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Sach­be­ar­bei­ter Ju­gend­ar­beit (m/w/d)

Arbeitgeber: Stadt Gotha

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Erziehung und Bildung
Ort
Gotha
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Arbeitszeit
Vollzeit
Anstellungsdauer
Unbefristet
Bewerbungsfrist
27.06.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Einfacher Dienst | TVöD-SuE S 8a
Kontakt
Frau Angela Zickler
Telefon:  +49 3621 222310

Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Stellenangebote, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Bewerbungsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus dem Stellenangebot, wenn Sie:

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  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Die Stadt Gotha
- Residenzstadt mit großer Perspektive –

Wir suchen Sie zur Verstärkung des Teams in den Kinder- und Jugendtreffs ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt für die Aufgabe als

Sachbearbeiter Jugendarbeit (m/w/d)

Die Stadt Gotha ist Träger von drei Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit. Hier finden Kinder und Jugendliche Räume, in welchen sie ohne Druck und Stress ihre Freizeit verbringen, Freunde treffen und vielfältige Angebote nutzen können. Die Mitarbeiter/innen vor Ort stehen den Kindern und Jugendlichen dabei als Ansprechpartner/innen zur Verfügung.

Zu Ihren Kernaufgaben gehören:

  • Pädagogische Tätigkeiten im Rahmen der Jugendsozialarbeit gemäß SGB VIII
  • Pädagogische Fachberatung der Kinder- und Jugendtreffs
  • Entwicklung und Planung von Angeboten
  • Gestaltung der offenen Kinder- und Jugendarbeit
  • Netzwerkarbeit
  • Mitwirkung bei stadtoffenen Veranstaltungen

Persönliche Voraussetzungen:

• abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Staatlich anerkannten Erzieher/in

Wünschenswert sind:

  • Bereitschaft zur Arbeit in den Abendstunden und zu Wochenendarbeit
  • mehrjährige Erfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit bzw. im sozialen Bereich
  • Kenntnisse im Verwaltungsrecht, KJHG (Sozialgesetzbuch VIII),
  • Durchsetzungsvermögen, Eigeninitiative und organisatorische Fähigkeiten
  • Führerschein Klasse B (ehemals Klasse 3) sowie die Bereitschaft bei Bedarf den privaten PKW für dienstliche Zwecke einzusetzen

Wir bieten Ihnen:

  • einen sicheren Arbeitsplatz im Herzen der Residenzstadt Gotha
  • eine fundierte Einarbeitung
  • eine Eingruppierung, die sich nach den geltenden tariflichen Vorschriften des TVöD richtet
  • ein Beschäftigungsverhältnis im Umfang von 39 Wochenstunden
  • vielfältige Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • eine zusätzliche betriebliche Zusatzversorgung
  • umfangreiche Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung und
  • eine kooperative Zusammenarbeit im Team des Bildungsamtes

Eingruppierung:
Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD im Sozial- und Erziehungsdienst in der Entgeltgruppe S8a.

Es sind in gleicher Weise Männer und Frauen aufgefordert, sich zu bewerben. Bewerbungen grundsätzlich geeigneter schwerbehinderter Menschen werden bei vergleichbarer Qualifikation und Leistung bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.

Im Übrigen ist die zu besetzende Stelle in gleicher Weise für alle Geschlechter geeignet, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität.

Wir bitten um Zusendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen in Papierform, inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse und der Angabe, ab wann ein Beginn der Tätigkeit möglich ist. Die Bewerbungen sind bis zum 27. Juni 2025 an die Stadtverwaltung Gotha, Personalamt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten.

Wir behalten uns vor, zu spät eingehende oder unvollständige Bewerbungen nicht zu berücksichtigen.

Digital eingehende Bewerbungen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig und werden daher ebenfalls nicht berücksichtigt.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die durch die Bewerbung entstehenden Kosten (Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten) nicht erstattet werden. Aus Kostengründen wird darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopie einzureichen. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/-innen entsprechend § 16 Abs. 1 Nr. 2 ThürDSG i. V. m. § 17 DSGVO ordnungsgemäß vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages.

gez. Kreuch
Oberbürgermeister

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