationen zum Bewerbungsverfahren können Sie auf unserer Homepage unter https://www.landhagen.de/datenschutz/amt/datenschutz.html einsehen.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung anfallen, werden nicht von der Gemeinde erstattet.
Neuenkirchen, 28. Mai 2025
gez. Breitsprecher
Bürgermeisterin